Ob persönliche Wertgegenstände, Elektronik, Sportausrüstung oder Kleidung: Unser gesamtes Hab und Gut befindet sich in der Regel in der Wohnung, dem Haus oder dem Keller – und ist über die Hausratversicherung gegen viele Risiken abgesichert. Mitunter nehmen wir Gegenstände jedoch mit in den Urlaub oder lagern sie aus. Doch was, wenn sie dabei zu Schaden kommen? Für solche Zwecke ist die Außenversicherung da. Wie sie funktioniert und wann ihr Schutz greift, erklärt unser Ratgeber.
Welchen Schutz bietet eine Außenversicherung?
Die Außenversicherung ist ein Bestandteil einer Hausratversicherung. Während letztere das gesamte bewegliche Eigentum wie Möbel, Kleidung oder technische Geräte in der eigenen Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen, Terrassen oder Kellern absichert, greift die Außenversicherung dann, wenn sich Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden.
Wann greift eine Außenversicherung?
Die Außenversicherung gewährt in der Regel weltweiten Versicherungsschutz für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Denkbare Praxisfälle sind:
- Wertgegenstände im Hotelzimmer, Ferienhaus oder der Ferienwohnung
- Gegenstände im abgeschlossenen Spind eines Fitnessstudios oder im Freibad
- Sportgeräte, etwa Reitsattel oder Surfbretter, in einem Sportclub
- Zwischenlagerung von Hausrat in einem Mietlager (Achtung bei längeren Einlagerungen)
- Gegenstände in einem Schließfach am Bahnhof oder Flughafen
- Eigentum von Kindern, die auswärts eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren (sofern sie keinen eigenen Hausstand begründen).
Welche Risiken deckt die Außenversicherung ab?
Als Teil der Hausratversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz einer Außenversicherung auf dieselben Risiken. Sie kommt auf für Schäden durch:
- Feuer
- Blitzschlag
- Explosion oder Implosion
- Blitzbedingte Überspannung
- Einbruchdiebstahl
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
- Leitungswasser.
Die Außenversicherung entschädigt den Wiederbeschaffungspreis zum Neuwert oder die Reparaturkosten des zerstörten, beschädigten oder gestohlenen Inventars, unter Umständen einschließlich eines Wertminderungsbetrags.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung ist individuell verschieden. Die Grenze bemisst sich zum einen an der Versicherungssumme der Hausratversicherung, zum anderen an dem daran anknüpfenden Prozentsatz.
Ein Rechenbeispiel: Eine Hausratversicherung deckt Schäden bis zu einer Gesamthöhe von 50.000 Euro ab. Für die Außenversicherung gilt ein Deckel von beispielsweise zehn Prozent. Damit sind Hausratgegenstände bis zu einem entstandenen Schaden von 5.000 Euro auch unterwegs versichert.
Warum gibt es in der Außenversicherung der Hausratversicherung eine Limitierung?
Die Versicherungssumme der Hausratversicherung soll im Notfall den gesamten Hausrat abbilden oder entsprechen. Unterwegs im Hotel oder im Ferienhaus hat man jedoch nur ein Teil davon dabei. Viele Versicherer setzen daher bei der Außenversicherung eine Entschädigungsgrenze fest. Wer eine besonders teure Sportausrüstung in den Urlaub mitnehmen möchte, sollte vorab mit dem Versicherer klären, ob die Entschädigungssumme der Außenversicherung ausreicht oder möglicherweise angepasst werden muss.
Wie lange sind Gegenstände über die Außenversicherung geschützt?
Der Schutz einer Außenversicherung ist grundsätzlich befristet. Die Länge der zeitlichen Begrenzung variiert von Anbieter zu Anbieter und reicht von einigen Wochen bis zu sechs Monate. Aufpassen müssen daher all jene, die Gegenstände über einen deutlich längeren Zeitraum an einem anderen Ort unterbringen, zum Beispiel in angemieteten Lagerräumen. Diese sind dauerhaft nicht über die Außenversicherung gegen beispielsweise Feuer oder Raub versichert. Dafür bieten jedoch die gewerblichen Selfstorage-Anbieter wie MyPlace oder Shurgard eigene Versicherungen an. Für diese gelten jedoch andere Regeln. So hängt die Höhe der Versicherungsprämie beim Selfstorage oft vom Wert der eingelagerten Gegenstände ab.
Eine Ausnahme von der Befristung gibt es jedoch: Das Eigentum von Kindern, die auswärts eine Ausbildung, ein Studium, einen freiwilligen Wehrdienst oder einen gesetzlichen Freiwilligendienst absolvieren, ist auch in der Fremde über die Hausratversicherung der Eltern „außenversichert“. Das gilt zumindest so lange, wie die Kinder noch keinen eigenen Hausstand gegründet haben. In dem Fall müssten sie sich um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern. Ab wann ein eigener Hausstand vorliegt, sollte direkt mit dem Hausratversicherer geklärt werden. Er kann Auskunft geben.
Aufgepasst: Außenversicherung ist nicht automatisch eine „Draußenversicherung“
Für Verbraucher wichtig zu wissen: Eine Außenversicherung bedeutet nicht, dass im Freien abgelegte oder abgestellte Sachen immer mitversichert sind – eine Besonderheit, auf die es vor allem bei Diebstahl ankommt. Denn eine Außenversicherung greift in aller Regel nicht bei einfachem Diebstahl, sondern nur bei Einbruchdiebstahl. Das setzt voraus, dass Dinge aus einem verschlossenem Raum oder einem gesicherten „Behältnis“ in einem Raum oder Gebäude (Schließfach, Safe, Schrank oder Spind) gestohlen werden.
Ein Beispiel: Die Besucherin eines Schwimmbads verstaut ihr Handy unter ihrem Handtuch, ehe sie baden geht. Nach ihrer Rückkehr ist das Handy weg. Dieser Diebstahl ist nicht versichert. Etwas anderes wäre es, wenn sie ihr Handy in einen im Freibad vorhandenen Spind eingeschlossen hätte, der aufgebrochen worden wäre.
Sonderfall Camping: Außenversicherung greift nicht
Ein Wohnmobil gilt nach Rechtsprechung nicht als eigener Raum. Daher greift die Außenversicherung in der Regel nicht, wenn Gegenstände aus einem Wohnwagen, einem Wohnmobil oder dem dazugehörigen Vorzelt gestohlen werden. Gleiches gilt für das Camping mit normalen Zelten. Dauercamper, deren Ferienmobil an einem festen Standort abgestellt ist, können aber spezielle Camping-Versicherung abschließen. Diese sichert auch die Hausratgegenstände im Wohnmobil selbst ab, unter Umständen auch Sachen im Vorzelt.
Sonderfall eigene Ferienimmobilie: Separate Hausratpolice nötig
Auch bei selbst genutzten Ferienhäusern oder -wohnungen greifen andere Regeln. Eine eigene Immobilie begründet einen weiteren Haushalt – mit der Folge, dass für das Inventar und alle beweglichen Sachen eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden muss.