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Statistik: So viele Fahrradunfälle gibt es in Deutschland

Freizeit

Nie gab es so viele Fahrräder in Deutschland wie heute – vor allem dank des Booms der E-Bikes. Die Kehrseite der Entwicklung: Unfälle mit Pedelecs nehmen zu – und halten die Unfallzahlen insgesamt oben. Das hat auch mit dem Alter der Fahrer zu tun.

11.05.2026

In Deutschland gibt es mehr Fahrräder als Einwohner. Der Zweirad-Industrieverband schätzte den Bestand 2025 auf 90,6 Millionen Stück – ein Plus von 25 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Gerade der Markterfolg von E-Bikes hat viel zum Boom beigetragen. Die Zahl der Elektrofahrräder stieg zwischen 2015 und 2025 von 2,6 auf 17,2 Millionen. 

Für die Mobilitätswende gelten E-Bikes als wichtiger Baustein, sie werden deutlich öfter und über längere Distanzen genutzt als herkömmliche Fahrräder. Zugleich steigen ältere Menschen vermehrt auf Elektrofahrräder um, können sie doch so länger mobil bleiben. Die Entwicklung hat aber auch eine Kehrseite: Die Unfälle mit Pedelecs nehmen zu – und halten die Unfallzahlen insgesamt oben.

Wie viele Fahrradunfälle gibt es auf Deutschlands Straßen?

Laut Statistischem Bundesamt ereigneten sich im Jahr 2025 bundesweit rund 96.000 Fahrradunfälle mit Personenschaden. Auf nicht motorisierten Fahrrädern verunglückten circa 67.000 Radfahrer, auf Pedelecs beziehungsweise E-Bikes waren es 28.000 (siehe Grafik). 

Im langfristigen Vergleich lässt sich auch in der Unfallstatistik die zunehmende Verbreitung elektrisch angetriebener Fahrräder ablesen. Während die Zahl der Verunglückten auf normalen Rädern zwischen 2016 und 2025 um etwa 13 Prozent gesunken ist, hat sich die der verunglückten E-Bike-Fahrern fast versechsfacht – wenngleich von niedrigerem Niveau ausgehend (2016: 3.901 verunglückte E-Bike-Fahrer).

Grafik: So oft verunglücken und sterben Radfahrer

Wie viele tödliche Unfälle gibt es?

Ein ähnliches Muster wie bei den Fahrradunfällen gibt es bei den Unfalltoten. Die Zahl der getöteten Radfahrer insgesamt pendelt seit Jahren um die 450. Innerhalb der Gruppe haben sich die Anteile der jeweiligen Fahrrad-Typen jedoch deutlich verschoben. Von den 2025 insgesamt 462 getöteten Radfahrern waren 245 auf Rädern ohne Hilfsmotor unterwegs, die übrigen 217 hatten ein E-Bike genutzt. Damit ist das Verhältnis der Getöteten zwischen den beiden Fahrradklassen inzwischen fast ausgeglichen. Zum Vergleich: 2016 entfielen von den 393 getöteten Radfahrern noch 331 auf normale Bikes, und 62 auf E-Bikes und Co.

Die Gefahr eines tödlichen Unfalls ist bei einem E-Bike mehr als doppelt so hoch. Bezogen auf 1.000 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden kamen im Jahr 2025 rund 7,6 Fahrerinnen und Fahrer ums Leben, bei einem nicht motorisierten Fahrrad waren es 3,6 Getötete. Dies hängt auch mit dem Alter der Verunglückten zusammen, wie das Statistische Bundesamt erklärt. Verletzte oder getötete E-Bike-Fahrer sind im Schnitt deutlich älter als die Verunglückten auf nicht motorisierten Fahrrädern. Kommt es zu einem schweren Unfall, ist die Wahrscheinlichkeit bei älteren Fahrradfahrern größer, sich zu verletzten oder gar ums Leben zu kommen.

Was sind typische Verletzungen nach einem Fahrradunfall? 

Experten in der Versicherungswirtschaft beobachten nicht nur einen Anstieg von Fahrrad- und E-Bike-Unfällen. Die Folgen eines Unfalls sind in den letzten Jahren auch schwerer geworden. Demnach sind schwere Verletzungen bei Radfahrern häufig an Schultern, Armen und Beinen zu beobachten.

Zahlen der deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie aus dem Jahr 2016 zeigen, dass Verletzungen an Armen und Beinen bei Fahrradunfällen besonders häufig auftreten (PDF). Sie machen 60 Prozent aller körperlichen Schäden aus. Die Bandbreite der Unfallfolgen reicht von oberflächlichen Verletzungen wie kleineren Schürfwunden, Hämatomen und Prellungen über Knochenbrüche an Handgelenken, Unterarmen und Beinen bis hin zu Beckenbrüchen, insbesondere bei älteren Menschen. Bei lebensbedrohlichen oder tödlichen Fahrradunfällen war jedoch immer der Kopf die am schwersten verletzte Körperregion.

So schützen Sie sich bei Fahrradunfällen

  • Verkehrssicherheit prüfen

    Ein Fahrrad, das schon länger nicht mehr genutzt wurde, sollte vor der ersten Fahrt auf seine Verkehrssicherheit geprüft werden. Funktionieren die Bremsen, sind Risse im Rahmen oder im Lack vorhanden, sind metallische Teile durchgerostet? Am besten ist es, eine Liste anzufertigen, ob und welche Teile ersetzt werden müssen.

  • Nie alkoholisiert Rad fahren

    Auch kleine Mengen von Alkohol können das Reaktionsvermögen einer Person stark beinträchtigen. Radfahrer sollten nach Alkoholkonsum besser nicht mehr als Straßenverkehr teilnehmen und das Zweirad lieber nach Hause schieben.

  • Helm tragen

    Die Unfallforschung der Versicherer, der ADFC und die deutsche Verkehrswacht werben für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen. Zwar sind Helme nur wenige Zentimeter dick, aber sie verringern die Aufprallkräfte, die bei einem Sturz auf dem Kopf einwirken. Kommt es zum Unfall, können Helme schwere Kopfverletzungen vermeiden.

  • LED-Strahler einsetzen

    Die Strahler leuchten nicht nur die Fahrbahn aus, sie machen den Radfahrer im nächtlichen Straßenverkehr auch für andere deutlich sichtbar. Da LED-Strahler sehr hell strahlen und den Gegenverkehr blenden können, sollte allerdings auf eine korrekte Einstellung geachtet werden.

Bei Unfällen schützt die private Unfallversicherung 

Trotz aller Vorsichts- und Schutzmaßnahmen kann es dennoch zu Unfällen kommen. In diesen Fällen hilft die private Unfallversicherung. Sie leistet, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen schützt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.

Gut zu wissen: Wer darf auf dem Radweg fahren?

Nicht alle Zweiräder dürfen auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren. Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören S-Pedelecs (45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.