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Solar-Boom: Wie sind Balkonkraftwerke versichert?

Wohnen

Mini-Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Balkon liegen im Trend. Schäden an den Anlagen selbst oder durch diese verursacht übernehmen Versicherungen, die viele Verbraucher ohnehin haben. Oder zumindest haben sollten.

17.03.2026

Der Solar-Boom in Deutschland hält an. Nicht nur große Photovoltaik-Anlagen gehen vermehrt ans Netz, auch immer mehr Mini-Solaranlagen zieren die Balkone und Häuserfassaden. Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 1,2 Millionen steckerfertige Solaranlagen – im Allgemeinen Balkonkraftwerke genannt. Wer sich für ein Balkonkraftwerk entscheidet, sollte seine Anlage auch gut versichern, um Schäden nicht selbst bezahlen zu müssen. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es dabei ankommt.

Grafik: Balkonkraftwerke in Deutschland

Welche Versicherungen sind für Balkonkraftwerke nötig?

Zur Absicherung eines Balkonkraftwerks gegen alle möglichen Gefahren braucht es in der Regel zwei Versicherungen: die Hausratversicherung und eine private Haftpflichtversicherung. Beide Policen sind in einem Haushalt idealerweise ohnehin vorhanden, so dass Besitzer eines Balkonkraftwerks ihre Anlagen in den bestehenden Policen mitversichern können – unter Umständen sogar ohne Aufpreis. Wer eine Mini-Solaranlage in Betrieb nimmt, sollte seinen oder seine Versicherer unverzüglich darüber informieren.  

Wichtiger Hinweis: Balkonkraftwerke – auch Steckersolaranlagen genannt – sind Ende 2023 in die Musterbedingungen für die Hausratversicherung aufgenommen worden. Wer seitdem eine neue Hausratversicherung abschlossen hat, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung eines Balkonkraftwerks vertrauen. Wer bereits vor Änderung der Musterbedingungen ein Balkonkraftwerk installiert hatte, sollte sicherheitshalber mit seiner Hausratversicherung über den bestehenden Vertrag sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.

Eine spezielle Photovoltaikversicherung, die für größere PV-Anlagen nötig ist, braucht es für Balkonkraftwerke jedenfalls nicht. 

Welche Schäden sind über die Hausratversicherung abgedeckt?

Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen

  • Sturm,
  • Hagel,
  • Feuer,
  • Diebstahl
  • und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.

Ein paar Beispiele versicherter Schäden: 

  • Ein Sturm reißt das Balkonkraftwerk aus der Verankerung, es fällt herunter und geht kaputt. 
  • Ein Blitzeinschlag in der Nähe sorgt für eine Überspannung, die den Wechselrichter des Balkonkraftwerks zerstört.
  • Große Hagelkörner treffen das Solarpanel und zerstören die Glasabdeckung.
  • Diebe klettern auf den Balkon in Hochparterre und stehlen die Anlage. 

Sofern eine Reparatur möglich ist, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten dafür. Ansonsten zahlt sie den Neuwert des beschädigten oder zerstörten Hausrats. Der Neuwert ist der Betrag, der nötig ist, um Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand wiederzubeschaffen. 

Achtung: Im Fall von Balkonkraftwerken kann die Entschädigungsleistung je Versicherungsfall auf eine bestimmte Summe begrenzt sein. Die Höhe variiert je nach Anbieter.  

Welche Schäden sind über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Für einen Rund-um-Schutz ist auch die private Haftpflichtversicherung essenziell. Sie deckt fremde Personen- oder Sachschäden ab, die durch das Balkonkraftwerk selbst entstehen. 

Ein paar Beispiele versicherter Schäden: 

  • Starker Wind reißt das Balkonkraftwerk aus der Verankerung, es fällt auf ein parkendes Auto.
  • Das Balkonkraftwerk gerät in Brand, das Feuer beschädigt die Fassade des Mietshauses.

Brauche ich eine behördliche Genehmigung für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks?

Nein. Balkonkraftwerke bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Watt Modulleistung sind genehmigungsfrei, aber anzeigenpflichtig. Sie müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ansonsten drohen Bußgelder. Mit der Eintragung in das Marktstammdatenregister erhält automatisch auch der Netzbetreiber eine Benachrichtigung, eine separate Anmeldung beim ihm ist nicht erforderlich.

Hinweis: Die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks kann den Austausch des Stromzählers nötig machen. Ältere Geräte mit Drehscheibe – sogenannte Ferraris-Zähler – laufen rückwärts, sobald die Solaranlage mehr Strom produziert, als gerade verbraucht wird. Dadurch kommt es zu fehlerhaften Verbrauchsmessungen für den vom Stromanbieter bezogenen Strom. Für den Austausch des Zählers hat der Messstellenbetreiber vier Monate ab Anmeldung der Anlage Zeit. Die Betreiber des Balkonkraftwerks müssen sich nicht darum kümmern.

Was müssen Mieter und Miteigentümer vor der Installation beachten?

Die Installation eines Balkonkraftwerks ist in der Regel zustimmungspflichtig. Denn die Installation des Balkonkraftwerks stellt eine wesentliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Hauses dar. Sofern sich keine entsprechende Regelung im Mietvertrag findet, sollten Mieter auf ihren Vermieter zugehen und sich die Erlaubnis einholen. Ähnliches gilt in Eigentümergemeinschaften, also in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen. In diesem Fall ist häufig die Zustimmung der Miteigentümer notwendig. 

Was gilt für Immobilienbesitzer, die ihre Solaranlage versichern möchten?

Immobilienbesitzer können ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäude- oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung schützen. Diese Versicherungen leisten unter anderem bei Schäden durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und weitere Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck).