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Ratgeber: So vermeiden Sie Brände zur Adventszeit

Wohnen

Kerzenlicht gehört für viele zur Advents- und Weihnachtszeit dazu. Es ist aber auch eine Gefahrenquelle. Um Bränden vorzubeugen, sollte jede und jeder einige Vorsichtsmaßnahmen beherzigen.

27.11.2025

Kerzen sind ein unverkennbares Symbol für Weihnachten und ein fester Brauch. Ihr Licht steht für Hoffnung und Wärme, das Flackern strahlt eine besondere Geborgenheit aus. 

Gleichzeitig stellt offenes Feuer ein Risiko für Wohnungsbrände dar. Deshalb sollte man achtsam sein, wenn man Kerzen nutzen möchte, sei es für den Tannenbaum, Adventskranz oder Schwibbogen. 

Wie groß ist die Gefahr von Weihnachtsbränden?

In der Weihnachtszeit kommt es zu deutlich mehr Wohnungsbränden als sonst. Das belegt die Schadenstatistik der Versicherer. In der Adventszeit, rund um Weihnachten und Neujahr registrieren sie rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden – von durchschnittlich 4.900 Euro. Der Gesamtschaden summierte sich 2024 auf 31 Millionen Euro. Mit eingerechnet sind Brandschäden, die durch irrlichterndes Feuerwerk entstehen.  

So beugen Sie Weihnachtsbränden vor

Die einfachste Variante, um Brände zur Weihnachtszeit zu vermeiden, wäre der Verzicht auf offene Flammen. Es gibt mittlerweile unzählige Kerzen, Teelichter oder Lichterketten mit LEDs, die ein realistisches Flackern erzeugen und für eine stimmungsvolle Atmosphäre sorgen. 

Doch mal ehrlich? An das Original reichen die LEDs nicht heran. Wer Kerzen nutzen möchte, sollte diese Sicherheitshinweise beherzigen:

1. Stellen Sie den Weihnachtsbaum sicher auf

Wenn Sie einen Weihnachtsbaum mit Kerzen schmücken wollen, sorgen Sie unbedingt dafür, dass er einen festen Stand hat. Gerade hohe Bäume müssen gut gegen ein Umkippen gesichert sein. Ragt der Weihnachtsbaum bis fast an die Decke, lässt er sich zusätzlich mit dünnen, kaum auffälligen Drähten an einem Hacken in der Decke fixieren. 

2. Halten Sie Kerzen fern von leicht brennbaren Stoffen

Platzieren Sie den Weihnachtsbaum nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen wie Gardinen oder Vorhängen. Verzichten Sie außerdem auf leicht entflammbaren Baumschmuck wie beispielsweise Strohsterne oder Deko aus Papier. Sie wirken im Ernstfall wie ein Brandbeschleuniger. Adventskränze sollten zur Sicherheit auf einen Teller oder in eine flache Schale gelegt werden – nicht auf eine Tischdecke.

3. Halten Sie den Weihnachtsbaum frisch

Trockene Raumluft setzt dem Tannenbaum auf Dauer zu. Er trocknet aus und wird dadurch leichter brennbar. Um ihn frisch zu halten, sollte der Christbaum regelmäßig gegossen werden. Ein gut gegossener Baum ist schwerer entflammbar und sieht auch optisch besser aus. Man kann den Weihnachtsbaum natürlich auch erst kurz vor dem Fest kaufen. 

4. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt

Die wohl wichtigste Regel: Adventskränze und Weihnachtsbäume sollten nie längere Zeit unbeaufsichtigt bleiben, wenn die Kerzen brennen. Das ist zwar eine Binsenweisheit, Unachtsamkeit ist jedoch häufig die Ursache von Bränden in der Weihnachtszeit. Brennen Kerzen in der Wohnung, sollten auch Kinder und Haustiere nicht unbeaufsichtigt um den Weihnachtsbaum herumtollen. Eltern sollten ihrem Kind unbedingt beibringen, wie es sich bei einem Feuer so schnell wie möglich in Sicherheit bringt

Achtung: Grobe Fahrlässigkeit kann Versicherungsschutz kosten

Wer brennende Kerzen längere Zeit unbeobachtet lässt, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Feuerschaden, kann der Versicherer unter Umständen Entschädigungszahlungen kürzen – oder sogar ganz verweigern. 

Was grob fahrlässig ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Wer den Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen nur kurz außer Acht lässt, um auf Toilette zu gehen, handelt noch nicht grob fahrlässig. Verlässt jemand jedoch für längere Zeit das Zimmer, um mit einer Freundin zu telefonieren, dann schon. Auch wer bei Kerzenlicht einschläft, handelt ebenfalls grob fahrlässig und muss Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

5. Halten Sie Feuerlöscher und Branddecken parat

Sollte der Weihnachtsbaum oder Adventskranz tatsächlich einmal in Flammen stehen, ist schnelles Handeln angesagt. Um ein Übergreifen des Feuers und größere Schäden zu vermeiden, ist es ratsam, einen Feuerlöscher, ein Feuerlöschspray oder eine Branddecke – auch Löschdecke genannt – griffbereit zu halten. Damit lassen sich im Ernstfall kleinere Brände schnell bändigen. 

Sollte allerdings das Feuer schon heftig lodern, vermeiden Sie gefährliche Heldentaten. Rufen Sie die Feuerwehr und bringen Sie sich rasch in Sicherheit. Sollte sich schon starker Rauch entwickelt haben, kriechen Sie am besten am Boden nach draußen. Halten Sie Fenster und Türen unbedingt geschlossen, um das Übergreifen des Feuers auf andere Gebäude oder Nachbarwohnungen zu erschweren. Frische Luft kann das Feuer außerdem anfachen.

Rauchmelder retten Leben

Ein installierter Rauchmelder ist nicht nur in der Weihnachtszeit ein Lebensretter. Rauchmelder sind inzwischen in privaten Wohngebäuden in allen Bundesländern Pflicht. Vorgeschrieben ist die Installation in Schlafräumen und Fluren, die als Rettungsweg dienen. Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten sie in jedem Raum einer Wohnung oder eines Hauses eingebaut werden. Das Bad braucht keinen Rauchmelder, da das Risiko eines Fehlalarms durch den Wasserdampf, beispielsweise beim Duschen, zu groß ist. Beim Kauf sollte ein qualitativ hochwertiger Rauchmelder mit Qualitätssiegel gewählt werden. Weitere Informationen unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Welche Versicherungen helfen bei Brandschäden?

Feuerbedingte Schäden an Möbeln, der Dekoration, technischen Geräten oder an Geschenken ersetzt die Hausratversicherung.

Wird das Gebäude oder mit ihm fest verbundene Bestandteile beschädigt oder zerstört, greift die Wohngebäudeversicherung. Das betrifft beispielsweise in Mitleidenschaft geratene Fenster oder Türen sowie verschmorte Stromkabel, die erneuert werden müssen. Auch die Kosten für das Streichen oder neu Tapezieren verrußter Wände oder Decken übernimmt die Wohngebäudeversicherung.

Wichtig ist, Brandschäden so schnell wie möglich dem Versicherer zu melden und eine Liste der beschädigten Gegenstände mitzuliefern – inklusive einem Kaufnachweis, sofern möglich.