Auto & Reise

Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wer sich mit Auto, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug versichern. Denn ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße - das hat der Gesetzgeber so festgelegt. 


Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.


Weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen zum Beispiel nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause. Für viele Autofahrer ist die Kaskoversicherung wichtig, schließlich zahlt sie die Schäden am eigenen Fahrzeug.



 

Das sind die Leistungen einer Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt unter anderem auf für die Folgen von:


Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:

  • Reparaturkosten 
  • Abschleppkosten  
  • Gutachterkosten
  • Nutzungsausfall  
  • Mietwagenkosten 
  • Wertminderung 
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden 
  • An- und Abmeldekosten 
  • Anwaltskosten 


weiteren Sachschäden, z. B.:

  • Schäden an Gebäuden 
  • Verkehrseinrichtungen 


Personenschäden, z. B.:

  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall 
  • Schmerzensgeld
  • Rente 
  • Beerdigungskosten
  • Hinterbliebenengeld


Unbegründete Ansprüche abwehren

Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld. Übrigens: Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung zurück.


Wie viel zahlt die Kfz-Haftpflicht?

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. 


  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden 
  • bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden 
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden


In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro.


Wissenswertes: Autokauf

Wenn es bei der Probefahrt kracht

Natürlich gehört zur Kaufentscheidung eine Probefahrt. Je nachdem, ob man sein Auto beim Händler oder von privat kauft, ist die Situation im Falle eines Unfalls unterschiedlich. 


Vorsicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt zunächst nur vorläufig

Wenn Autofahrer ihren Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kann der Versicherungsschutz rückwirkend verloren gehen und das Fahrzeug wird behördlich stillgelegt. Beim Kauf von einem privaten Anbieter ist das Fahrzeug oft noch zugelassen. Der Käufer übernimmt mit dem Fahrzeug zunächst auch dessen  Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bleibt bis zur Ummeldung durch den neuen Halter bestehen.


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