Ärger mit der Versicherung? Fragen Sie den Ombudsmann!

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Wer Streit mit seiner Versicherung hat, kann sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Das ist in der Regel günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Wir erklären, wie Verbraucher den Ombudsmann einschalten können.

18.01.2021

Was ist der Versicherungsombudsmann?

Der Versicherungsombudsmann ist die unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher in Versicherungsangelegenheiten. Wer Streit mit seiner Versicherung hat, kann sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Seine Aufgabe: Die Streitigkeit zwischen Verbraucher und Versicherer neutral und effizient beizulegen nach den Maßstäben von Recht und Gesetz.


In welchen Fällen können sich Verbraucher an den Ombudsmann wenden?

Verbraucher können den Ombudsmann bei Meinungsverschiedenheiten mit einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler einschalten. Das gilt für folgende Sparten:


  • Hausrat- und Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Kfz-Versicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung


Der Versicherungsombudsmann ist nicht für private Krankenversicherungen zuständig. Hierfür gibt es eine eigene Schlichtungsstelle.

Was kostet das Schlichtungsverfahren?

Das Verfahren beim Ombudsmann ist für Verbraucher kostenlos. Sie bekommen hier eine rechtliche Prüfung ihres Falles, ohne dafür bezahlen zu müssen. Würden sie damit vor Gericht ziehen, fallen Gerichts- und meistens auch Anwaltsgebühren an – beim Ombudsmann nicht.


Wie gehen Verbraucher vor, wenn sie sich an den Ombudsmann wenden wollen?

Im Streitfall sollten sich Verbraucher zuerst an ihren Versicherer wenden, um eine Entscheidung des Versicherers zu bekommen. Mit diesem Schreiben können sie anschließend Kontakt mit dem Versicherungsombudsmann aufnehmen:


  • per Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei, Mo-Fr von 08:30 – 17:00 Uhr)
  • per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
  • per Brief: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin


Unser Tipp: Nutzen Sie das Beschwerdeformular (zum PDF-Download). Darin sind alle Angaben aufgeführt, die der Ombudsmann für das Schlichtungsverfahren benötigt.


Wie arbeitet der Ombudsmann?

Der Ombudsmann prüft jede Beschwerde unparteiisch auf ihre Berechtigung. Liegt der Beschwerdewert unter 10.000 Euro, kann der Ombudsmann ein für Versicherungsunternehmen bindendes Ergebnis verkünden. Heißt konkret: Das Versicherungsunternehmen ist in diesem Fall verpflichtet, die Entscheidung des Ombudsmannes zugunsten des Kunden umzusetzen.


Bei einem Beschwerdewert zwischen 10.000 und 100.000 Euro spricht der Ombudsmann eine unverbindliche Empfehlung aus. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Versicherungsunternehmen der Empfehlung des Ombudsmannes (>> zur Website) häufig folgen.


Anders als vor Gericht kennt der Ombudsmann weder Berufung noch Revision – zum Vorteil für den Verbraucher. Dieser erhält dadurch schneller das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Wer damit nicht einverstanden sein sollte, kann im Anschluss an das Schlichtungsverfahren immer noch vor Gericht ziehen.

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