Leistet meine Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

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Haben Versicherte einen Schaden selbst verschuldet, müssen sie unter Umständen einen Teil davon selbst bezahlen. Wir erklären, wie das Verschulden bewertet wird und in welchen Fällen dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat.

07.04.2021

Warum spielt der Grad der Mitschuld bei Versicherungen eine große Rolle?

Einige Versicherungen decken standardmäßig nur Schäden ab, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit entstanden sind. Grobe Fahrlässigkeit kann zwar im Vertrag eingeschlossen sein, das ist aber nicht immer der Fall. Je nach Art der Versicherung schließen vor allem sehr günstige Policen solche Schäden oft aus.


Was bedeutet eigentlich Fahrlässigkeit?

Schäden können auftreten, ohne dass jemand dafür verantwortlich ist. Ein Beispiel ist der Sturm, der das Haus abdeckt. Dafür kommt der Versicherer auf. Auf der anderen Seite gibt es die absichtlichen Zerstörungen. Sie sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer beispielsweise vorsätzlich eine Fensterscheibe zertrümmert, muss die Reparatur selbst bezahlen.

Zwischen diesen beiden Extremen liegen die im Alltag sehr häufigen Fälle von Fahrlässigkeit. Eine Person führt dann einen Schaden zwar nicht willentlich herbei – anders als beim Vorsatz –, sie lässt aber die erforderliche Sorgfalt außer Acht. Wer beispielsweise das Haus verlässt, ohne die Tür zu verschließen, macht es Einbrechern leichter und trägt eine Mitschuld, wenn die Wohnung während der Abwesenheit ausgeraubt wird. Fahrlässigkeit setzt voraus, dass das Verhalten vermeidbar gewesen wäre – und die Folgen der Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit absehbar waren.

Die Fahrlässigkeit kennt unterschiedliche Schattierungen. Je nach Schwere der Mitschuld wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden.


Worin unterscheiden sich einfache und grobe Fahrlässigkeit konkret?

Jemand handelt fahrlässig, wenn er die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, die von Personen in der Situation allgemein zu erwarten wäre. Grob fahrlässig agiert, wer die Sorgfalt in besonders hohem Grade vermissen lässt: Er verletzt die elementarsten Sorgfaltspflichten, lässt nahe liegende, unschwer zu ergreifende Sicherheitsvorkehrungen in schwerem Maße außer Acht oder stellt einfachste Überlegungen nicht an, die jedermann einleuchten müssten. Kurzum: Bei einfacher Fahrlässigkeit lässt sich sagen: „Das kann passieren.“ Bei grober Fahrlässigkeit muss man sagen: „Das darf nicht passieren.“.

Die Abgrenzung ist nicht immer leicht und hängt von den jeweiligen Umständen ab. Wer einen Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen kurz außer Acht lässt, um auf Toilette zu gehen, handelt noch nicht grob fahrlässig. Verlässt er jedoch für längere Zeit das Zimmer, um mit einem Freund zu telefonieren, dann schon. Auch wer seine Waschmaschine anstellt und für zwei bis drei Stunden das Haus verlässt, handelt grob fahrlässig. Ist die Maschine aber mit einem sogenannten Aquastop-System ausgerüstet, ist es nicht zu beanstanden, wenn man für drei Stunden die Wohnung verlässt.


Welche Versicherungen leisten nicht generell bei grober Fahrlässigkeit?

Die Tabelle enthält die wichtigsten betreffenden Produkte und gibt jeweils ein Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten.


Gibt es Versicherungen, die auch bei grober Fahrlässigkeit immer leisten?

Ja, das gilt beispielsweise für die private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die Kfz-Haftpflicht: Opfer eines Verkehrsunfalls erhalten selbst dann eine Entschädigung von der gegnerischen Versicherung, wenn der Verursacher betrunken Auto gefahren ist. In den Fällen kann der Kfz-Haftpflichtversicherer den Verursacher aber bis zu 5000 Euro in Regress nehmen.

Unfallversicherer unterscheiden generell nicht zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit. So sind beispielsweise auch Skifahrer versichert, die ohne Helm auf die Piste gehen. Nur ganz bestimmte Verhaltensweisen können im Einzelfall zum Ausschluss führen. Sie sind in den Versicherungsbedingungen aber ausdrücklich genannt. Dazu gehören zum Beispiel vorsätzliche Straftaten oder Bewusstseinsstörungen durch Alkohol- und Drogenkonsum. Wer also betrunken in eine Baugrube fällt, ist nicht versichert.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die Fahrlässigkeit im Leistungsfall ebenfalls keine Rolle. So muss niemand um seine private Zusatzrente fürchten, wenn er nach einem grob fahrlässig verursachten Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch ein Lebensversicherer kürzt die Leistung an die Hinterbliebenen nicht deshalb, weil der Versicherte Raucher war und deshalb – gewissermaßen „grob fahrlässig“ – seinen frühen Tod in Kauf genommen hat. Dieses Risiko ist schließlich schon im Beitrag berücksichtigt.

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