Was sind Allmählichkeitsschäden?

Wohnen

Was Allmählichkeitsschäden von herkömmlichen Sachschäden unterscheidet und welche Versicherungen in diesem Fall leisten - der Überblick.

10.01.2024

Was ist das Besondere an Allmählichkeitsschaden?

Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden, die sich langsam über einen längeren Zeitraum hinweg entwickeln - also allmählich. Sie sind nicht auf einen plötzlichen, eindeutig identifizierbaren Vorfall zurückzuführen. Wie lange dabei dieser Zeitraum sein muss, kann von Fall zu Fall verschieden sein. Manchmal sind es nur Tage, manchmal aber auch Jahre, in denen der Allmählichkeitsschaden entsteht.

Allmählichkeitsschäden treten meistens unbemerkt auf und können zu hohen Kosten führen, zum Beispiel wenn Teile einer Wohnung saniert werden müssen. Häufig entstehen Allmählichkeitsschäden durch fehlerhaft durchgeführte Wartungen oder missglückte Reparaturen.


Was sind häufige Allmählichkeitsschäden?

Typische Beispiele für Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden durch Feuchtigkeit an Gebäuden, die durch langsam eintretendes Wasser entstehen. Wenn etwa ein undichtes Dach allmählich Wasser ins Gebäude eindringen lässt und sich dadurch Schimmel bildet, handelt es sich um einen Allmählichkeitsschaden. Derartige Schäden können zum Beispiel auch durch Rauch, Gase, Ruß, Feuchtigkeit oder Dampf entstehen.

Ebenfalls typisch: Ein undichtes Rohr verursacht Wasserschäden an einer Wand. Auch Risse in der Gebäudesubstanz durch langjährige Setzungen oder Bodenbewegungen können als Allmählichkeitsschäden gelten.


Welche Versicherungen übernehmen Allmählichkeitsschäden?

  • Die private Haftpflichtversicherung

    Entsteht beispielsweise ein Allmählichkeitsschaden in einer Mietwohnung, entschädigt die Haftpflichtversicherung den Vermieter. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Privathaftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt. Hier hilft ein Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen oder die Nachfrage beim Versicherer. Verschleiß und Abnutzung zählen nicht als Allmählichkeitsschaden. Wichtig zu wissen: Eine Privathaftpflicht kommt immer nur für Schäden Dritter auf.


    Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Darüber hinaus wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab („passiver Rechtsschutz“).

  • Die Wohngebäudeversicherung

    Allmählichkeitsschäden können auch von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Immobilienbesitzer sind auf der sicheren Seite, wenn diese Schäden mitversichert sind.


    Diese Versicherung leistet darüber hinaus Leitungswasserschäden an der eigenen Immobilie. Risiken wie etwa Feuer, Sturm- oder Hagelschäden sind darüber ebenfalls versichert. Wichtig zu wissen: Der Versicherer kann seine Leistung kürzen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Faustformel: Je schwerwiegender die grobe Fahrlässigkeit, desto größer die Leistungskürzung durch den Versicherer.
     

  • Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung

    Entsteht der Allmählichkeitsschaden durch einen Handwerker, der beispielsweise versehentlich ein Rohr anbohrt, übernimmt seine Berufshaftpflichtversicherung den Schaden. Andere Möglichkeit: Die Betriebshaftpflicht des Unternehmens, bei dem der Handwerker angestellt ist, reguliert den Schaden.


    Grundsätzlich haften alle Selbstständigen für die von ihnen verursachten Schäden – und das kann ohne Versicherung im Schadensfall teuer werden. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt den finanziellen Schaden ab, der anderen Personen durch die berufliche Tätigkeit entstehen kann. Hierzu gehören Sach- und Personenschäden, in vielen Berufen ist die Berufshaftpflichtversicherung hingegen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

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