Hochwasser und Überschwemmung: Das sollten Betroffene jetzt beachten

Wohnen

Wie finden Geschädigte heraus, wie sie versichert sind und welche Gefahr lauert bei überschwemmten Autos: Der Überblick für alle, die die Flutkatastrophe getroffen hat.

20.08.2021

1. Meine Versicherunterlagen sind weg. Wie bekomme ich heraus, was ich versichert habe und wo ich versichert bin?

Wenden Sie sich an Ihre Bank. Anhand Ihrer Kontoabbuchungen lassen sich Informationen zu Ihren Versicherungen herausfinden. Nehmen Sie dann Kontakt zu Ihrem Versicherer, Versicherungsvermittler oder Makler auf. Wer auf digitalen Kundenportalen seines Versicherers angemeldet ist, kann sich auch dort informieren.


Teilweise melden sich Versicherer auch aktiv bei betroffenen Kunden, wenn sie diese über das geografische Informationssystem lokalisieren können.


2. Mein Auto, Motorrad o.ä. hat die Flut weggerissen. Wie finde ich heraus, wo es ist?

Den Standort zahlreicher weggespülter Fahrzeuge können Sie über die Kennzeichenabfrage der Kreisverwaltung Ahrweiler herausfinden. Weitere Ansprechpartner können die örtliche Polizeidienststelle oder das Kraftfahrtbundesamt sein. 


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3. Mein Auto ist schwer beschädigt. Darf ich es entsorgen oder muss der Versicherer erst begutachten?

Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Autoversicherer, bevor das Auto entsorgt wird. Autoversicherer bemühen sich, die Schäden schnell und unbürokratisch zu regulieren. Teilweise genügen Fotos zur Ermittlung der Schäden, in der Regel wird das Auto aber vorher begutachtet. Versicherer führen dafür aktuell sogenannte Sammelbesichtigungen durch, damit es schneller geht. Häufig unterstützen sie auch bei der Abholung fahruntauglicher Fahrzeuge, der Entsorgung und der Abmeldung.


4. Wann endet der Versicherungsvertrag eines von der Flut weggerissenen oder beschädigten Autos?

Der Versicherungsvertrag kann beendet werden, sobald die Abmeldung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle vorliegt.

Gut zu wissen: Elementarschadenversicherung übernimmt Unwetterschäden

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum unter anderem bei Schäden durch:


  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung

Die Elementarschadenversicherung wird in Kombination mit einer Wohngebäude-  oder eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese Versicherer bieten den Naturgefahrenschutz an.

5. Was muss ich bei Autos mit schweren Schäden durch eingedrungenes Wasser darüber hinaus beachten?

Seien Sie sich der Gefahr unerwartet auslösender Airbags bewusst! Die Kfz-Versicherer haben mehrere Fälle registriert, in denen Menschen dadurch verletzt wurden. Die Airbags der beschädigten Fahrzeuge hatten offenbar in dem Moment ausgelöst, in dem der Zündschlüssel gedreht wurde. Als Grund vermuten die Versicherer Kurzschlüsse in der Bordelektronik, die durch die eingedrungenen Wassermassen verursacht werden. 


6. Mein Hausrat wurde weggespült, inkl. der Kaufbelege, Fotos etc. Zahlt mein Versicherer oder muss ich Leistungskürzungen fürchten?

Die Hausratversicherung leistet in der Regel auch dann (bedingungsgemäß), wenn keine Belege oder Nachweise vorhanden sind. Bei Onlinekauf sind Belege häufig noch länger abrufbar. Die Auflistung des Hausrats des Versicherten muss nachvollziehbar und glaubhaft sein.  


7. Fleißige Helfer haben meinen zerstörten Hausrat weggeräumt. Bekomme ich den Aufwand vom Versicherer ersetzt?

Aufräumarbeiten werden in der Regel entschädigt – vorausgesetzt, die Darstellung ist glaubhaft.


8. Muss ich meinen zerstörten Hausrat aufheben, bis der Versicherer ihn begutachten kann?

Wenn irgend möglich, ja. Auf jeden Fall sollten Betroffene aussagekräftige Gesamt- und Detailfotos davon machen. Und: Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer! 


9. Das Hochwasser hat meine Wohnräume unbewohnbar gemacht. Zahlt der Versicherer Hotelübernachtungen oder eine andere Wohnung?

Das hängt vom Versicherungsschutz ab. Häufig sind in Hausratversicherungen Hotelkosten mitversichert - zeitlich und auf Tagessätze begrenzt. Bei vermieteten Räumen muss der Mieter für diese Zeit keine Miete bezahlen. Für den Vermieter ist der Mietausfall für sein Gebäude versichert.


10. Darf ich mein Haus renovieren, bevor der Versicherer den Schaden begutachtet hat?

Erstmaßnahmen zur Schadenminderung und Schutzmaßnahmen müssen vorgenommen werden. Diese kann der Versicherer auch telefonisch freigeben, etwa Trocknungsgeräte einrichten, Notverschlüsse (offene Fenster, Dächer etc.). Darüber hinaus gehende Renovierungsarbeiten sollten Betroffene vorab mit dem Versicherer abstimmen. 


11. Wann kann ich neben Vorschüssen mit der vollständigen Entschädigungsleistung meines Versicherers rechnen?

Das hängt von vielen Faktoren ab, so dass kein Zeitraum verbindlich genannt werden kann. Eine vollständige Entschädigung ist erst möglich, wenn alle Schäden festgestellt sind, der Versicherte Nachweise eingereicht und der Versicherer diese geprüft hat.


12. Ich habe Hilfsgelder vom Staat oder Spenden bekommen. Zahlt meine Versicherung entsprechend weniger?

Soforthilfen sind kein Schadenersatz. Sie werden zum Beschaffen des Nötigsten bereitgestellt und vom Versicherer nicht angerechnet.

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