Altersvorsorge & Rente

Ries­ter-Rente

Was ist die Riester-Rente?

Die gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr aus, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eigenverantwortliches Handeln bei der Altersvorsorge ist gefragt. Der Staat hat aus diesem Grund die Riester-Rente entwickelt.


Die Riester-Rente unterstützt die Menschen dabei, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen und so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Entscheidender Vorteil: Diese private Rente wird staatlich gefördert.



Wie funktioniert die Riester-Förderung?

Riester-Verträge als Form der privaten Altersvorsorge werden durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile gefördert. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von der Förderung, die der Staat zahlt. Dazu wurden verschiedene Arten der staatlichen Förderung entwickelt, wie Riester-Sparer konkret unterstützt werden:


1. Die staatliche Zulage

Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:


  • Die jährliche Grundzulage beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 175 Euro pro Person.
  • Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). 


Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen.


Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn für das jeweilige Kind gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wurde. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.


2. Der Berufseinsteiger-Bonus

Für junge Berufseinsteiger/-innen bis zum 25. Lebensjahr lohnt sich diese Form der Altersvorsorge besonders. Sie erhalten neben den Zulagen einen einmaligen Bonus von 200 Euro.


3. Die Steuerersparnis

Die Riester-Rente kann auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden.


Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.


Wer profitiert vom Sonderausgabenabzug?

Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon. Bei Familien mit vielen Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher.


Mindest- und Höchstbeiträge bei Riester

Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent der erzielten Einkünfte in einem Jahr abzüglich der staatlichen Zulage. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt – pro Jahr 2.100 Euro einschließlich Zulage.


Für Beamte gilt: Um den Eigenbeitrag zu ermitteln, muss die Besoldungsstelle die Höhe des Vorjahreseinkommens im ersten Quartal jedes Jahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermitteln. Das geht nur, wenn der Beamte seiner Besoldungsstelle eine Einwilligung erteilt hat.


Für wen ist die Riester-Rente als Altersvorsorge sinnvoll?

Wie stark man von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren kann, hängt von der beruflichen Situation, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Wegen der personenbezogenen Förderung ist Riester für Geringverdiener besonders sinnvoll. Fast 40 Prozent der geförderten Riester-Sparer verdienen weniger als 20.000 Euro pro Jahr. Unter der Einkommensgrenze von 30.000 Euro liegen annähernd 60 Prozent.


Welche Förderquoten für verschiedene Einkommensgruppen zutreffen, entnehmen Sparer dieser Tabelle:


Welche Riester-Verträge gibt es?

Riester-Verträge gibt es in verschiedenen Varianten – mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Vor Vertragsabschluss sollten sich Riester-Sparer genau beraten lassen, welche Riester-Variante für sie am sinnvollsten ist bzw. welche sich am meisten lohnt.

Riester-Rente = verlässliche Altersvorsorge

Der Staat hat den Anbietern von Riester Auflagen gestellt. Egal welche Vertragsvariante, alle Riester-Verträge, die auf Rentenleistungen ausgerichtet sind, müssen:


• garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die selbst eingezahlten Riester-Beiträge plus staatlicher Zulage zur Verfügung stehen. Für die Kunden ist das sinnvoll: Das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.


• eine lebenslange Rente zusagen.


• die Leistungen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs auszahlen. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, gilt das 62. Lebensjahr.


• die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrags anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen.


• einmal im Jahr umfassend über Beiträge, gebildetes Kapital, Erträge, Kosten etc. informieren.


• berichten, inwieweit ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden.


• im Fall von Arbeitslosigkeit vor staatlichem Zugriff geschützt sein.



Die Rentenphase: Was gilt bei der Steuer?

Wie werden die Auszahlungen besteuert?

Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden inklusive Zulagen und Erträgen in voller Höhe besteuert. Dies gilt immer dann, wenn die Beiträge gefördert wurden. Auch die Zahlungen aus dem Vertrag eines Ehe- oder Lebenspartners, der nur "abgeleitet förderberechtigt" ist, werden voll besteuert. Rentenleistungen, denen nicht geförderte Beiträge zugrunde liegen, etwa weil der Vertragspartner nicht zu den Förderberechtigten gehört, werden mit ihrem Ertragsanteil versteuert.


Teilauszahlung, Kapitalabfindung und Jahresrente

Mit Beginn der Rente dürfen einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden (z. B. wer bei Eintritt in den Ruhestand eine größere Geldsumme braucht). Wer eine sogenannte Kleinbetragsrente zu erwarten hat (nicht mehr als 33,95 Euro/Monat, Stand 2023), kann sich das Geld wahlweise auch als Kapitalabfindung auszahlen lassen – ohne die staatliche Förderung zu gefährden. In diesem Fall wird keine lebenslange Rente ausgezahlt, sondern der Vertrag endet mit Auszahlung der gesamten Vorsorgesumme. Auch können Versicherte statt der maximal zwölf Monatsrenten eine einmalige Jahresrente wählen. In beiden Fällen werden die Kapitalauszahlungen in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung).


Selbstgenutztes Wohneigentum ("Wohn-Riester")

Kapital, das aus Riester-Verträgen in selbst genutztes Wohneigentum fließt, wird fiktiv nachgelagert besteuert. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen führt zu diesem Zweck ein sogenanntes „Wohnförderkonto“. Die auf das Wohnförderkonto gebuchten Gelder (Eigenbeiträge plus Zulagen) werden jeweils am Jahresende mit 2 Prozent verzinst. Die Zinsen erhöhen den Stand des Wohnförderkontos und damit die später zu zahlende Steuerschuld.


Download: Die Riester-Rente