Ein solches Szenario ist für alle Flugreisenden ein Albtraum: Der Flieger ist gelandet, man wartet an der Gepäckausgabe, doch das Band spuckt den Koffer nicht aus. Oder der Koffer kommt zwar an, ist aber beschädigt oder aufgerissen. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung tun müssen – und wie etwaige Schäden versichert sind.
Gepäck beschädigt oder nicht da – was tun?
1. Möglichkeit: Schaden oder Verlust am Flughafen melden
Melden Sie das fehlende oder beschädigte Gepäckstück am besten immer sofort am Flughafen. Ansprechpartner ist jedoch nicht der Airport selbst, sondern die Fluglinie, mit der Sie geflogen sind. Je nach Zielflughafen oder Airline gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Gepäckermittlungsschalter bzw. Fundbüro der Fluglinie
Gepäckermittlungsschalter bzw. Fundbüro eines von der Airline beauftragten Bodenabfertigungsunternehmen (z.B. Wisag, Swissport, AAS)
Mitarbeiter am Check-In-Schalter bzw. Gepäckservice der Airline.
Mit der Reklamation füllen Sie einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus, Sie erhalten dann die dazugehörige Vorgangsnummer, die aus fünf Buchstaben und fünf Ziffern besteht und die Sie aufbewahren sollten. Der Bericht erleichtert später den Nachweis, dass das Problem im Zusammenhang mit dem Flug entstanden ist.
Bewahren Sie außerdem den Gepäckaufkleber (bzw. Gepäckanhänger) vom Check-in als Nachweis dafür auf, dass das Gepäck von der Fluggesellschaft entgegengenommen wurde. Behalten Sie ferner die Bordkarte oder ihr Flugticket. Und machen Sie bei Beschädigungen Fotos vom Gepäckstück beziehungsweise dem beschädigten Inhalt.
Beschädigtes oder verspätet angekommenes Gepäck lässt sich grundsätzlich auch nachträglich reklamieren – sei es per Brief oder per E-Mail. Die gesetzlichen Fristen dafür lauten:
bei Schäden 7 Tage nach Annahme des Gepäcks
bei Verspätungen 21 Tage nach Zustellung des Gepäcks.
Gänzlich leer gehen all diejenigen aus, die die Fristen verpassen. Die Fluglinie lässt sich dann in aller Regel nicht mehr in Haftung nehmen.
2. Möglichkeit: Schaden online bei der Airline melden
Flugpassagiere können Reklamationen auch online bei den Fluglinien einreichen, die auf ihren Internetseiten dafür eigene Formulare anbieten. Das ist bei nachträglich entdeckten Schäden sowie verspätetem Gepäck hilfreich oder auch dann, wenn bei Ankünften nachts am Flughafen keine Schalter mehr besetzt sind.
Wichtig zu wissen: Mitunter muss die Online-Meldung zusätzlich zur Reklamation am Flughafen erfolgen. Über die Portale lässt sich dann auch der Bearbeitungsstand der Beschwerde beziehungsweise der Gepäcksuche verfolgen. Die Reklamationsstellen wichtiger Airlines erreichen Sie beispielsweise über diese Links:
Condor
Lufthansa
Eurowings
Easyjet: Beschädigungen und Verspätungen
British Airways
Air France
Turkish Airways
Wie hoch ist die Entschädigung bei Problemen mit dem Gepäck?
Kommen Gepäckstücke verspätet, beschädigt oder überhaupt nicht an, haben Reisende gegenüber der Airline einen Anspruch auf Entschädigung. Bis zu welcher Höhe, das ist im sogenannten Montrealer Übereinkommen (MÜ) geregelt – ein 1999 geschlossenes internationales Abkommen, das seit Ende 2003 auch in den EU-Mitgliedstaaten Anwendung findet. Die Haftungsbeträge im Montrealer Übereinkommen wurden mehrfach angepasst, zuletzt Ende 2024.
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 MÜ steht jeder Person aktuell ein Schadenersatz von maximal 1.519 Sonderziehungsrechten (SZR) (englisch: Special Drawing Rights, SDR) zu – unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke. Das SZR ist eine internationale Reservewährung, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt wurde und sich aus einem Währungskorb zusammensetzt, der aus US-Dollar, Euro, Renminbi, Yen und Pfund Sterling besteht. 1.519 Sonderziehungsrechte entsprechen aktuell einem Wert von 1.800 bis 1.900 Euro.
Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Reisende bei Abgabe des Gepäcks einen höheren Wert angibt – und dafür auch einen Mehrpreis zahlt. Zum Beispiel, weil er eine hochwertige Kameraausrüstung oder ein teures Musikinstrument mitnimmt.
Wichtig: Die Haftungssumme ist eine Maximalgrenze, keine Pauschale. Der Schaden muss stets konkret nachgewiesen werden. Die Summe gilt außerdem nur für Individualreisende. Pauschalreisende haben gegenüber ihrem Reiseveranstalter einen höheren Erstattungsanspruch. Dieser ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Müssen Pauschalurlauber beispielsweise mehrere Tage auf ihre Koffer warten, so stellt das einen Mangel dar, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt.
Wichtiger Haftungsausschluss
Fluglinien tragen nur dann Verantwortung für Schäden am Koffer oder für deren Verlust, solange sich das Gepäckstück in ihrer Obhut befindet. Wird beispielsweise der Koffer während der Gepäckausgabe vom Band gestohlen, weil die Besitzerin nicht aufgepasst hat, trifft die Fluglinie keine Schuld.
Welche Schäden werden ersetzt?
Verspätung
Eine Gepäckverspätung liegt vor, wenn der Koffer nicht mit dem Flug ankommt. In diesem Fall bekommen Reisende das Geld für Ersatzkäufe ersetzt, beispielsweise für notwendige Kleidung oder Hygieneartikel. Sie müssen beim Kauf jedoch darauf achten, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Für die spätere Erstattung sollten Reisende sämtliche Kaufbelege und Quittungen gut aufbewahren. Wichtig außerdem: Für verspätet ankommende Koffer auf der Heimreise gelten strengere Anforderungen. Ersatzeinkäufe am Heimatort werden in aller Regel nicht erstattet.
Beschädigung
Bei beschädigten Koffern oder beschädigtem Inhalt erstatten Fluglinien die Reparaturkosten oder ersetzen den Zeitwert. Sind Dinge nachweislich neu, muss die Airline auch den Neupreis erstatten.
Tipp: Nehmen Sie leicht zerbrechliche Gegenstände immer mit ins Handgepäck. Geht es im Aufgabegepäck kaputt, kann Ihnen die Fluggesellschaft ein Mitverschulden wegen fahrlässigen Verhaltens anlasten, zum Beispiel weil Sie den Gegenstand nicht richtig verpackt haben. Die Entschädigung kann dann geringer ausfallen oder ganz entfallen.
Verlust
Für ein verlorenes Gepäckstück ersetzt die Fluglinie den Zeitwert des Koffers sowie des Inhalts. Ein Koffer gilt als verloren, wenn er nicht innerhalb von 21 Tagen aufgefunden wurde.