Gesetzlich oder privat: Welche Unfallversicherung zahlt?

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Nach einem Unfall kommt es darauf an, in welchem Kontext die Person verunglückt: beruflich oder privat? Daran entscheidet sich, welche Unfallversicherung zahlt.

15.01.2024

Ein Unfall kann nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Dann kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an:

  • Die gesetzliche Unfallversicherung, über die etwa Arbeitnehmer, Schüler und Studenten versichert sind, leistet nur bei Unfällen, die sich im Kontext beruflicher Tätigkeiten ereignen.
  • Die private Unfallversicherung bietet einen umfassenderen Versicherungsschutz, der auch außerhalb der Arbeit gilt. Diese Unfallversicherung leistet rund um die Uhr und weltweit, hauptsächlich dann, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder tödlich endet.

Dieser Ratgeber klärt, welche Leistungen Verunglückte von den Unfallversicherungen erwarten können und wie sie sich unterscheiden.

Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung konkret ab?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten möglichst zu verhindern, vor allem aber nach deren Eintritt die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle ab, die während versicherter Tätigkeiten auftreten. Dazu gehören

  • Arbeitsunfälle,
  • Wegeunfälle (Unfälle auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit)
  • bestimmte Berufskrankheiten.

Diese Unfallversicherung tritt also ein, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz, in der Schule, im Kindergarten, in der Universität oder auf dem direkten Weg dorthin oder nach Hause passiert. Unfälle in der Freizeit sowie Unfälle, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen, sind hingegen nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Was als Arbeitsunfall gilt und was nicht, darüber gibt es regelmäßig Streit vor Gericht.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung?

Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehören unter anderem:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation: Dies umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Zahnersatz, Arznei- und Verbandmittel sowie Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Hierzu zählen beispielsweise Umschulungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.
  • Geldleistungen an Versicherte: Dazu gehören Lohnersatzleistungen wie Verletztengeld und Rentenleistungen bei dauerhafter Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit.
  • Hinterbliebenenleistungen: Im Todesfall werden Witwen-/Witwer- und Waisenrenten gewährt.

Die Leistungen werden in der Regel von den Unfallversicherungsträgern festgestellt und müssen nicht von den Versicherten beantragt werden.

Gut zu wissen: Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist eine spezielle Form des Arbeitsunfalls, der sich auf dem direkten Weg zwischen der privaten Wohnung und der Arbeitsstätte ereignet. Dies umfasst sowohl den Hinweg zur Arbeit als auch den Rückweg nach Hause. Versichert sind dabei Beschäftigte auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die nötig werden, beispielsweise um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, bei Fahrgemeinschaften mit anderen Berufstätigen oder Versicherten, bei Umleitungen, wenn der direkte Weg wegen besonderer Verkehrsverhältnisse nicht gewählt werden kann, oder weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.

Im Falle eines Wegeunfalls gelten die gleichen Regelungen wie bei einem normalen Arbeitsunfall. Der Unfall muss dem Arbeitgeber gemeldet werden, und der Verunglückte sollte ärztlich versorgt werden. Soweit nicht die Einlieferung in ein Krankenhaus erforderlich ist, sollte er hierfür beim zuständigen Durchgangsarzt vorgestellt werden.

Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind verschiedene Personengruppen versichert. Dazu gehören in erster Linie alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, also auch Auszubildende. Darüber hinaus sind beispielsweise auch Schüler, Studenten, Kinder in Kindergärten und Heimen, Ehrenamtliche sowie freiwillig Wehrdienstleistende und Entwicklungshelfer versichert. Zudem können sich bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise bestimmte Selbstständige, freiwillig versichern. Unternehmer, Hausfrauen und Rentner sind dagegen nicht gesetzlich unfallversichert.

Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung?

Versicherungsträger sind bei Arbeitsverhältnissen die für die jeweilige Berufsgruppe zuständige Berufsgenossenschaft, für Kindergärten, Schulen, Universitäten, Ehrenamt etc. die jeweils zuständige Unfallkasse.

Wie finanziert sich die gesetzliche Unfallversicherung?

Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung immer kostenfrei. In Arbeitsverhältnissen werden die Beiträge allein vom Arbeitgeber finanziert. Ihre Höhe wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft festgelegt und richtet sich nach den Entgelten der Versicherten und den spezifischen Gefahren, denen sie in ihrem Beruf ausgesetzt sind. In anderen Bereichen, wie beispielsweise Schulen und Ehrenamt, wird die Versicherung vom Staat finanziert.

