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Hochwasser-Check

Erfahren Sie mit wenigen Klicks, wie stark das Hochwasser-Risiko an Ihrem Wohnort ist.

1. Mit Absenden Ihrer Adresse akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und bestätigen, die Hinweise gelesen zu haben.

2. Bitte wählen Sie eine Nutzung aus: Wozu benötigen Sie die Informationen?






  • Datenschutz, Hinweise und Nutzungsbedingungen

    Datenschutz, Hinweise und Nutzungsbedingungen zum Download

    Hinweise zur Datenverarbeitung Hochwasser-Check

    Die Auskünfte im Hochwasser-Check gelten als personenbezogene Daten, weil sie über die Adresse der Immobilie einen Bezug zu deren Eigentümern, Mietern oder Nutzern haben. Wir müssen daher aus datenschutzrechtlichen Gründen ihr berechtigtes Interesse an einer Abfrage prüfen. Ihre Eingaben zu Ihrem Abfrageinteresse werden ausschließlich zu diesem Zweck erfragt und verwendet. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung beim GDV aufgrund des Besuchs dieser Website finden Sie hier.


    Hinweise zu den Inhalten

    Die angezeigten Gefahrenstufen und Erläuterungstexte bieten allgemeine Informationen über Hochwasserrisiken. Aus den Darstellungen und Texten können Rechtsansprüche weder begründet noch abgeleitet werden. 
    Die Gefahrenstufen und Erläuterungstexte sind Informationsmaterial für die Öffentlichkeit, keine amtliche Auskunft oder rechtsverbindliche Aussage. 
    Amtliche Auskünfte zu einer bestimmten Region oder einer konkreten Fragestellung erteilen die zuständigen Behörden der Länder. Für baurechtliche Fragen sind das in der Regel die Städte und Gemeinden oder die Landkreise / das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde, für wasserrechtliche Fragen die Unteren Wasserbehörden der Länder. Zur Frage des Versicherungsschutzes für Ihr Gebäude wenden Sie sich bitte an einen Versicherer.
    Aus der Tatsache, dass für Ihre Adresse eine niedrige Gefährdung ausgewiesen wird, kann nicht geschlossen werden, dass hier kein Risiko eines Schadens durch Überschwemmungen besteht. Zum einen sind auch Hochwasser an kleineren Gewässern möglich, für die keine Gefährdungskarten berechnet worden sind. Zum anderen kann es überall zu Überschwemmungen durch extreme Niederschlagsereignisse kommen. 


    Nutzungsbedingungen

    Haftung und Gewährleistung des GDV sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt. Insbesondere wird in diesem Rahmen für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Vollzähligkeit, Konsistenz und Genauigkeit der Daten und Inhalte keine Gewähr übernommen.
    Die Website und deren Inhalte dürfen ausschließlich zu eigenen Informationszwecken genutzt werden. Insbesondere ist eine Verwendung zu Werbezwecken untersagt.
    Das Downloaden von Daten dieser Webseite und der dahinter stehenden Datenbanken / Datenquellen, insbesondere auch die automatisierte oder systematische Abfrage von Daten oder die Erstellung von Kopien des Datenbestandes, ist nicht gestattet. Missbrauch wird gerichtlich verfolgt und geahndet. 
     

  • Warum dieses Tool?

    Mit dem „Hochwasser-Check“ können Immobilienbesitzer und Mieter ihre individuelle Gefährdung durch Starkregen und Fluss-Hochwasser ermitteln. Der Hochwasser-Check zeigt an, wie stark der gewählte Standort durch die Gefahren Starkregen und Fluss-Hochwasser im Vergleich zu anderen Standorten in Deutschland betroffen ist. Neben dem Adresspunkt wird auch die unmittelbare Umgebung verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Gebäude auf Flächen stehen, die überschwemmt werden können.

    Für die Einschätzung von Starkregen hat der Deutsche Wetterdienst die Daten zu den Regenmengen in Deutschland zugeliefert. Der GDV identifiziert gemeinsam mit dem Ingenieurbüro IAWG anhand eines Geländemodells, auf welche Landschaftsformen der Regen fällt, wie sich das Wasser dort typischerweise verhält und welche Schäden Starkregen anrichtet. Das Ausmaß von Schäden ist demnach abhängig von der Lage eines Gebäudes – liegt es auf einer Kuppe, in der Ebene oder in einem Tal. Die Gefährdung ist durch die Zeigerstellung auf einem farbigen Balken visualisiert. Die Skala auf dem Risikobalken reicht beim Starkregen von „hellblau“ (gefährdet) über „dunkelblau“ (mittlere Gefährdung) bis zu „rot“ (stark gefährdet).

    Beim Fluss-Hochwasser reicht die Risikoeinschätzung von „unwahrscheinlich“ über „wahrscheinlich“ bis zu „sehr wahrscheinlich“.

