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Diese Versicherungen leisten bei Silvester-Schäden

Wohnen

Feuerwerk gehört für viele zu Silvester einfach dazu. Doch dabei kommt es mitunter auch zu Unfällen und Schäden. Wir erklären, wann welche Versicherung eintritt.

29.12.2025

An Silvester kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen, Sachbeschädigungen oder Bränden. Mal sind es verirrte Raketen, die in ein Dach einschlagen, mal sind es unkontrolliert oder gar gezielt abgefeuerte Feuerwerkskörper, die parkende Autos oder Hauseingänge beschädigen. 

Vor allem in Großstädten spielen sich über den Jahreswechsel mitunter regelrechte Kampfszenen ab, bei denen Böller, Raketen oder andere pyrotechnische Erzeugnisse bewusst als „Waffen“ eingesetzt werden. 

Welche Versicherungen für Silvester-Schäden an Häusern, Autos und auch Personen zahlen, erklären wir in dieser Übersicht.

1. Diese Silvesterschäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, der beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entsteht. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.

2. Diese Silvesterschäden übernimmt die Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert – von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.  

3. Diese Silvesterschäden ersetzt die private Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Hinterlässt beispielsweise eine herabfallende Wunderkerze auf dem Teppich der Gastgeber einen Brandfleck, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Aber Achtung: Vorsatz ist generell ausgeschlossen.

Sicherheitstipps für Silvester

Nutzen Sie sicheres Feuerwerk: Kaufen Sie nur geprüfte Feuerwerkskörper – erkennbar an der CE-Kennzeichnung. Wer Böller oder Raketen bei etablierten Handelsketten oder Discountern kauft, muss sich keine Gedanken machen. Vorsicht ist bei Straßenhändlern geboten, in Kiosken und vor allem auf Märkten in Polen oder Tschechien. Dort wird auch Feuerwerk verkauft, das in Deutschland nicht zugelassen ist.

Knallen Sie mit Bedacht: Halten Sie sich mit Rücksicht auf Menschen und Tiere an die offiziellen Böller-Zeiten und respektieren Sie die Böllerverbotszonen, die Kommunen zum Teil einrichten. Werfen Sie Feuerwerk nie in Richtung Personen oder Autos. Nutzen Sie zum Start von Raketen immer eine Flasche, starten Sie sie nie aus der Hand. Und halten Sie Abstand zu Bäumen. Lassen Sie außerdem Blindgänger liegen und versuchen Sie nicht, diese noch einmal anzuzünden. 

Schließen Sie Fenster und Türen: Lassen Sie die Fenster in der Silvesternacht verschlossen. So gelangen keine irrlichternden Raketen in die Wohnung. Achten Sie auch darauf, dass Kellerfenster und Haustüren verschlossen sind, damit Unbefugte kein Feuerwerk im Treppenhaus oder im Keller zünden können.

Schützen Sie ihr Fahrzeug: Parken Sie ihr Auto in der Silvesternacht am besten auf dem Grundstück unter dem Carport oder in der Garage, sofern Sie eine haben. Ansonsten stellen sie es an einer Stelle ab, von der sie wissen, dass dort nicht so viel geknallt wird – beispielsweise an Hauptstraßen oder abseits von Wohngebieten. Auch Bäume oder Unterführungen bieten einen gewissen Schutz vor fehlgeleiteten Raketen oder herabfallenden Raketenresten.

Verlassen Sie die Stadt: Wer der ganzen Knallerei völlig überdrüssig ist, kann sich und sein Auto in Sicherheit bringen, indem er Silvester an einem ruhigeren Ort verbringt. Gerade Großstädter zieht es zum Jahreswechsel gern aufs Land. Aber Vorsicht: Eine große Ferienhaussiedlung in der Provinz kann sich als trügerisches Idyll erweisen.

4. Diese Silvesterschäden übernimmt die Kfz-Kaskoversicherung

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für kaputte Scheiben oder andere Glasteile am Auto. Wird etwa ein Brandschaden von der Teilkaskoversicherung reguliert, kostet dies keine Schadenfreiheitsklassen. Wichtig zu wissen: Als versicherter Brand gilt laut den allgemeinen Musterbedingungen ein Feuer mit Flammenbildung, Schmor- und Sengschäden zählen nicht dazu. Ein versengtes Cabrioverdeck ersetzt die Teilkasko daher in der Regel nicht. 

Anders bei der Vollkaskoversicherung: Sie leistet auch Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. Sie springt beispielsweise ein, wenn durch einen unter das Auto geworfenen Böller Teile der Auspuffanlage beschädigt werden. Oder wenn das Feuerwerk „nur“ Schäden am Lack oder Beulen in der Karosserie hinterlässt. Wird die Vollkasko genutzt, senkt das allerdings die Schadenfreiheitsklasse und führt damit in der Regel zu einem niedrigeren Schadenfreiheitsrabatt

5. Für diese Silvesterschäden kommt die private Unfallversicherung auf

Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.