Zusätzlicher Schutz: Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Der Schutz einer privaten Unfallversicherung geht über den gesetzlichen Schutz hinaus. Sie bietet eine Absicherung rund um die Uhr und weltweit. Grundsätzlich ist die private Unfallversicherung daher immer, auch neben der gesetzlichen Unfallversicherung, sinnvoll. Denn sie leistet unabhängig davon, ob der Versicherte in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, einen finanziellen Schaden nachweisen kann oder Dritte (z.B. die gesetzliche Unfallversicherung oder die gegnerische Haftpflichtversicherung) für den Unfall leisten.

Voraussetzung ist, dass der Versicherte durch einen Unfall dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist (Invalidität). Dann erhält er eine Einmalzahlung und/oder eine Unfallrente, die sich ausschließlich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigungen (Invaliditätsgrad) und den vereinbarten Versicherungssummen richtet.

So kann zum Beispiel eine Büroangestellte bei einem Arbeitsunfall schwere körperliche Beeinträchtigungen erleiden, die sie zwar kaum in ihrer beruflichen Tätigkeit einschränken, die aber hohe Mehrkosten zum Beispiel für Umbauten zu Hause, teure Therapien oder Hilfsmittel nach sich ziehen. Eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung kann hier die gesetzliche Unfallversicherung effektiv ergänzen.

Wer keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießt, etwa Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen und -männer oder Rentner, für den ist eine private Absicherung erst recht wichtig.

Mit welchen Leistungen können Versicherungskunden rechnen?

Die private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen gilt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Nach einem Arbeitsunfall kommen die Leistungen der privaten Unfallversicherung zur gesetzlichen hinzu - sofern die Voraussetzungen vorliegen. Die Höhe der meisten finanziellen Leistungen ist abhängig von der Versicherungssumme, die beim Vertragsabschluss vereinbart wurde.

Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung in der Übersicht

  • Invaliditätsleistung

    Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich nach zwei Komponenten: Dem Grad der Invalidität, also der Schwere der dauerhaften Beeinträchtigung durch den Unfall, und den vereinbarten Versicherungssummen. Der Grad der Invalidität ist für etliche Verletzungsbilder im Versicherungsvertrag in der sogenannten Gliedertaxe schon vorgegeben. Leistungen gibt es aber natürlich auch für Beeinträchtigungen, die in der Gliedertaxe nicht genannt sind.  Die Leistung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

  • Unfallrente

    Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt die Versicherung eine lebenslange, monatliche Unfallrente. Die Rentenhöhe und der dafür erforderliche Grad der Invalidität wird individuell vereinbart. Die Unfallrente ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

  • Todesfallleistung

    Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.

  • Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld

    Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Deshalb vereinbaren sie in aller Regel ein Tagegeld. Es wird bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt.

    Bei einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaustagegeld helfen, das meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Die Versicherung zahlt das Krankenhaustagegeld meist auch dann, wenn der Versicherte wegen einer ambulanten Operation arbeitsunfähig ist.

  • Übergangsleistung / Sofortleistung

    Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den für die Höhe der Leistung entscheidenden Grad der Invalidität oft erst nach der Heilung feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Die Unfallversicherung zahlt eine Übergangsleistung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent in seiner beruflichen Tätigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So sind etwa die finanziellen Folgen der Rehabilitation gesichert. Je nach Tarif und Versicherer zahlen manche Unfallversicherungen einen Teil der Übergangsleistung auch schon früher aus.

    Statt einer Übergangsleistung bieten etliche Versicherer eine Sofortleistung: Eine Einmalleistung, die gezahlt wird, wenn der Unfall zu einer zuvor vertraglich vereinbarten Verletzung geführt hat. Die Sofortleistung wird - wie der Name schon sagt - so schnell wie möglich nach dem Unfall gezahlt. Eine dauerhafte Schädigung wie bei der Invaliditätsleistung ist hier nicht notwendig.

  • Hilfs- und Pflegeleistungen

    Ein Unfall kann schnell zu Bewegungseinschränkungen führen, die es schwer machen, zu Hause zurecht zu kommen. Je nach Vertrag springt dann die Unfallversicherung ein mit vorübergehenden Pflegeleistungen, Haushaltshilfen oder Fahrdiensten.

  • Reha-Leistungen

    Die Rehabilitation nach einem schweren Unfall kann sehr kompliziert und kostenträchtig sein. Je nach Vertrag hilft die Unfallversicherung dann mit der Planung, Organisation und ggf. der Finanzierung notwendiger Rehabilitationsschritte.

  • Bergungskosten

    Unfälle können auch weit weg von zu Hause, zum Beispiel im Urlaub, geschehen. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus. Je nach Vertrag kümmert er sich ebenso um die Unterbringung von Angehörigen oder steht beratend zur Seite.

