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Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem guten Recht kommen möchte - trägt dafür auch das volle finanzielle Risiko. Mit der richtigen Versicherung kann man diesen Situationen gelassener entgegensehen, da sie eine finanzielle Unterstützung gewährleistet.


Eine private Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei:



Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden, die der persönlichen Lebenssituation entsprechen (siehe weiter unten). Interessierte sollten sich an einen Rechtsschutzversicherer oder einen Berater wenden, der für unterschiedliche Tarife einen Vergleich erstellen kann.



Welche Leistungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:


  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren


In welchen Fällen leistet die Rechtsschutzversicherung?


  1. Bei Teilerfolgen vor Gericht:
    Wenn die Kosten zwischen den Parteien durch den Richter aufgeteilt werden.
  2. Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners:
    Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist.
  3. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten:
    Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten.


Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen worden sind, werden nicht erstattet. Dazu zählen zum Beispiel Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen oder Kosten des Gegners, die man freiwillig übernommen hat.


Schnelle Orientierung im Streitfall

Unverhofft kommt oft: Nach einem Verkehrsunfall oder bei plötzlichem Streit mit dem Arbeitgeber ist schneller Rat gefragt. Doch welchen Anwalt soll man beauftragen? Für viele Menschen wird diese Entscheidung zur Qual der Wahl. Mittlerweile sind mehr als 165.000 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen.


Rechtsschutzversicherer bieten Orientierung im Konflikt. Das heißt neben der Übernahme der ggf. hohen Kosten eines Rechtsstreits stehen immer mehr Services rund um die Klärung des Streitfalls zur Verfügung. Die Empfehlung eines kompetenten Anwalts in der Nähe ist nur eine Leistung von vielen. Auch der schnelle telefonische Rechtsrat durch einen Anwalt gehört in der Regel zur Versicherungsleistung.


Die Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung

Versicherungen sollten immer an den persönlichen Bedarf angepasst sein - das gilt auch bei der Rechtsschutz. Häufig ist eine fachkundige Beratung sinnvoll, um den richtigen Tarif zu finden. Folgende Leistungen können in Rechtsschutz-Policen enthalten sein:  


Häufige Fragen: Wer ist in der Rechtsschutz mitversichert?

Mitversichert sind in der Regel:


  • der Versicherungsnehmer
  • der Ehepartner oder auf Wunsch auch der nichteheliche Lebenspartner
  • alle minderjährigen Kinder
  • die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr – soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Im Verkehrs-Rechtsschutz benötigen volljährige Kinder eine eigene Versicherung, sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist.
  • Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige sind auch die beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Achtung: Die in einem Vertrag mitversicherten Personen können nicht gegen den Versicherungsnehmer oder gegeneinander vorgehen.


Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers.


Was ist im Streitfall zu tun?

In einem Streitfall sollte man sich zuerst an seine Versicherung wenden. Sie informiert über:


  • den Versicherungsschutz/die konkreten Leistungen
  • das weitere Vorgehen und
  • die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens


Bei Bedarf empfiehlt die Versicherung einen kompetenten Anwalt.


Wer trägt die Kosten?

Sagt die Versicherung Kostendeckung zu, übernimmt sie die Kosten im Rahmen der Zusage direkt. Der Versicherungskunde muss kein Geld vorstrecken. Je nach individuellem Tarif muss der Versicherungsnehmer ggf. die Selbstbeteiligung bezahlen.


Lehnt die Versicherung die Kostendeckung ab, kann man die Ablehnung überprüfen lassen – außergerichtlich über den Versicherungsombudsmann. Übrigens: Eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit kann der Versicherungskunde auch in einem besonderen Verfahren außergerichtlich prüfen lassen.


Wie kann man beim Versicherungsbeitrag sparen?

Um den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig zu halten, kann man eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer vereinbaren. Die Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei 150 oder 200 Euro je Versicherungsfall. Im Streitfall zahlen Versicherte jeweils die Selbstbeteiligung. Ausnahme: Der Gegner unterliegt und muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits erstatten.


Wie lang ist die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung?

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es für manche Leistungsbausteine Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.


3 Monate Wartezeit gelten für…

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz


Keine Wartezeit gilt für…

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht


Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab?

Die Rechtsschutz kann nicht alle Bereiche abdecken – schließlich soll sie erschwinglich bleiben. Deshalb sind Verfahren um folgende Bereiche in der Regel nicht versichert:


  • den Hausbau
  • das Urheber- und Markenrecht
  • Spiel- bzw. Wettverträge und Gewinnzusagen
  • Kapitalanlagen
  • Halt- und Parkverstöße im Straßenverkehr


Im Erbrecht werden vielfach allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine veränderte Rechtslage (zum Beispiel durch den Tod eines Erblassers) das erfordert.


Wie funktioniert die telefonische Rechtsberatung?

Manchmal möchte man einfach sofort Klarheit haben. Beispielsweise wenn einem der Chef die Kündigung ausspricht. Betroffene stellen sich die Frage: Wie kann ich mich wehren? Was muss ich tun? Oder was ist, wenn die Insolvenz des Arbeitgebers droht? Mit einer Rechtsschutzversicherung bekommen Versicherungskunden eine schnelle, rechtliche Einschätzung – ohne gleich zum Anwalt gehen zu müssen. Dazu bieten die meisten Versicherer ihren Kunden eine telefonische Beratung durch zugelassene Rechtsanwälte an. Trotzdem steht einem der Rechtsweg jederzeit offen.


Ein Anruf genügt und man erhält schnell und unkompliziert:


  • fachkundige Hilfe
  • eine juristische Einschätzung des Streitfalls direkt am Telefon
  • Informationen zum weiteren Vorgehen
  • professionelle Antworten auf rechtliche Fragen
  • juristische Tipps


Gilt der Versicherungsschutz auch während des Urlaubs?

Ja. Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung gelten uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerländern. Viele Versicherer bieten weltweiten Versicherungsschutz an – in der Regel allerdings nur bei privaten (nicht beruflich bedingten) Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen.


Bitte beachten: Bis zu welcher Höhe die Rechtsschutz die Kosten übernimmt, ist im Versicherungsvertrag geregelt. 


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