Risikolebensversicherung

Altersvorsorge
28.04.2023

Was ist die Risikolebensversicherung?

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sichert seine Angehörigen gegen den eigenen Todesfall finanziell ab. Konkret: Wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme.


Risikolebensversicherungen sind umso wichtiger, je höher die finanzielle Belastung durch den Wegfall eines Einkommens ist - sei es, weil ein Kredit abzubezahlen ist, oder weil Kinder zu versorgen sind.


Bei dieser Versicherung kann man zwischen zwei Varianten wählen: Die Variante mit konstanter Versicherungs­summe und eine Variante in der die vereinbarte Versicherungssumme im Laufe der Vertragszeit nach einem vereinbarten Plan sinkt. 


Warum eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist

Wann zahlt eine Risikolebensversicherung?

Für den Fall, dass eine Person frühzeitig stirbt, sollten Familien mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen – im Interesse der Kinder und auch des Lebenspartners. Sollte die versicherte Person sterben, zahlt diese Police den Hinterbliebenen einen vorab festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. In dieser schwierigen Situation kann die Risikolebensversicherung helfen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Zum Beispiel kann die Versicherung


  • den Verlust des Einkommens der verstorbenen Person kompensieren,
  • laufende Kredite für das Haus tilgen und Leasingverträge bedienen (Auto, Konsumgüter, etc.) oder
  • die Ausbildung der Kinder weiterfinanzieren.


Neben der finanziellen Absicherung in Form der Todesfall-Leistung hat diese Versicherung auch einen immateriellen Wert: Sie bringt Sicherheit ins Leben einer Familie und schafft die Gewissheit, im Todesfall den gewohnten Lebensstandard weitestgehend fortführen zu können.

Kurz und bündig: Welche Vorteile bieten Risikolebensversicherungen?

  • Niedrige Beiträge bei hoher Versicherungssumme.
  • Schützt Hinterbliebene vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen.

5 Tipps für den richtigen Versicherungsschutz im Todesfall

Familien, die sich finanziell vor einem Todesfall absichern möchten, sollten dabei folgende Tipps beherzigen.

1. Timing ist alles: Der richtige Zeitpunkt für eine Risikolebensversicherung

Der Gesundheitszustand spielt beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Rolle. Jüngere Menschen sind in der Regel gesünder. Wer in jüngeren Jahren eine Risikolebensversicherung abschließt, bezahlt deshalb meist eine niedrigere Prämie als jemand, der erst später im Leben den Todesfall versichern möchte.


Abgesehen davon gibt es Zeitpunkte im Leben, an denen Paare Verantwortung für sich, für andere und vor allem auch finanziell übernehmen, etwa


  • beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, oder
  • bei der Geburt eines Kindes. 


Zu beiden Zeitpunkten lohnt es sich, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken. Paare sollten sich dabei eine einfache Frage stellen: Wie kommen meine Hinterbliebenen finanziell über die Runden, wenn ich (und mein Einkommen) nicht mehr da wäre?


2. Schätzen Sie realistisch: Versicherungssumme veranschlagen

Man nehme drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter – je nachdem, ob nur der Partner oder auch Kinder Versicherungsschutz erhalten sollen – und addiere die Höhe finanzieller Verpflichtungen: So erhält man einen passenden Richtwert für die Summe, die die Angehörigen im Todesfall erhalten sollen.


Ein Rechenbeispiel: Ein Angestellter mit 40.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen sollte mit einer Versicherungssumme zwischen 120.000 Euro und 200.000 Euro kalkulieren. Falls noch ein Kredit über 50.000 Euro abgezahlt wird, sollte die Versicherungssumme auf 170.000 Euro bzw. 250.000 Euro erhöht werden. Auch zukünftig geplante Kredite oder andere Verpflichtungen und deren Laufzeiten können für die richtig bemessene Todesfallsumme eine Rolle spielen.


