Pri­vate Ren­ten­ver­si­che­rung

Altersvorsorge
09.02.2024

Was ist eine private Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr aus, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist deshalb notwendig, um im Ruhestand ausreichend versorgt zu sein. Dafür bieten sich unter anderem private Rentenversicherungen an.


Rentenversicherungen bieten ihren Kunden garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Rentenversicherungen sind aber mehr als reine Produkte für die Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente ergänzen. Sie lassen sich etwa durch Berufsunfähigkeitsversicherungen, Pflegerenten- oder Unfall-Zusatzversicherungen erweitern.

Die Leistungen privater Rentenversicherung im Überblick:

  • Lebenslange, garantierte Rente
  • Hohe Sicherheit durch garantierte Leistungen
  • Ein Ansprechpartner - ein Leben lang
  • Versorgung Angehöriger durch Todesfallleistungen
  • Flexible Einzahlungen (z.B. während der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit)
  • Zusätzlicher finanzieller Schutz vor den Folgen von Invalidität und Erwerbsunfähigkeit


Die Leistungen der Lebens- und Rentenversicherung

Was leistet die private Rentenversicherung?

Die klassische private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit der Altersvorsorge, denn es wird eine lebenslange Rente gezahlt. Das angesparte Kapital setzt sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens zusammensetzt. Der garantierte Zinssatz liegt für neu abgeschlossene Verträge aktuell bei 0,25 Prozent und gilt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Vertragsvarianten wählen.


Die weitverbreitetste Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Das heißt, dass die Versicherten das Kapital durch regelmäßige Zahlungen über einen längeren Zeitraum aufbauen. Einmalzahlungen sind aber ebenfalls möglich. Auch kann ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden, statt der Rente wird dann am Ende der Ansparphase einmalig das Kapital ausgezahlt.


Die Vorteile:

  • Garantierte Leistungen machen die Versorgung im Alter kalkulierbar.
  • Lebenslange Rentenzahlungen schützen vor dem Risiko, dass das Kapital frühzeitig aufgebraucht ist.
  • Die Auszahlungen von Rentenversicherungen unterliegen einer günstigen Ertragsanteilbesteuerung.
  • Angehörige können über eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente abgesichert werden (die Auszahlung wird für eine bestimmte Zeit, auch nach dem Tod des Versicherten, weiter ausgezahlt).

Was unterscheidet die private Rentenversicherung von einer Lebensversicherung?

Eine Rentenversicherung dient in erster Linie der Altersvorsorge der versicherten Person selbst. Sie sorgt durch eine garantierte lebenslange Privatrente für ein zuverlässiges, planbares Einkommen nach Rentenbeginn. Eine Hinterbliebenenversorgung muss hier gesondert vereinbart werden.


Die private Lebensversicherung dient gleichzeitig dem planbaren Vermögensaufbau und der Absicherung der Angehörigen auch schon vor dem Rentenalter.

Weitere Formen der privaten Rentenversicherung

  • Sofortrenten

    Hier beginnt die Auszahlung der Rente auf Lebenszeit direkt nach Abschluss des Vertrages. Deshalb ist die Sofortrente besonders für ältere Menschen interessant. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Beitrag auf einmal einzahlt. Die Höhe der eingezahlten Summe bestimmt die Höhe der Rente. Das Geld kann beispielsweise aus einer Erbschaft oder aus der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung stammen.

  • Fondsgebundene Rentenversicherung

    Bei dieser Variante wird der „Sparanteil“ des Versicherungsbeitrags in einem oder mehreren Fonds angelegt, die der Kunde meist selbst auswählt. An der Wertentwicklung der Fonds ist er dann unmittelbar beteiligt. Daraus entstehen Chancen, aber auch Risiken durch sinkende Kurswerte/Kursverluste. Es gibt eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten bei dieser Variante der privaten Altersvorsorge. Oftmals finden sich auch Mischformen zwischen klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen (Hybridprodukte).


    Übrigens: Auch die Riester-Rente und die Rürup-Rente (auch: Basisrente) sind Varianten der klassischen Rentenversicherung, die staatlich gefördert werden.

  • Moderne Rentenversicherungen

    Viele Lebensversicherer haben auf das langjährige Niedrigzinsumfeld reagiert und eine neue Generation von Produkten entwickelt, die für die langfristige Altersvorsorge sinnvoll sind. Moderne Rentenversicherungen bieten jungen Sparern eine sichere Form der Altersvorsorge. Die neuen Produkte setzen dabei stärker auf den Kapitalmarkt. So unterschiedlich diese Produkte sein können, drei Eigenschaften haben sie gemeinsam:


    1. Sie bringen mehr Rendite als klassische Rentenversicherungen.
    2. Sie haben weniger Garantien.
    3. Sie bieten garantierte, lebenslange Rentenleistungen.
Rentenrechner: 60 Sekunden für Ihre Altersvorsorge

60 Sekunden für Ihre Altersvorsorge

Wie werden Rentenversicherungen besteuert?

  • Die Ansparphase: steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge

    Die Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen sind aus dem Nettoeinkommen zu begleichen und können nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur für Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden: Die Beiträge können zusammen mit sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträgen zu Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungen, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dabei gelten die Höchstbeträge von 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbstständige.