    Für die Einschätzung von Fluss-Hochwasser werden Hochwassergefahrenkarten sowie Überschwemmungsgebiete der Bundesländer und die im Auftrag des GDV vom IAWG („Ingenieurhydrologie, Angewandte Wasserwirtschaft und Geoinformatik“) deutschlandweit gerechneten Flächen herangezogen. Letztere dienen als Grundgerüst der Risikoeinschätzung, um für jede Gegend in Deutschland Informationen bereitstellen zu können.

    Der Hochwasser-Check liefert Informationen für Verbraucher. Eine Verwendung des Tools oder der Daten für andere Zwecke ist nicht gestattet. Insbesondere sind kommerzielle, automatisierte oder systematische Abfragen von Daten oder die Erstellung von Kopien des Datenbestandes nicht gestattet. 

  • Starkregen - kann jeden treffen

    Starkregen treten überall in Deutschland auf und jeder kann betroffen sein. Als Starkregen bezeichnet man Niederschläge, bei denen innerhalb kürzester Zeit besonders viel Regenmengen fallen. Im Unterschied zu Dauerregen treten Starkregenereignisse meist lokal und in den Sommermonaten (April bis September) auf. Dabei kann Starkregen überall auftreten und zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmungen führen – unabhängig davon, ob ein Gewässer in der Nähe ist.

    Typischerweise richten starke Regen von kurzer Dauer die stärksten Schäden an, vor allem ab Regenmengen von 50 Litern pro Quadratmeter. Dies entspricht in etwa der höchsten der drei Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor Starkregen.

  • Flusshochwasser – eine unterschätze Gefahr

    In den vergangenen Jahren war Deutschland immer wieder von extremen Hochwasserereignissen betroffen. Insbesondere in den Jahren 2002 und 2013 entstanden entlang zahlreicher Gewässer beträchtliche Schäden. Aber auch die Sturzflut „Bernd“ 2021 hat gezeigt, wie wichtig die Vorsorge gegenüber Naturereignissen ist. Das Risiko selbst von einem Hochwasser- oder Starkregenereignis betroffen zu sein, wird jedoch häufig unterschätzt. Derzeit sind nur etwa als die Hälfte der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Starkregen versichert.

  • Versicherung: Wie sollte ich meine Immobilie schützen?

    Hausbesitzer können sich mit einer Wohngebäude- und Hausratversicherung, mit dem Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahren“ bzw. „Elementarschäden“, gegen Überschwemmungen durch Flüsse durch Starkregen und Hochwasser versichern. Etwa die Hälfte der deutschen Hausbesitzer und Mieter haben diesen Naturgefahrenschutz nicht. Kommt es zu einem Schaden, wenn etwa der Keller unter Wasser steht oder gar das Haus komplett zerstört wird, müssen sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Angesichts zunehmender Extremwetter sollten Hausbesitzer ihren Versicherungsschutz für Haus und Wohnung überprüfen. Dafür können sie entweder direkt ihren Versicherer oder ihre Versicherungsvermittlern auf den Naturgefahrenschutz ansprechen.

  • Was deckt die Elementarschadenversicherung ab?

    Die erweiterte Naturgefahrenversicherung, auch Elementarschadenversicherung genannt, schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen bei Unwettern. Diese Versicherung leistet bei Schäden durch: 

    • Überschwemmungen durch Hochwasser, Niederschläge oder daraus resultierenden Rückstau
    • Schneedruck, Lawinen
    • Erdrutsch, Erdsenkung
    • Erdbeben, Vulkanausbruch

    Versichert ist in der Wohngebäudeversicherung das Gebäude. Der Hausrat ist über eine separate Hausratversicherung versichert. Das gilt auch für den erweiterten Naturgefahrenschutz (Elementar).

  • Prävention: Gebäude „wasserfest“ machen

    Immobilienbesitzer sollten sich neben einem umfassenden Versicherungsschutz gegen Naturgefahren auch um Hochwasserprävention für ihr Haus kümmern. Wer baut, sollte je nachdem wie sein Gebäude gefährdet ist, Schutzmaßnahmen gegen mögliche Überschwemmung direkt mit einplanen. Der erste Hinweis über die Gefährdung können Sie dem Hochwasser-Check entnehmen.

