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Ärger mit der Versicherung? Fragen Sie die Ombudsfrau!

Freizeit

Wer Streit mit seiner Versicherung hat, kann sich an die Versicherungsombudsfrau wenden. Das ist in der Regel günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Dieser Ratgeber erklärt, wie Verbraucher die Ombudsfrau einschalten können.

01.04.2026

Was ist die Versicherungsombudsfrau beziehungsweise der Versicherungsombudsmann?

Der Versicherungsombudsmann ist der offizielle Name für die unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher in Versicherungsangelegenheiten. Wer Streit mit seiner Versicherung hat, kann sich kostenlos an die Schlichtungsstelle wenden. Ihre Aufgabe: Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherern neutral und effizient beizulegen nach den Maßstäben von Recht und Gesetz. An der Spitze der Schlichtungsstelle steht seit 2024 mit der ehemaligen Verfassungsrichterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf erstmals eine Frau. Das macht sie zur ersten Versicherungsombudsfrau.   

Der Ombudsmann ist jetzt eine Ombudsfrau

Dr. Sibylle Kessal-Wulf (© Christian Lietzmann)
© Christian Lietzmann

Seit April 2024 ist Dr. Sibylle Kessal-Wulf die Ombudsfrau für Versicherungen. Sie war zuvor viele Jahre mit verschiedenen Richterämtern betraut. Unter anderem war sie von 2011 bis 2023 Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Als Ombudsfrau ist Dr. Kessal-Wulf in ihrer Amtsausübung frei und keinen Weisungen unterworfen.

In welchen Fällen können sich Verbraucher an die Ombudsfrau wenden?

Verbraucher können die Ombudsfrau bei Meinungsverschiedenheiten mit einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler einschalten. Das gilt für folgende Sparten:

  • Hausrat- und Gebäudeversicherung
  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Kasko)
  • Private Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Restschuldversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Realkredit
  • Sonstige Versicherungen (unter anderem Reise-, Elektronik-, Tierkranken-, Fahrrad- und Bauleistungsversicherung)

Wichtig: Die Versicherungsombudsfrau ist nur für Beschwerden von Privatpersonen zuständig, nicht von Gewerbetreibenden oder Unternehmen. Sie kümmert sich ferner auch nicht um Beschwerden zu privaten Krankenversicherungen. Hierfür gibt es eine eigene Schlichtungsstelle.

Was kostet das Schlichtungsverfahren?

Das Verfahren bei der Ombudsfrau ist für Verbraucher kostenlos. Sie bekommen hier eine rechtliche Prüfung ihres Falles, ohne dafür bezahlen zu müssen. Würden sie damit vor Gericht ziehen, fallen Gerichts- und meistens auch Anwaltsgebühren an – bei der Ombudsfrau nicht.

Wie gehen Verbraucher vor, wenn sie sich an die Ombudsfrau wenden wollen?

Im Streitfall sollten sich Verbraucher zuerst an ihren Versicherer wenden, um eine Entscheidung des Versicherers zu bekommen. Mit diesem Schreiben können sie anschließend Kontakt mit der Versicherungsombudsfrau aufnehmen:

Unser Tipp: Nutzen Sie das Beschwerdeformular auf der Webseite. Darin sind alle Angaben aufgeführt, die die Ombudsfrau für das Schlichtungsverfahren benötigt.

Wie arbeitet die Ombudsfrau?

Die Ombudsfrau prüft jede Beschwerde unparteiisch auf ihre Berechtigung. Liegt der Beschwerdewert unter 10.000 Euro, kann die Ombudsfrau ein für Versicherungsunternehmen bindendes Ergebnis verkünden. Heißt konkret: Das Versicherungsunternehmen ist in diesem Fall verpflichtet, die Entscheidung der Ombudsfrau zugunsten des Kunden umzusetzen.

Bei einem Beschwerdewert zwischen 10.000 und 100.000 Euro spricht die Ombudsfrau eine unverbindliche Empfehlung aus. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Versicherungsunternehmen der Empfehlung der Ombudsfrau häufig folgen.

Anders als vor Gericht kennt die Ombudsfrau weder Berufung noch Revision – zum Vorteil für den Verbraucher. Dieser erhält dadurch schneller das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Wer damit nicht einverstanden sein sollte, kann im Anschluss an das Schlichtungsverfahren immer noch vor Gericht ziehen.