Die 3 häufigsten Irrtümer bei Hochwasser

Wohnen

Bei Hochwasser und Überschwemmung wähnen sich viele Hausbesitzer in falscher Sicherheit.

05.02.2020

1. Irrtum: „Ich habe eine Gebäudeversicherung - ich brauche mich nicht kümmern“

Die Wohngebäudeversicherung deckt viele Gefahren ab: Sie leistet bei Sturm, Blitz oder Hagel und zahlt, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Sie leistet allerdings nicht, wenn Dauerregen oder Hochwasser den Keller flutet. Dafür gibt es die erweiterte Naturgefahrenversicherung (auch: Elementarschadenversicherung).

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung wird als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäudeversicherung bzw. mit der Hausratversicherung abgeschlossen. Hausbesitzer und Mieter sind damit vor Zerstörungen geschützt, die auf Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen zurückgehen.

Mehr als die Hälfte der deutschen Hausbesitzer und Mieter haben den Naturgefahrenschutz nicht. Steht ihr Keller unter Wasser, müssen sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Angesichts zunehmender Extremwetter sollten Hausbesitzer ihren Versicherungsschutz  für Haus und Wohnung überprüfen. Dafür können sie entweder direkt ihren Gebäudeversicherer oder ihren Versicherungsvermittler auf den Naturgefahrenschutz ansprechen.



2. Irrtum: „Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser“

Viele Menschen gehen davon aus, dass nur Häuser an großen Flüssen – Donau, Mosel, Elbe oder Rhein – von Hochwasser betroffen sind. Ein Irrtum: Denn immer wieder kommt es zu großen Schäden abseits der großen Gewässer, etwa durch Überschwemmungen bei Starkregen.

Die Gleichung „fern vom Fluss = keine Gefahr” geht also nicht auf.

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3. Irrtum: „Im Ernstfall hilft mir der Staat“

In Sachen Hochwasserrisiko verlassen sich die Deutschen gerne auf Vater Staat. Die Vergangenheit gibt ihnen mit dieser Einschätzung auch scheinbar recht: Bei den letzten großen Hochwassern, 2002 und 2013, hat der Staat zahlreiche Schäden beglichen. In beiden Jahren stand allerdings eine Bundestagswahl unmittelbar bevor.  

2017 folgte der Paradigmenwechsel: Die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich darauf, staatliche Soforthilfen grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Betroffenen müssen jetzt nachweisen, dass sie tatsächlich keine Elementarschadenversicherung für ihr Gebäude bekommen konnten. Erst dann hilft der Staat.

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