Haus & Garten

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Was leistet die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:



Wohngebäudeversicherung individuell anpassen

Vor dem Vertragsabschluss sollte man sich gut beraten lassen, um die passende Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Denn je nach Immobilie ist es sinnvoll, dass der Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren erweitert wird.


Was zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung bezahlt im Versicherungsfall:


  • die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.
  • den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.


Wichtig zu wissen: Wohngebäudeversicherungen können ihre Leistung kürzen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Faustformel: Je schwerwiegender die grobe Fahrlässigkeit, desto größer die Leistungskürzung der Versicherung.


Totalschaden am Haus

Ist das Haus zum Beispiel abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt in diesem Schadensfall ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.


Wichtig: Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden. So ist ein optimaler Schutz gegeben.


Welchen Zweck hat der gleitende Neuwert in der Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten, die für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes benötigt werden, steigen inflationsbedingt jedes Jahr. Wären Wohngebäude zu einer festen Versicherungssumme versichert, dann würde die vereinbarte Versicherungssumme schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden eines Gebäudes abzudecken. Um eine solche Unterversicherung zu vermeiden, gibt es eine bewährte Lösung: Die gleitende Neuwertversicherung. Sie kennt keine feste Versicherungssumme. Stattdessen werden bei einem Schaden die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude.


Insbesondere in Zeiten starker Geldentwertung hat sich die gleitende Neuwertversicherung als ein bewährtes Schutzinstrument materieller Werte erwiesen. Nahezu alle Wohngebäude in Deutschland sind zum gleitenden Neuwert versichert.


Wie errechnet sich der Beitrag einer Wohngebäudeversicherung?

Um den Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung zu berechnen, benötigt der Versicherer Informationen zur Lage, Bausubstanz und der Ausstattung der Immobilie. In den folgenden Versicherungsjahren kann sich der Beitrag verändern. Der Grund: Der Beitrag einer Wohngebäudeversicherung orientiert sich an der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung. Mit Hilfe von Indizes des Statistischen Bundesamtes wird der Beitrag jährlich angepasst. Versicherungsexperten sprechen hier vom „Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert”.


Der Anpassungsfaktor spielt neben der Schadenentwicklung eine zentrale Rolle für die Beitragsanpassung der Wohngebäudeversicherer. Denn nahezu alle Wohngebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert. Grundlage der Berechnung sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts.


Was unterscheidet die Wohngebäude- von der Hausratversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Kosten auf, die durch Schäden am Gebäude selbst entstehen. Dies umfasst auch Schäden an Nebengebäuden und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten. Eine Hausratversicherung deckt das Inventar ab. Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten abgesichert.



Was bedeutet Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung?

In der Wohngebäudepolice gibt es den Begriff der „Gefahrerhöhung“. Das heißt: Die Versicherung muss über Ausnahmesituationen informiert werden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Dazu zählt beispielsweise, wenn die Immobilie nicht genutzt wird oder wegen Baumaßnahmen vorübergehend leer steht. Gleiches gilt, wenn in das Haus ein Gewerbe einzieht.


Tipp: Kunden sollten den Versicherer so schnell wie möglich über solche Ausnahmesituationen informieren. Oftmals genügt hier ein Anruf.



Was passiert bei Kauf, Verkauf und Erbe einer Immobilie?

  • Um beim Kauf/Verkauf eines Hauses nahtlosen Versicherungsschutz zu erhalten, geht die Versicherung per Gesetz automatisch auf den neuen Eigentümer über. Selbstverständlich hat er aber ein Sonderkündigungsrecht – sofort oder zum Ende des Versicherungszeitraums.
  • Erbt man eine Immobilie, hat man dagegen kein Sonderkündigungsrecht. Denn im Sinne der „Gesamtrechtsnachfolge“ tritt man mit Annahme der Erbschaft in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein.


Sinnvolle Ergänzung: Was ein Wohnungsschutzbrief nützt

Es gibt aber häufig auch Situationen rund um Haus und Wohnung, die über reinen Sachschaden hinausgehen - beispielsweise wenn man sich ausgesperrt hat oder bei der Schädlingsbekämpfung. Für diese Notsituationen haben Versicherer Haus- und Wohnungsschutzbriefe entwickelt, die im Notfall konkrete Hilfe leisten.


Haus- und Wohnungsschutzbriefe werden in der Regel als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten – vergleichbar mit einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann.


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