    Mit dem Architekten sollten Bauherren besprechen, welche Maßnahmen notwendig sind und beim Bauplan berücksichtigt werden sollten. Das können sein:

    • geringfügige Überflutungen des Grundstückes einplanen,
    • Flächen erhalten, auf denen Wasser versickern kann,
    •  zusätzliche Wasserspeicher anlegen,
    • je nach Lage des Grundstücks das Haus höher bauen oder abschirmen,
    • gefährdete Überschwemmungsstellen, die das Eindringen von Wasser zum Grundstück und Gebäude ermöglichen, mit Mauern oder kleinen Erdwällen abschirmen, Hauseingänge mit Stufen oder Schwellen schützen, Fenster, Türen und Wände abdichten und eine Rückstauklappe einbauen,
    • in Überschwemmungsgebieten sollte auf eine Heizung mit Öl verzichtet werden,
    • wichtig ist zudem eine Rückstausicherung, Sie verhindert, dass das Wasser bei einer überlasteten Kanalisation zurück ins Gebäude gedrückt wird. Den besten Schutz gegen Rückstau bietet eine automatische Hebeanlage. Mittels einer Pumpe wird das anfallende Abwasser über die Rückstauebene gehoben (Rückstauschleife).

    Aber auch nachträglich kann ein Haus gegen Hochwasser geschützt werden. Es gibt es eine Fülle von baulichen Schutzmaßnahmen.

    • Bevor nachgerüstet wird, ist es wichtig, das Überschwemmungsrisiko des Hauses richtig einzuschätzen. Dabei hilft z. B. der Hochwasserpass. Er enthält die wichtigsten Daten des Hauses auf einen Blick: Standort, baulicher Zustand, bereits vorhandene bauliche Vorsorge und die Schadenhistorie. Dazu das Gefährdungsrisiko auf einer Farbskala: Rot steht für große Gefährdung, Grün signalisiert: Das Haus ist gut geschützt. Der Hochwasserpass wird von einem Experten im Auftrag des Hausbesitzers ausgestellt. Dabei prüft der Experte die Angaben und bewertet nicht nur die aktuelle Gefährdung des Gebäudes, sondern gibt auch Tipps, wie sich die Gefährdung mit baulicher Vorsorge verringern lässt. Eine Liste von Experten stellt das Hochwasser Kompetenz Centrum (HKC) zur Verfügung. 
    • Baumaßnahmen sollten nur von einem für Hochwasservorsorge sachkundigen Fachbetrieb bzw. Ingenieurbüro durchgeführt werden. Egal, ob eine Rückstauklappe eingebaut, Fenster, Türen und Wände abgedichtet oder Hauseingänge nachträglich mit Stufen oder Schwellen gegen Wasser geschützt werden sollen. Architekten, Ingenieurbüros, Fachbetriebe und Versicherungen helfen dabei zu entscheiden, was konkret zu tun ist.

    Welche Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadenminderung sinnvoll sind, stimmen Sie am besten mit Ihrem Versicherer ab.

    Weitere Informationen zur Hochwasserprävention finden Sie hier:

  • Der Hochwasser-Pass für Ihr Haus

    Mit dem Hochwasser-Pass können sich Hausbesitzer in ganz Deutschland ein Bild über ihr individuelles Überschwemmungs-Risiko machen. Dazu können Hausbesitzer auf der Internetseite des Hochwasser Kompetenz Centrums (HKC) einen Onlinefragebogen ausfüllen und per Selbstauskunft des Ist-Zustand ihres Hauses bewerten. Gefragt wird unter anderem nach Risikofaktoren und bautechnischen Schutzmaßnahmen. Für eine erweiterte, detaillierte Bewertung des Gebäudes können Sie kostenpflichtig einen Sachkundigen kontaktieren. Er prüft Ihre Angaben und stellt den Hochwasserpass aus.

    Immobilienbesitzer erhalten mit dem Hochwasser-Pass eine fundierte Risikoeinschätzung für ihr Haus und bekommen zudem Tipps, wie durch Vorsorgemaßnahmen eine Gefährdung durch Hochwasser und Starkregen reduziert werden kann. Außerdem dient der Hochwasserpass als Nachweis, in welchem Maße das Gebäude hochwassergefährdet, -gesichert oder -angepasst ist. Zudem hilft er bei Verkauf und Vermietung des Gebäudes, da die Risiken für Hochwasser und Starkregen, Kanalrückstau und Grundhochwasser bewertet ausgewiesen sind.

  • Wohin kann ich mich wenden?

    Hausbesitzer und Mieter sollten ihre bestehende Gebäude- bzw. Hausratversicherung prüfen, ob Unwetterschäden und weitere Naturgefahren wie Starkregen und Fluss-Hochwasser darüber versichert sind. Alle Versicherungsunternehmen, die Naturgefahrenschutz anbieten, finden Sie in dieser Übersicht.

    Amtliche Auskünfte zu einer bestimmten Region oder einer konkreten Fragestellung erteilen die zuständigen Behörden der Länder. Für baurechtliche Fragen sind das in der Regel die Städte und Gemeinden oder die Landkreise / das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde, für wasserrechtliche Fragen die Unteren Wasserbehörden der Länder.

    Haben Sie die richtige Versicherung für Ihr Hab und Gut? Mathias Zunk, Verbraucherexperte des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, unterstützt Sie gern und beantwortet kostenlos Ihre Fragen:

    verbraucher@gdv.de / 0800 – 3399399.

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