Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und aus dem Spaziergang mit dem eigenen Hund wird ein Haftungsfall: Das Tier schnappt nach einem vorbeilaufenden Jogger. Die Folge können eine saftige Schmerzensgeldforderung und weitere Ansprüche sein.
Hundehalter haften auch ohne eigenes Verschulden
Was viele Hundehalter unterschätzen: Sie können auch haften, wenn Sie kein Verschulden trifft. Nach deutschem Recht gilt für Tierhalter die sogenannte Gefährdungshaftung (§ 833 BGB). Das bedeutet: Wer einen Hund hält, trägt das Risiko für Schäden, die von ihm aufgrund eines tiertypischen Verhaltens ausgehen. Es reicht dann, dass:
der Hund den Jogger gebissen oder zu Fall gebracht hat,
dadurch eine Verletzung entstanden ist.
Ob der Hund sonst „immer lieb“ und eigentlich ein sanftes Naturell ist, spielt juristisch keine Rolle. Auch ob der Hundehalter sich in der Situation völlig korrekt verhalten hat, ist für die Haftung irrelevant.
Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bewahrt Hundehalter vor hohen finanziellen Lasten, falls ihr Hund durch sein Verhalten andere Menschen schädigt, sei es eben ein Biss oder ein vom Hund ausgelöster Verkehrsunfall. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Zahlungsverpflichtung besteht. Wenn die Forderung berechtigt ist, zahlt der Versicherer das Schmerzensgeld und übernimmt die Kosten für Personen- oder Sachschäden – maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Hundehalterhaftpflicht schützt Versicherte auch vor überzogenen Schadenersatzforderungen: Sind Ansprüche von Geschädigten überhöht oder unbegründet, werden sie auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Das Ganze heißt „passiver Rechtsschutz“. Kommt es zum Rechtsstreit, trägt der Versicherer auch die Prozesskosten.
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Hund jemanden beißt, während er nicht vom Halter selbst, sondern beispielsweise einer Bekannten ausgeführt wird.
So teuer kann ein Hundebiss kommen
Auch ein Hundebiss kann teuer werden. Neben dem eigentlichen Schmerzensgeld kommen unter Umständen weitere Forderungen hinzu:
Arzt- und Behandlungskosten
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschaden
Kosten für Narbenkorrekturen
mögliche psychische Folgeschäden.
Je nach Art der Verletzung und ihren Auswirkungen können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen – bei dauerhaften Einschränkungen, die möglicherweise Folgen für die Berufsausübung oder Lebensführung des Geschädigten haben, auch deutlich mehr.
Wegen der unter Umständen schwerwiegenden Folgen von Hunde-Attacken sind die Besitzer in vielen Bundesländer gesetzlich verpflichtet, eine Hundehalterversicherung abzuschließen (siehe Grafik).
Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es allerdings nicht. In Berlin gilt die Versicherungspflicht beispielsweise für alle Hunde, in anderen Bundesländern nur für bestimmte Rassen oder als gefährlich eingestufte Hunde. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es als einzigem Bundesland keine Pflicht.