Mehr als 85 Prozent der Tarifbeschäftigten erhalten Weihnachtsgeld. Laut Statistischem Bundesamt beträgt das durchschnittliche Weihnachtsgeld 2.987 Euro. Wer finanziell langfristig denkt, sollte das Weihnachtsgeld in die eigene Altersvorsorge investieren und damit seine Rentenansprüche erhöhen. Je nach Vorsorgeweg stehen Beschäftigten dafür unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
1. Mit dem Weihnachtsgeld die private Rente erhöhen
Private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen können durch Einmalzahlungen aufgestockt werden. In der Regel reicht dafür eine normale Überweisung. Wer unsicher ist, kann seinen Vermittler oder Versicherer fragen. Wer sein Weihnachtsgeld in eine Einmalzahlung steckt, hat dadurch zwei Vorteile:
- Der Zinseszinseffekt beim Sparen wird dadurch verstärkt.
- Einmalzahlungen erhöhen die Altersrente.
Auch Sparer mit einer Riester-Rente können durch eine Einmalzahlung ihre Rente verbessern. Vor allem für Sparer, die im letzten Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen haben, lohnt sich eine Sonderzahlung. Der Grund: Um die volle staatliche Förderung in Form von Zulagen zu bekommen, müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen im laufenden Jahr eingezahlt werden. Je nach Einkommen können sich daraus auch steuerliche Vorteile ergeben. Faustformel hierbei: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer ist meistens der Steuervorteil durch die Riester-Rente.
2. Weihnachtsgeld für betriebliche Altersversorgung nutzen
Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersversorgung können ihr Weihnachtsgeld für die Entgeltumwandlung einsetzen und damit ihre Ansprüche bei der Betriebsrente erhöhen. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) können Arbeitnehmer jedes Jahr in ihre Betriebsrente investieren. Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.
Betriebsrenten werden zudem auch auf unterschiedlichste Art und Weise staatlich gefördert. Arbeitnehmer profitieren seit Kurzem etwa von Zuschüssen des Arbeitgebers, einer stärkeren Förderung von Geringverdienern sowie höheren Freibeträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Grundsicherung (mehr Infos).
3. Für Selbstständige: Steuervorteile der Basisrente ausschöpfen („Rürup-Rente“)
Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – ist prinzipiell auf die schwankenden Einkommensverhältnisse von Selbstständigen ausgerichtet. Außerplanmäßige Extrazahlungen sind bei einer Basisrente nichts Ungewöhnliches. Selbstständige können sich das zu Nutze machen, sofern sie am Ende des Jahres Überschüsse erwirtschaftet oder Sonderzahlungen erhalten haben. Beiträge für eine private Basisrente erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an. Für das Jahr 2024 können Versicherte mit einer Basisrente maximal 27.566 Euro steuerlich geltend machen. Für Ehegatten verdoppelt sich der Betrag.
Auch für die Rürup-Rente gilt: Mit einer Sonderzahlung steigt die Altersrente und die steuerliche Förderung wird bestmöglich ausgeschöpft.