Wohngebäudeversicherung stetig an neue Gefahren anpassen

Wohnen
15.06.2023

Nahezu alle Hausbesitzer in Deutschland haben eine Wohngebäudeversicherung. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Ist der Vertrag einmal geschlossen bleibt er aber häufig über Jahre oder Jahrzehnte unverändert bestehen. Das kann im Schadenfall existenzbedrohende Folgen haben.

Im Lauf der Jahre verändern sich Risiken und neue Gefahren kommen hinzu. Deshalb sollte der Versicherungsschutz von bestehenden Verträgen regelmäßig geprüft und angepasst werden. In älteren Verträgen ist der Schutz gegen Naturgefahren, wie Überschwemmungen und Starkregen, oft nicht enthalten. Dabei kann zum Beispiel Starkregen jederzeit und überall auftreten und immense Schäden anrichten. Bei der Einschätzung des individuellen Risikos hilft der Naturgefahren-Check. Aktuell ist jedoch knapp die Hälfte der Wohngebäude nicht gegen Elementarschäden versichert. Wird ein Haus komplett zerstört oder stark beschädigt können die wenigsten den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb ist die Versicherung gegen weitere Naturgefahren so wichtig.

Wartezeit bei Elementarschadenversicherung beachten

Hausbesitzer sollten jetzt aktiv werden, wenn sie ihr Eigentum zu Beginn der Starkregensaison im Mai gegen Überflutungen absichern wollen. Denn bei der dafür notwendigen Elementarschadenversicherung gilt häufig eine Wartezeit von ein paar Wochen, bis die neue Versicherung greift. Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr extremer Niederschläge wieder zu, die zu Überschwemmungen und Hochwasser führen können. Gefährdet sind nicht nur Flussanrainer, denn Starkregen kann überall in Deutschland auftreten und zu schweren lokalen Überflutungen führen.

Warum gibt es Wartezeiten?

Wartezeiten sind bei Versicherungen üblich. Es gibt sie auch in der Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung. Sie schützt die Versicherungsgemeinschaft vor Missbrauch durch Einzelne. Denn mit den Beiträgen aller Versicherten werden alle Schäden bezahlt. Damit nicht jeder erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Schaden schon passiert ist oder absehbar war, gibt es eine Karenzzeit, bis der erste Schaden reguliert werden kann. 

Neue Risiken absichern

In den Versicherungsumfang aufgenommen werden sollten Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden. Der Versicherer kommt also auch dann für den Schaden auf, wenn beispielsweise die Pfanne mit heißem Fett auf dem Herd vergessen wurde oder Kerzen unbeaufsichtigt brennen und dadurch ein Feuerschaden entsteht. Wird grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, kann der Versicherer bei solchen Schäden seine Leistung kürzen oder sogar ganz streichen.

Auch Photovoltaikanlagen sollten in den Versicherungsvertrag miteingeschlossen werden. Neben dem Brandrisiko kann der Versicherungsschutz beispielsweise um Diebstahl oder Glasbruch erweitert werden. Daneben gelten in älteren Verträgen häufig geringe und inzwischen unzureichende Entschädigungshöchstgrenzen beispielsweise bei Abbruch- und Aufräumkosten oder bei den Kosten für die Beseitigung von Dekontamination des Bodes nach einem Versicherungsfall. In neuen Verträgen werden diese Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen. Ebenfalls fehlt in älteren Verträgen häufig der Schutz gegen Überspannungsschäden, etwa an der Heizungselektronik.

Wird ein Haus durch einen versicherten Schaden unbewohnbar, lässt sich auch die vorübergehende Unterbringung in einem Hotel mitversichern, falls ein Schaden am Gebäude das erforderlich macht. Das gilt ebenso für den Mietausfall, wenn das Haus ganz oder teilweise vermietet ist und Mieteinnahmen schadenbedingt ausbleiben.

Versicherungsvertrag richtig kündigen

Wer seinen Versicherungsschutz überprüfen will, sollte sich zunächst mit seinem Versicherer in Verbindung setzen. Soll der Vertrag ersetzt werden, gilt in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist vor Ablauf des Versicherungsjahres. Wer für sein Haus einen laufenden Kredit hat, benötigt zur Kündigung die Zustimmung der Bank und sollte dieser dafür am besten bereits ein Angebot über den neuen Versicherungsschutz vorlegen.

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