Welche Leistungen übernimmt die private Unfallversicherung?

Freizeit

Rund neun Millionen Deutsche verletzen sich jedes Jahr bei Unfällen, eine Million davon so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Wer während der Arbeit oder auf dem Hin- oder Rückweg verunglückt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Für Unfälle in der Freizeit oder in der eigenen Wohnung muss dagegen privat vorgesorgt werden. Welche Versicherung greift und worauf man achten sollte, erklärt Versicherungsexperte Mathias Zunk.

05.10.2015

» Update: Alle Leistungen der privaten Unfallversicherung im Überblick (2022)


Herr Zunk, wie sichert man sich am besten ab vor einem Unfall in der Freizeit oder zu Hause?
Mathias Zunk: „Mit einer privaten Unfallversicherung. Hierbei handelt es sich um ein Produkt, was Ihnen in Folge eines Unfallgeschehens eine Kapitalleistung oder Rente auszahlt. Sie können damit sich selbst versichern oder gleich die ganze Familie.“


Sind damit denn alle Unfälle abgesichert?
Zunk: „Grundsätzlich ja. Die Unfallversicherung setzt, wie der Name schon sagt, immer einen Unfall voraus. Dieser muss aber – so die eine gängige Definition – ‚von außen‘ und ‚unfreiwillig‘ geschehen. Der Selbstmord ist demnach ausgeschlossen. Wer aber beim Einschrauben der Glühbirne stürzt und sich schwer verletzt, der ist versichert.“


Es gibt immer mehr Extremsportarten, zum Beispiel Downhill-Mountainbiken: Was ist, wenn man dabei in seiner Freizeit verunglückt?
Zunk: „In der Regel sind diese Risiken mitversichert, solange Sie als Hobby ausgeführt werden. Sollten die Extremsportarten beruflich oder professionell ausgeübt werden, sollte man sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen.“


Welche Leistungen übernimmt die private Unfallversicherung? 
Zunk: „Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie leistet bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Folge eines Unfalls eine Kapitalleistung. Die Unfallversicherung bietet aber noch mehr! Zum Beispiel zahlt sie auch Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, damit der Verdienstausfall kompensiert oder die Krankenhauskosten abgedeckt werden können. Die Todesfallleistung erhalten die Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls verstirbt. Es besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich eine Unfallrente zu vereinbaren.“


Wer braucht eine private Unfallversicherung? 
Zunk: „Die häufigsten Unfälle passieren in der Freizeit oder im Haushalt, wo eine gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Selbstständige und nicht Berufstätige, wie Hausfrauen oder Hausmänner, tragen somit das Unfallrisiko ganz allein. Auch für Kinder und ältere Menschen ist das Unfallrisiko nicht unerheblich. Für diesen Personenkreis bieten die Versicherer besondere Produkte, wie eine Kinder-Invaliditätsversicherung oder eine Seniorenunfallversicherung an. Besonderheit der Kinderinvaliditätsversicherung ist, dass sie nicht nur bei Unfall, sondern insbesondere bei Krankheit leistet. Die Seniorenunfallversicherung ist ein spezielles Produkt, was dem veränderten Versicherungsbedarf im Alter Rechnung trägt.“


Was meinen Sie mit „veränderten Versicherungsbedarf im Alter“?
Zunk
: „Keine Frage, viele Rentner sind rüstig und voller Elan. Die Seniorenunfallversicherung ist für ältere Menschen gedacht, bei denen es nicht mehr ganz so rund läuft. Es geht also um die bedarfsgerechte Unterstützung für ältere Menschen. Die Unfallversicherung für Senioren bietet eine Kombination aus Geldleistungen und Hilfeleistungen. Hierzu zählen eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft, Unterstützung beim Einkaufen und bei Behörden- und Arztbesuchen.“


Und worauf sollte man beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung unbedingt achten?
Zunk
: „Versicherungskunden sollten auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Sie orientiert sich in der Regel am Jahreseinkommen des Versicherungsnehmers und beträgt gewöhnlich das Fünf- bis Sechsfache davon. Sie sollten auch eine Progression einschließen. Sie ermöglicht eine sehr hohe Absicherung bei Vollinvalidität, greift aber erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Achten Sie auch auf das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen. Wie beispielsweise auf Angaben zur Gliedertaxe. Sie ist für die Ermittlung der Entschädigungshöhe wichtig. Es ist eben schon ein Unterschied, ob Sie eine Fingerkuppe oder ein Bein verlieren.“

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