Ist Ihr Swimmingpool richtig versichert?

Wohnen

Wie ein Swimmingpool versichert ist, hängt vor allem von einer Frage ob. Was Poolbesitzer zum Versicherungsschutz des Schwimmbeckens wissen müssen, erklärt dieser Überblick.

10.05.2021

Feststehend oder freistehend?

Die Ausgangsfrage lautet: Ist der Swimmingpool fest eingebaut oder freistehend? Als fest verbaut gilt er, wenn sich das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich befindet. Dann kann er optional über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden und ist so gegen Schäden durch Feuer oder Sturm und Hagel geschützt. Wer nachträglich einen Pool verbaut, sollte seinen Versicherer auch darüber informieren.


Frei aufgestellte Schwimmbäder und Planschbecken werden hingegen dem Hausrat zugerechnet und können im Rahmen der Außenversicherung abgesichert werden. Bei Abschluss oder einer bereits bestehenden Hausratversicherung sollte darauf geachtet werden, dass auch das Sturm-/Hagelrisiko für einen freistehenden Pool miteingeschlossen wird.


Naturgefahren versichern

Für beide Pool-Arten, fest oder mobil, gilt: Der Baustein Elementargefahren sollte sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung mit abgeschlossen werden. Damit ist der Pool beispielsweise gegen Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau geschützt.


Wenn Sie wissen möchten, ob Sie in einem gefährdeten Gebiet wohnen, nutzen Sie unseren Naturgefahren-Check. Anhand der Postleitzahl können Sie herausfinden, wie groß die Gefahr für das eigene Zuhause ist.


Privathaftpflicht für Wasseraustritt

Auch eine private Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, wenn etwa durch den Wasseraustritt des Pools Nachbarn Schäden entstehen. Zudem sollten Sie klären, welche Leistungen in der jeweiligen Versicherung eingeschlossen sind. Ihr Versicherungsunternehmen hilft gerne weiter.

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