Nach einem Blechschaden: Polizei rufen oder nicht?

Auto

Bei kleineren Unfällen brauchen Autofahrer nicht unbedingt die Polizei verständigen. Wir erklären, in welchen Situationen das möglich ist und wie Autofahrer selbst den Unfall richtig aufnehmen.

01.02.2019

Was ist ein Bagatellschaden?

In der Kfz-Versicherung spricht man von einem Bagatellschaden oder auch –unfall, wenn nur kleinere Blechschäden entstanden sind. Versicherer regulieren Bagatellschäden grundsätzlich auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme. 


Das Unfallprotokoll sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:


  1. Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
  2. Namen und Adressen der beteiligten Fahrer
  3. Ort und Zeit des Unfalles
  4. Namen und Adressen von Zeugen
  5. Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden


Wann die Polizei gerufen werden sollte - und wann nicht

Bei kleineren Blechschäden, bei denen niemand verletzt wurde, können die Beteiligten den Unfall auch selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll anfertigen. Dieses sollte aber die gleichen Angaben enthalten wie ein Polizeiprotokoll. Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht


  • Klare Sache 1: Personen sind verletzt. Wurden Personen verletzt - ob leicht oder schwer spielt keine Rolle -, sollte immer die Polizei verständigt werden.
  • Klare Sache 2: Das Auto fährt nicht mehr. Sobald ein Auto nicht mehr fährt, ist es ein normaler Unfall und die Polizei muss den Unfallhergang aufnehmen.


Das Bauchgefühl - eine nicht juristische Faustformel

Als Laie lässt sich oft nicht abschätzen, ob der augenscheinliche Bagatellschaden nicht doch zum Totalschaden führt. Unser Tipp: Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl. Sobald Sie den Eindruck haben, hier stimmt etwas nicht, schalten Sie die Polizei ein. Das gilt besonders, wenn Drogen im Speil sein könnten oder der Unfallgegner Sie überrumpelt oder Sie sogar zu einer Unterschrift nötigt.
 

Welche Versicherung zahlt nach einem Unfall?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt den Schaden des Unfallgegners. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen am eigenen Auto. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs.

Bei wem ist mein Unfallgegner eigentlich versichert?

Sind keine Versicherungspapiere zur Hand aber der Versicherer muss unverzüglich informiert werden, dann hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600 weiter.


Zum Nachweis der Schadenhöhe reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Foto des Schadens aus. Auf ein zeit- und kostenaufwendiges Gutachten wird bei kleinen Schäden zumeist verzichtet – so können Blechschäden schnell abgewickelt und behoben werden.

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