Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wer Sonderzahlungen erhält und wie hoch diese ausfallen. Der Anspruch ergibt sich aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.
Welche Vorteile bieten sich durch das Weihnachtsgeld?
Prämien können dazu beitragen, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, indem sie ihnen das Gefühl geben, dass sie für ihre Arbeit und ihr Engagement während des ganzen Jahres geschätzt und anerkannt werden. Das fördert auch die Bindung an das Unternehmen. Sonderzahlungen dienen auch als Motivationsfaktor für die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter wissen Prämien zu schätzen, unabhängig davon, ob sie in Form von Bargeld oder Sachprämien gezahlt werden, und bleiben eher bei einem Unternehmen, das ihre Bemühungen schätzt und belohnt. Somit ergibt sich eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Wie man das Weihnachtsgeld sinnvoll investiert, verraten wir in unserem Ratgeber.
Voraussetzungen für die Auszahlung der Sonderleistung
Die Berechnung des Weihnachtsgeldes in Deutschland erfolgt in der Regel auf Basis des Monatsverdienstes und der Betriebszugehörigkeit. Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann je nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung variieren. Typischerweise beträgt das Weihnachtsgeld
- 25% vom Monatsverdienst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit,
- 35% vom Monatsverdienst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit,
- 45% vom Monatsverdienst nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit,
- 55% vom Monatsverdienst nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit dem Novemberlohn gezahlt.
Erhalte ich Weihnachtsgeld bei Mindestlohn?
Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld nur dann auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen, wenn das Weihnachtsgeld in jedem Monat zu 1/12 als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt wird. Das urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG, 25.05.2016, 5 AZR 135/16).
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Das Weihnachtsgeld berechnet sich bei Teilzeitbeschäftigten anteilig im Verhältnis zur jeweiligen reduzierten Arbeitszeit bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Was ist, wenn ich erkrankt bin?
Erkrankte haben Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag keine Kürzung bzw. Wegfall vorsieht (BAG, 08.07.1998, 10 AZR 404/97). Arbeitnehmer sollten in diesem Fall in ihren Arbeitsvertrag schauen.
Was ist, wenn ich in Mutterschutz oder Elternzeit bin?
Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld, nicht anteilig kürzen, weil der Arbeitnehmer in Mutterschutz oder in Elternzeit ist. Der Arbeitsvertrag gilt hier jedoch auch wieder als rechtliche Grundlage. In jedem Fall kann der Arbeitnehmer aber einen anteiligen Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgelds für die Zeit vor Beginn der Elternzeit geltend machen.
Muss das Weihnachtsgeld versteuert werden?
Das Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig und unterliegt der Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen. Es zählt zu den "sonstigen Bezügen". Die steuerliche Behandlung des Weihnachtsgeldes erfolgt nach denselben Regeln wie für das normale Bruttogehalt, wobei die volle Lohnsteuer auf das gesamte Extrageld fällig wird.
Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen?
Das hängt von der Art der Beschäftigung ab. In Tarifverträgen ist genau geregelt, wieviel Weihnachtsgeld die Beschäftigten erhalten. Da gibt es für Arbeitgeber kein Pardon. Anders sieht es aus, wenn kein Tarifvertrag vorliegt. Hier dient der Arbeitsvertrag als Grundlage.
Kein Weihnachtsgeld trotz vertraglicher Festlegung?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach der schriftlichen Zusage die Sonderzahlung zu leisten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn festgehalten wurde, dass es sich bei der Sonderzahlung um eine freiwillige Leistung handelt. In diesem speziellen Fall haben Beschäftigte keinen Anspruch auf das zusätzliche Gehalt zum Jahresende, wenn es nicht gezahlt werden sollte.
Lässt sich ein Streit mit dem Arbeitgeber nicht vermeiden, ist es von großem Vorteil, sich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Die Versicherung speziell für Arbeitsrechtsschutz hilft, sich in diesem Fall nicht finanziell zu belasten.
Habe ich Weihnachtsgeldanspruch, wenn ich kündige?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 13.11.2013 – 10 AZR 848/12) hat in einem Urteil entschieden, dass Arbeitnehmer, die vor dem 31.12. des Jahres kündigen, einen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld haben. Ein Blick in den Arbeitsvertrag gibt in den meisten Fällen Klarheit. Es ist aber auch möglich, dass der Arbeitgeber aufgrund einer Kündigung das Geld zurückfordern kann.