  • Rentenphase I: Besteuerung bei monatlicher Rentenzahlung

    Wer eine monatliche Rente aus einer Rentenversicherung erhält, für den gilt, dass nur ein pauschalierter Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Es wird also nicht die gesamte Rente besteuert, vielmehr ist nur ein relativ geringer Teil der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieser Ertragsanteil hängt vom Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung ab: Derzeit liegt er für 65-Jährige bei 18 Prozent.

    Das bedeutet: Nur 18 Prozent der jährlichen Rentenzahlungen fließen in die Berechnung der Einkommensteuer mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz ein. Je jünger man zum Rentenbeginn ist, umso höher ist die Belastung durch Steuern. Die monatlichen Zahlungen aus der Rentenversicherung werden immer ohne steuerlichen Abzug (brutto) ausgezahlt. Bei Auszahlungen aus Riester-Renten gelten eigene Regeln der Besteuerung.

  • Rentenphase II: Besteuerung der Kapitalzahlungen von Rentenversicherungen (ausgeübtes Kapitalwahlrecht)

    Welche Regelungen der Besteuerung gelten, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

    Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2004

    Der steuerliche Vorteil bei diesen Verträgen: Eine Kapitalauszahlung ist steuerfrei. Voraussetzung: Der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre lang. Bei Lebensversicherungen zusätzlich: Der Todesfallschutz umfasst wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge und die Beitragszahlungsdauer beläuft sich auf mindestens fünf Jahre.

    Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2004

    Ist ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen worden und wird das Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Als Ertrag gelten die Versicherungsleistungen abzüglich der entrichteten Beiträge. Für nach dem 31. Dezember 2011 geschlossene Verträge gilt: Um die hälftige Besteuerung zu erzielen, darf die Versicherung erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

    Vertragsabschluss bei Lebens- und Rentenversicherungen ab dem 1. April 2009

    Enthält ein Vertrag einen Mindesttodesfallschutz, (wie bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden), werden die Erträge nur zur Hälfte besteuert. Der Mindesttodesfallschutz umfasst entweder mindestens 50 Prozent der Beitragssumme oder er muss den Wert der Versicherung um mindestens 10 Prozent übersteigen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, muss der Ertrag voll versteuert werden.

Wie flexibel sind Rentenversicherungen?

Altersvorsorge ist kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon. Auf diesem Weg kann es auch finanzielle Durststrecken geben. Versicherungskunden müssen dann gegebenenfalls ihre Vorsorge an die neue Situation anpassen. Sinnvoll kann das etwa bei Arbeitslosigkeit oder in der Elternzeit sein. Wer die Belastung in Form monatlicher Beiträge reduzieren möchte, hat unter anderem folgende Möglichkeiten: 

  • Zusatzversicherungen kündigen
  • Dynamische Tarife einfrieren
  • Überschüsse mit Beiträgen verrechnen
  • Beiträge später zahlen (stunden")
  • Policendarlehen aufnehmen
  • Versicherungssumme herabsetzen
  • Beitragsfreistellung


Der Vorteil all dieser Möglichkeiten: Kunden müssen ihre private Vorsorge nicht kündigen, wenn Zahlungsschwierigkeiten entstehen.

Wie sicher sind private Rentenversicherungen?

Diejenigen, die einen Vertrag für ein Vorsorgeprodukt abschließen, brauchen die Sicherheit, dass dieses Produkt bei Rentenbeginn in einigen Jahrzehnten auch wirklich nutzt. Anders als viele Vorsorgeprodukte bieten die privaten Renten- und Lebensversicherungen eine garantierte Verzinsung und Sicherheit aus einer Hand.

Die vier festen Grundsätze der Versicherer

Die Renten- und Lebensversicherer zählen zu den am stärksten regulierten und beaufsichtigten Unternehmen in Deutschland. Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Vermögen der Kunden nach festen Regeln anzulegen. Zu den Grundsätzen zählen:


  • Sicherheit
  • Rentabilität
  • Liquidität
  • Angemessene Mischung und Streuung der Anlagen


Die Einhaltung dieser Grundsätze wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

Was garantieren Renten- und Lebensversicherer?

Garantien spielen die zentrale Rolle in der Lebens- und Rentenversicherung. Sie bieten dem Kunden Sicherheit, denn die Versicherung nimmt ihm das Kapitalmarktrisiko weitgehend ab. Einfach ausgedrückt: Der Kunde muss sich um (fast) nichts mehr kümmern. Für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gelten andere Bestimmungen.


Die Lebens- und Rentenversicherer geben bei der Altersvorsorge vor allem zwei Garantien:


  • jemandem die Privatrente lebenslang zu zahlen und
  • jemandem einen bestimmten Kapitalbetrag zu einem vereinbarten Zeitpunkt zuzusagen.


Kein einfaches Versprechen! Denn wer weiß heute schon, was in 10, 20 oder 30 Jahren geschieht? Somit übernehmen die Versicherer mit jeder Garantie auch ein Risiko. Um das Risiko weitestgehend zu minimieren, verwenden die Versicherer statistische Daten über die Lebenserwartung ihrer Kunden. Um zu gewährleisten, dass die Garantien erfüllt werden können, müssen die Versicherer ausreichende Reserven aufbauen.

Download: Die Lebens- und Rentenversicherung (PDF-Broschüre)

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
Haben Sie Fragen?

Versicherungskaufmann Mathias Zunk beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Vorsorge und Versicherungen.