Ein Umzug macht selten Spaß und kostet viel Geld. Beim Einzug wird nicht nur die erste Miete fällig, sondern auch noch eine Sicherheit für den Vermieter in Höhe von bis zu drei Monatsmieten. Versicherer bieten dafür eine Alternative.
Der Einzug in eine neue Wohnung kann ziemlich teuer werden. Erste Monatsmiete, Maklerprovision und Kaution verschlingen auf einen Schlag mehrere tausend Euro. Die finanzielle Belastung lässt sich oft jedoch senken: mit einer Bürgschaft, die nicht nur Banken, sondern auch Versicherer in Form einer Mietkautionsversicherung anbieten.
Vermieter verlangen in der Regel eine Kaution von bis zu drei Monatskaltmieten. Sie dient ihnen als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter mit der Zahlung im Rückstand ist oder nach dessen Auszug Schäden zu reparieren sind. Anstatt das Geld zu überweisen, können Mieter auch eine Kautionsversicherung stellen, die von immer mehr Wohnungseigentümern akzeptiert wird. In dem Fall tritt ein Versicherer als Bürge ein und kommt für etwaige Schäden oder Mietrückstände auf. Wenn der Vermieter die Kautionssumme oder einen Teil der Kautionssumme anfordert, wird der Mieter informiert und hat Gelegenheit zu widersprechen. Geschieht dies nicht, zahlt der Versicherer den fälligen Betrag an den Vermieter. Die Summe stellt der Versicherer dann dem Mieter in Rechnung.
Kautionsversicherung schont den Geldbeutel
Wohnungseigentümer und Hausverwaltung haben somit die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution, müssen sich aber nicht um die Verwaltung des Geldes kümmern. Die Mieter wiederum können sicher sein, dass ihr Geld bei einer möglichen Insolvenz des Vermieters nicht verloren geht. Vor allem aber schonen sie ihren Geldbeutel. „Sie müssen das Geld nicht auf ein Konto legen, sondern können es zum Beispiel für die Anzahlung für das Auto oder ein neues Sofa nutzen“, sagt Thomas Marloh, Gruppenleiter Kautionsgeschäft bei der R+V Versicherung.
Umsonst ist das Angebot allerdings nicht. Mieter zahlen eine jährliche Gebühr, die in der Regel bei rund fünf Prozent der Kautionssumme liegt. Für 1000 Euro Kaution wären das rund 50 Euro. Dieses Geld wird beim Auszug auch nicht erstattet. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Betrag zu investieren: „Wer für die Waschmaschine einen Kredit aufnehmen muss, weil das dafür nötige Geld auf dem Kautionskonto liegt, zahlt höhere Zinsen“, sagt Marloh.
Mietkautionsversicherung: So funktioniert's
- Der Mieter beantragt eine Mietkautionsversicherung – zum Beispiel online.
- Die Versicherung stellt dem Mieter eine Bürgschaft aus, die ihm das Geld garantiert. Dafür zahlt der Mieter der Versicherung eine laufende Gebühr – ein Bruchteil der Kautionssumme.
- Erst wenn am Ende der Mietzeit der Vermieter Schäden geltend macht, fließt Geld an den Vermieter: Dann zahlt die Versicherung direkt an den Vermieter. Den Betrag stellt sie dann dem Mieter in Rechnung.
- Endet das Mietverhältnis, ohne dass die Kaution in Anspruch genommen werden muss, schickt der Vermieter die Bürgschaftsurkunde an die Versicherung und der Vertrag ist beendet.
Nicht alle Mieter und Vermieter wissen um Mietkautionsversicherungen
In der Wirtschaft sind Mietkautionsversicherungen und Kautionsbürgschaften seit Langem üblich. Schließlich müssen Gewerbetreibende bis zu eine Jahresmiete als Kaution aufbringen. „Das ist für einen Betrieb ein echtes Liquiditätsthema“, erklärt Marloh. Bei Hotels in guten Lagen gehe es beispielsweise gleich um Millionenbeträge. Doch selbst der Ein-Mann-Kiosk setze eine Mietkautionsversicherung ein, um das frei verfügbare Kapital für Investitionen nutzen zu können. „Der Gewerbetreibende kann mit dem freien Geld zumeist mehr erwirtschaften, als er an Gebühr bezahlen muss“, sagt Marloh.
Noch immer sei die Mietkautionsversicherung nicht allen privaten Vermietern in Deutschland bekannt, sagt Ralf Wendenhorst von der Basler Versicherung. „In der Schweiz wird bei einer Vielzahl von Mietverhältnissen die Mietkautionsversicherung als Bürgschaftsform gewählt und vom Vermieter auch akzeptiert“, so Wendenhorst. In Deutschland sollten sich Mieter vor dem Abschluss eines Vertrages beim künftigen Vermieter erst einmal erkundigen, ob er mit einer Mietkautionsversicherung einverstanden ist. Denn einen Anspruch, die Sicherheit auf diese Weise zu stellen, haben sie nicht.
Das gilt bei Mietkautionen
- Die Mietkaution darf bei Privatmieten höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter kann auf eine Barzahlung oder Überweisung bestehen.
- Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen. Dafür können Mieter auch einen Nachweis verlangen.
- Besteht der Vermieter auf Barzahlung oder Überweisung, hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist bei Einzug fällig, die nächsten Raten jeweils im zweiten und dritten Mietmonat.
- Andere Sicherheiten wie spezielle Kautionskonten, verpfändete Sparbücher, Bürgschaften oder Mietkautionsversicherungen sind erlaubt. Der Vermieter muss aber einverstanden sein.
- Gerade bei Studenten wird häufig auch eine Elternbürgschaft verlangt. Muss der Mieter zusätzlich zur Bürgschaft eine Kaution hinterlegen, ist das eine sogenannte Übersicherung. Das ist gesetzlich nicht zulässig. Die Bürgschaft würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Einzige Ausnahme: Die Bürgschaft wird freiwillig abgegeben.
Vertragsabschluss einfach per Online-Antrag
Abschließen lässt sich eine Mietkautionsbürgschaft leicht und unkompliziert per Online-Antrag. Auch die Auflösung des Vertrages läuft automatisch: Zieht der Mieter aus und kündigt den Vertrag, muss der Vermieter nur die Bürgschaftsurkunde an den Versicherer zurücksenden. „Dann endet auch der Vertrag für die Mietkautionsversicherung“, sagt Wendenhorst. Für die nächste Wohnung kann eine neue Police abgeschlossen werden.