  • Kosmetische Operationen

    Unfälle können das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Die Unfallversicherung trägt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.

Auf einen Blick: Welche Vorteile hat eine private Unfallversicherung gegenüber der gesetzlichen?

Die private Unfallversicherung bietet mehrere Vorteile im Vergleich zum gesetzlichen Unfallschutz:

  • Umfassender Versicherungsschutz: Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr, sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld, während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen während versicherter Tätigkeiten greift. Bei einem Arbeitsunfall können Versicherte Leistungen sowohl aus der gesetzlichen als auch der privaten Unfallversicherung erhalten.
  • Individuelle Leistungen: Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, deren Leistungen genau geregelt sind, bietet die private Unfallversicherung individuell anpassbare Leistungen, wie beispielsweise Invaliditätsleistungen, Unfallrenten, Todesfallsummen und Assistance-Leistungen.
  • Zusätzlicher Schutz für Selbstständige und Freiberufler: Da diese Personengruppen nicht dem gesetzlichen Versicherungsschutz unterliegen, ist eine private Unfallversicherung für sie besonders wichtig, um im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert zu sein.

Insgesamt bietet die private Unfallversicherung also einen umfassenderen und individuell anpassbaren Versicherungsschutz, der über den gesetzlichen Schutz hinausgeht und in verschiedenen Lebensbereichen greift.

Übersicht: Sonderformen der Unfallversicherung

  • Die Kinderunfallversicherung

    Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfallversicherung gilt in der Freizeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport – und das weltweit. Mit ihr können zum Beispiel eine durch den Unfall notwendige spezielle Ausbildung oder Schulung oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung bezahlt werden.

    Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen – außer Nahrungsmittelvergiftungen –, die zu Dauerschäden führen, im Versicherungsschutz eingeschlossen. Stirbt der Versicherungsnehmer, also der beitragszahlende Elternteil, während der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt.

  • Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ)

    Mit einer Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) – etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung – kann das Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet.

    Anders als die Kinderunfallversicherung bietet sie daher auch Schutz bei schweren Krankheiten. Allerdings ist sie mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden.

  • Die Seniorenunfallversicherung

    Hilfsleistungen

    Neben Geldleistungen bietet die Seniorenunfallversicherung bedarfsgerechte Unterstützung für ältere Menschen. Dazu zählen je nach Bedarf: Eine Haushaltshilfe, eine Pflegekraft, Unterstützung beim Einkaufen, bei Behörden- und Arztbesuchen und ein Menüservice. Diese Leistungen sind unabhängig von der Schwere der Verletzung und einem späteren Anspruch auf Geldleistungen.

    Erweiterter Unfallbegriff

    Auch Verletzungen, die normalerweise nicht unter den Unfallbegriff fallen, sind hier versichert, wie zum Beispiel spontane Oberschenkelhalsbrüche und Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt.

    Verzicht auf Ausschlüsse

    Einige Versicherer bieten auch dann Versicherungsschutz, wenn etwa ein Unfall durch eine Bewusstseinsstörung aufgrund ärztlich verordneter Medikamente verursacht wurde.

  • Die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung

    Diese Sonderform bietet den Risikoschutz der privaten Unfallversicherung. Zusätzlich werden am Ende der Laufzeit des Vertrags – oder bei Tod des Versicherten – die Beiträge zurückgezahlt, und zwar auch dann, wenn der Versicherte bereits Leistungen erhalten hat.

    Dazu kommt noch eine während der Laufzeit wachsende Gewinnbeteiligung aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen. Die Beiträge sind höher als bei einer reinen Unfallversicherung. Dafür steht aber mit der Beitragsrückzahlung eine zusätzliche Kapitalleistung zur Verfügung.

  • Betriebliche- oder Vereins-Gruppenunfallversicherung

    Arbeitgeber haben die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung zu günstigen Beiträgen abzuschließen. Die Beschäftigten profitieren von dieser zusätzlichen Sozialleistung. Oft sind die Versicherten nicht nur im Falle eines Unfalls bei der Arbeit, sondern weltweit geschützt.

    Auch Vereine und ähnliche Organisationen können für ihre Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung abschließen.


Was gilt bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug?

Bei einem Autounfall steht zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Pflicht. Diese Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallgegners und entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Neben Sachschäden am fremden Fahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Verursachers auch für Personenschäden. Konkret leistet sie für

  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Rente
  • Beerdigungskosten
  • Hinterbliebenengeld

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen am eigenen Auto. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs.

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