An Silvester kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen, Sachbeschädigungen oder Bränden. Mal sind es verirrte Raketen, die in ein Dach einschlagen, mal sind es unkontrolliert oder gar gezielt abgefeuerte Feuerwerkskörper, die parkende Autos oder Hauseingänge beschädigen.
Vor allem in Großstädten spielen sich über den Jahreswechsel mitunter regelrechte Kampfszenen ab, bei denen Böller, Raketen oder andere pyrotechnische Erzeugnisse bewusst als „Waffen“ eingesetzt werden.
Welche Versicherungen für Silvester-Schäden an Häusern, Autos und auch Personen zahlen, erklären wir in dieser Übersicht.
1. Diese Silvesterschäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, der beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entsteht. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
2. Diese Silvesterschäden übernimmt die Hausratversicherung
Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert – von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
3. Diese Silvesterschäden ersetzt die private Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Hinterlässt beispielsweise eine herabfallende Wunderkerze auf dem Teppich der Gastgeber einen Brandfleck, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Aber Achtung: Vorsatz ist generell ausgeschlossen.
4. Diese Silvesterschäden übernimmt die Kfz-Kaskoversicherung
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für kaputte Scheiben oder andere Glasteile am Auto. Wird etwa ein Brandschaden von der Teilkaskoversicherung reguliert, kostet dies keine Schadenfreiheitsklassen. Wichtig zu wissen: Als versicherter Brand gilt laut den allgemeinen Musterbedingungen ein Feuer mit Flammenbildung, Schmor- und Sengschäden zählen nicht dazu. Ein versengtes Cabrioverdeck ersetzt die Teilkasko daher in der Regel nicht.
Anders bei der Vollkaskoversicherung: Sie leistet auch Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. Sie springt beispielsweise ein, wenn durch einen unter das Auto geworfenen Böller Teile der Auspuffanlage beschädigt werden. Oder wenn das Feuerwerk „nur“ Schäden am Lack oder Beulen in der Karosserie hinterlässt. Wird die Vollkasko genutzt, senkt das allerdings die Schadenfreiheitsklasse und führt damit in der Regel zu einem niedrigeren Schadenfreiheitsrabatt
5. Für diese Silvesterschäden kommt die private Unfallversicherung auf
Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.