Rote Ampel überfahren: Das zahlt die Kfz-Versicherung

Auto

Wer eine rote Ampel überfährt, darf nicht mit der vollen Versicherungsleistung rechnen. Das müssen Autofahrer dazu wissen.

16.06.2017

Kfz-Haftpflichtversicherung: Unfallopfer werden entschädigt

Unfallopfer brauchen sich keine Gedanken machen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, also derjenige, der eine rote Ampel überfahren hat, entschädigt die Opfer. Die Kfz-Haftpflicht zahlt die Personen-und Sachschäden.


Kaskoversicherung darf Leistung kürzen

Die Vollkaskoversicherung bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit. Denn sie übernimmt grundsätzlich die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Aber Achtung: Entsteht durch das Überfahren einer roten Ampel ein Schaden am eigenen Fahrzeug, kann der Kaskoversicherer seine Leistung unter Umständen kürzen. Häufig ist der Schaden dann nämlich grob fahrlässig herbeigeführt. Entscheidend ist dabei immer der Einzelfall: Wie lange war die Ampel bereits rot? Wurde der Fahrer von der tiefstehenden Sonne geblendet? Kannte er die Kreuzung? Welche Geschwindigkeit hatte das Fahrzeug?


Um wie viel geringer die Leistung für die Schäden am eigenen Auto ausfällt, hängt davon ab, wie schwer das Verschulden des Versicherungsnehmers ist. Je schwerer das Verschulden, umso geringer fällt die Leistung des Vollkaskoversicherers aus. Der Versicherungsnehmer erhält dann beispielsweise lediglich 25 oder 50 Prozent seines Schadens ersetzt - "Quotelung" heißt das im Versicherungsdeutsch.


Was gilt beim "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit"?

Das klingt erst einmal kompliziert. Ist es aber nicht. Der Versicherungsmarkt in der Kraftfahrtbranche ist stark umkämpft. Einige Anbieter buhlen um Versicherungskunden, indem sie auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit - zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel - verzichten. Eine Ermunterung, rote Ampeln deshalb weniger ernst zu nehmen, ist das natürlich nicht. Keine Regel ohne Ausnahme: Wird der Schaden infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum herbeigeführt, hängt die Leistungspflicht wieder von der Schwere des Verschuldens ab.


Mit welchen Bußgeldern Rot-Sünder rechnen müssen

Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss mit teils empfindlichen Strafen rechnen. Die Bußgelder reichen von 90 bis zu 360 Euro. Bei schwereren Verstößen, beispielsweise wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war und andere gefährdet wurden, müssen Autofahrer zudem mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Selbst der Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen sind bei heftigen Vergehen möglich.


Rot-Sünder können mit diesem Bußgeldrechner erfahren, welche Strafe sie erwartet.


Übrigens: Rote Ampeln gelten auch für Fußgänger

Manche Fußgänger betrachten rote Ampeln mehr als grobe Orientierungshilfe denn als verbindliche Anweisung, die der Verkehrssicherheit dient. Das kostet im Ernstfall Menschenleben: Mehr als jeder dritte innerorts getötete Verkehrsteilnehmer ist ein Fußgänger, so eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

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