Wie groß ist die Gefahr von Blitz- und Überspannungsschäden?
Die Versicherer haben 2024 insgesamt 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden registriert. Im gleichen Jahr gab es nach Daten der VdS Schadenverhütung ungefähr 210.000 Erdblitze in Deutschland – also Einschläge im Boden. Rechnerisch führt somit fast jeder Blitzeinschlag zu einem Schaden, wobei viele Blitze im freien Gelände niedergehen und folgenlos bleiben, andere hingehen in dicht besiedeltem Gebiet runterkommen und gleich mehrere Schäden anrichten. Durchschnittlich gehen in Deutschland jährlich rund 0,6 Blitze pro Quadratkilometer nieder.
Blitzeinschlag: Welche Versicherung zahlt?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nach einem Blitzeinschlag etwaige Schäden am Dach oder dem Mauerwerk. Versichert sind auch Brandschäden oder eventuelle Kosten für Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.
Nicht immer sorgt ein Blitzschlag für direkte Schäden. Häufig werden Geräte oder Anlagen durch die gewaltigen elektrischen Spannungen von mehreren zehntausend Volt beschädigt, die sich während eines Gewitters entladen.
Für solche durch Blitze verursachten Überspannungsschäden an fest installierten elektrischen Einbauten kommt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung auf. Beispiele für mitversicherte elektrische Einrichtungen sind die Heizungsanlage, die Hebeanlage bei Trink- und Abwasserinstallationen, Raum- oder Lüftungsanlagen oder die Einbruchmeldeanlage. Auch verschmorte Stromleitungen sind abgedeckt.
Anders verhält es sich bei Blitzschäden an beweglichem Eigentum in der Wohnung oder im Haus – etwa Computer, Fernseher, Kühlschränke oder andere technische Geräte wie beispielsweise eine elektrisch betriebene Markise. Dafür kommt die Hausratversicherung auf. Neuere Policen übernehmen zum Beispiel auch Blitzschäden an Balkonkraftwerken. Mit einem Anruf bei der Versicherung lässt sich klären, ob die eigene Police solche Schäden ebenfalls mit abdeckt.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Blitzschäden oder Überspannungsschäden?
Für die Wohngebäudeversicherung gilt die sogenannte gleitende Neuwertversicherung. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Heißt konkret: Würde ein Haus durch einen Blitzeinschlag vollständig abbrennen, bekäme der Versicherte ein neues wiederaufgebaut – und zwar so, wie es den technischen und energetischen Anforderungen zum Zeitpunkt des Schadens entspricht. Anderes Beispiel: Wenn das Dach nach einem Blitzeinschlag neu gedeckt werden müsste, bekäme es zugleich eine Wärmedämmung – auch wenn es die vorher nicht gab.
Ähnlich verhält es sich bei Schäden an technischen Geräten im Haus. Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert – also jenen Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Ein durch einen Überspannungsschaden zerstörter Fernseher würde durch einen neuen ersetzt, auch wenn dieser in Teilen besser ausgestattet ist, weil bestimmte Funktionen inzwischen standardmäßig sind.
Mein Haus hat keinen Blitzableiter. Bin ich dennoch gegen Blitzeinschlag versichert?
Es gibt in Deutschland Häuser, die keine Blitzschutzanlage haben. Das ist häufig bei Nebengebäuden wie Werkstätten, Remisen, Garagen, Ställen oder Scheunen der Fall, aber selbst Wohnhäuser verfügen nicht immer über einen Blitzableiter. Auf den Versicherungsschutz hat das Fehlen dieser Schutzeinrichtung keinen Einfluss. Ein Brandschaden – auch wenn er durch einen Blitzeinschlag ausgelöst wird – ist in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich abgedeckt.
Nach den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft sind Hausbesitzer auch nicht verpflichtet, eine Blitzschutzanlage zu installieren. Es kann aber Versicherer geben, die darauf bestehen. Es kommt auf die individuelle Ausgestaltung des Versicherungsvertrages an.
Etwas anders ist die Sache, wenn die Behörde den Einbau einer Blitzschutzanlage angeordnet hat, der Hausbesitzer es aber unterlässt und es deshalb zu einem Schaden kommt. Ein Versicherer könnte einen solchen Verstoß gegen die behördliche Auflage als sogenannte Obliegenheitsverletzung werten – mit der Folge, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfällt.
Ob jemand eine Blitzschutzanlage installieren muss oder nicht, entscheidet in der Regel das zuständige Bauamt, das dazu häufig die Feuerwehr konsultiert. Eine generelle Pflicht sehen die Bauverordnungen der Bundesländer jedenfalls nicht vor. Eine Blitzschutzanlage ist meist dann erforderlich, wenn die baulichen Anlagen besonders blitzgefährdet sind oder ein Blitzeinschlag schwere Folgen haben könnte.
Unabhängig von einer Pflicht sollten Hausbesitzer schon aus Eigeninteresse eine Blitzschutzanlage installieren. Schließlich schützt sie Menschenleben und bewahrt vor größeren Schäden am vermutlich wertvollsten materiellen Besitz: dem Haus.
Ich habe trotz aufziehenden Gewitters Elektrogeräte nicht vom Netz genommen, obwohl ich zu Hause war. Hafte ich dann mit für Schäden?
Wer seine elektronischen Geräte bei einem herannahenden Gewitter nicht vom Strom trennt, verliert nicht automatisch seinen Versicherungsschutz. Manche Versicherte befürchten, ihr Versicherer könnte in diesem Fall die Leistung ablehnen. Doch so einfach ist es nicht.
Zwar dürfen Versicherungen ihre Leistungen generell kürzen, wenn ein Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig (mit-) verursacht wurde. Im Extremfall könnte die Leistung sogar komplett gestrichen werden. Ob ein Hausratversicherer es als grobe Fahrlässigkeit wertet, wenn jemand bei einem nahenden Gewitter Elektrogeräte nicht vom Strom abklemmt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Ohnehin gibt es viele Verträge, in denen der Versicherer auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet – wie es im Fachjargon heißt. Das bedeutet, dass der Versicherer auch solche Schäden begleicht, die durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherten entstanden sind.
Wie lassen sich Blitz- und Überspannungsschäden vermeiden?
Das perfekte System besteht aus einem äußeren und einem inneren Blitz- und Überspannungsschutz. Der äußere Blitzschutz umfasst Fangeinrichtungen, Ableiter und Erdungsanlagen. Ein Blitz, der ein Haus trifft, wird so auf kürzestem Weg in die Erde abgeleitet.
Zum inneren Blitzschutz zählen Überspannungsschutzgeräte. Sie reduzieren hohe Spannungen auf ein für Computer, Kühlschränke oder Fernseher ungefährliches Niveau.
Ausführliche Informationen zur Vermeidung von Blitz- und Überspannungsschäden inklusive einer Liste empfohlener Blitzschutzmaßnahmen enthält eine von den Sachversicherern und der VdS Schadenverhütung herausgegebene Broschüre zu dem Thema.