Wie teuer ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung gibt es bereits für unter 100 Euro im Jahr. Der Preis richtet sich unter anderem nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem ausgeübten Beruf oder an riskanten Hobbys wie Motorradfahren oder Fallschirmspringen. Auch Raucher zahlen aufgrund ihres größeren Risikos für einen vorzeitigen Tod höhere Beiträge. Potentielle Kunden sollten daher die Leistungen der Anbieter miteinander vergleichen und sich gut beraten lassen.

3. Passen Sie die Police Ihrem Leben an – nicht umgekehrt

Die Punkte, auf die sich Kunde und Versicherer bei Vertragsabschluss verständigen, sind nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. Lebensumstände können sich ändern, die Lebensversicherung auch.


Versicherungen bieten mittlerweile zahlreiche Wahlmöglichkeiten, um den Versicherungsschutz im Todesfall anzupassen:


  • Nach einer Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung oder einem Immobilienkauf können Versicherte die Versicherungssumme häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie).
  • Bei einer Geburt oder Adoption  erhöhen manche Versicherungen vorübergehend die Versicherungssumme  – ohne dass der monatliche Beitrag steigt.
  • Versicherte können bei Bedarf die Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung ändern.
  • Versicherte können in der Bauphase der selbstgenutzten Immobilie die Versicherungssumme vorübergehend erhöhen.


In vielen Premiumprodukten können inzwischen auch ergänzende Risiken abgesichert werden.


  • Erleidet ein Versicherter einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder erkrankt an Krebs, gewährt die Risiko-LV als Sofortleistung meist einen Teil der Versicherungssumme.
  • Bei schweren Krankheiten mit prognostizierter Lebenserwartung von maximal 12 Monaten können Todesfallleistungen vorgezogen werden.


4. Müssen Auszahlungen aus Risikolebensversicherungen versteuert werden?

Hat der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf den eigenen Namen und auf sich als versicherte Person abgeschlossen, wird die Versicherungssumme im Todesfall an den Begünstigten gezahlt. Begünstigter kann beispielsweise der Ehepartner sein. Einkommensteuerpflichtig ist die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung nicht.


In bestimmten Konstellationen kann jedoch Erbschaftssteuer anfallen. Dieser Faktor ist vor allem für unverheiratete Paare von Bedeutung, da sie lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro haben (Ehepartner: 500.000 Euro).


Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Paare bei der Auszahlung der Versicherungssumme keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen. Man versichert nicht sein eigenes Leben, sondern das des Partners („Überkreuzversicherung“). Ein Beispiel: Um das Leben der Frau zu versichern, schließt der Mann eine Risikolebensversicherung ab, er wird Versicherungsnehmer. Der entscheidende Punkt: Als versicherte Person wird seine Lebensgefährtin in den Vertrag aufgenommen. Stirbt sie, erhält der Mann die Todesfallsumme, ohne darauf Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.


5. Zwei Leben absichern: Gegenseitige Absicherung für Paare

In vielen Familien tragen Mann und Frau zum Einkommen der Familie bei. Das bedeutet auch, dass die Absicherung beider Leben finanziell relevant ist. Paare können sich gegenseitig mit einer „Versicherung auf verbundene Leben“ absichern. Der Vorteil einer verbundenen Risikolebensversicherung: Diese Art der Absicherung ist meist günstiger, als wenn das Paar zwei einzelne Verträge abschließen würde.


Raucher oder Nichtraucher: Gesundheitsfragen richtig beantworten

Verbraucher, die eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, müssen bei der Gesundheitsprüfung Farbe bekennen: Raucher oder Nichtraucher? Der Versicherer fragt danach, weil das Rauchen den Gesundheitszustand des Versicherten – und damit das Risiko von Raucherkrankheiten und seines vorzeitigen Todes – stark beeinflusst. Je nach Antwort kann die Prämie für den Versicherungsschutz unterschiedlich hoch ausfallen. Als Faustformel gilt: Nichtraucher zahlen meist weniger.


Wenn der Versicherer danach fragt, ob man Raucher oder Nichtraucher ist, muss der Kunde die Wahrheit sagen. Diese Pflicht sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor. Verstößt der Versicherte dagegen, führt dies – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers. Auch kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Download: Die Lebens- und Rentenversicherung (PDF-Broschüre)

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