Was sind Microcars?
Microcars, auch Mopedautos genannt, sind kleine Leichtkraftfahrzeuge, die maximal 45 km/h fahren. Sie eignen sich vor allem für kurze Strecken und sind zumeist elektrisch angetrieben. Sie sind insbesondere als Alternative zu Mopeds oder Rollern gedacht, bieten sie doch aufgrund der geschlossenen Kabine einen besseren Schutz vor Regen und Kälte.
Wie verbreitet sind Microcars in Deutschland?
Gemessen an den fast 50 Millionen zugelassenen Pkw in Deutschland sind Microcars eine Randerscheinung. Ende 2025 gab es rund 46.000 haftpflichtversicherte Microcars. Ihre Zahl nimmt allerdings deutlich zu. 2022 waren es erst knapp 26.000 Minifahrzeuge. Das entspricht einem Anstieg von fast 80 Prozent innerhalb von drei Jahren.
Ab welchem Alter darf man ein Microcar fahren?
Microcars dürfen bereits ab 15 Jahren mit einem Führerschein der Klasse AM, dem sogenannten Mopedführerschein, gefahren werden. Damit können sie gerade für Jugendliche eine Alternative zum Bus oder zum „Elterntaxi“ sein.
Wie werden Microcars versichert?
Wie alle Autos unterliegen Microcars der gesetzlichen Versicherungspflicht. Das heißt: Sie brauchen mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Fahrer eines Microcars anderen zufügen. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei minderjährigen Fahrerinnen und Fahrern schließen in der Regel die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten den Versicherungsvertrag ab. Volljährige können den Vertrag selbst abschließen.
Manche Versicherer bieten zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch Kasko-Policen an, die unter anderem für selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug, Diebstahl, Brand oder bestimmte Naturereignisse aufkommt. Leistungen und Bedingungen hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Wie werden Microcars zugelassen?
Kleinkrafträder wie E-Scooter, Mopeds oder eben auch Microcars sind grundsätzlich zulassungsfrei, sie benötigen kein Kennzeichen einer Zulassungsstelle. Um sie im Straßenverkehr nutzen zu können, braucht es neben der Betriebserlaubnis nur ein Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette – auch Mofa-Kennzeichen genannt. Dieses kann der Besitzer online oder in einer Filiale beim Versicherer seiner Wahl beantragen. Das Kennzeichen gilt gleichzeitig als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung, damit ist das Microcar auch „angemeldet“.
Wichtig: Das Versicherungskennzeichen ist immer nur für ein Jahr gültig, vom 1. März bis zum 28. Februar des Folgejahres. Es muss dann erneuert werden und bekommt dann eine andere Farbe.
Gibt es für Microcars einen Zweitwagenrabatt, wenn bereits ein Auto der Eltern versichert ist?
In der Regel nein. Microcars werden üblicherweise über ein Versicherungskennzeichen versichert. Anders als bei einem normalen Pkw erfolgt dabei keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Deshalb greift auch die klassische Zweitwagenregelung, bei der ein zusätzliches Fahrzeug aufgrund des bereits versicherten Erstwagens eine günstigere SF-Klasse erhält, grundsätzlich nicht. Der Beitrag für das Microcar richtet sich stattdessen nach dem jeweiligen Tarif des Versicherers.
Gibt es für unfallfreies Fahren mit einem Microcar einen Schadenfreiheitsrabatt, der später auf einen normalen Pkw übertragen werden kann?
Microcars mit Versicherungskennzeichen werden üblicherweise nicht nach dem Schadenfreiheitsklassensystem (SF-Klassen) versichert, das aus der klassischen Pkw-Versicherung bekannt ist. Deshalb wird mit einem solchen Microcar normalerweise auch kein Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut, der später auf einen Pkw übertragen werden könnte. Einzelne Versicherer können allerdings eigene Regelungen oder Einstufungsvorteile anbieten.
Wie sicher sind Microcars?
Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist die Fahrzeugstruktur eines Microcars nicht mit der eines Kleinwagens vergleichbar. Vor allem beim Insassenschutz gibt es deutliche Abstriche. Das liegt auch an dem europaweit vorgeschriebenen Gewichtslimit von 425 Kilogramm (ohne Fahrer). Sicherheitsfeatures wie Airbags, elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) oder Fahrassistenzsysteme wie ein automatischer Notbremsassistent sind standardmäßig meist nicht verbaut und lassen sich mitunter auch optional nicht ergänzen. Bei einem Zusammenstoß sind Fahrer und Beifahrer deshalb einem deutlich höheren Risiko schwerer oder tödlicher Verletzungen ausgesetzt als in einem Pkw, wie UDV-Analysen zeigen.
Verursachen Microcars weniger Schäden als normale Autos?
Trotz der begrenzten Höchstgeschwindigkeit von nur 45 km/h ist die Schadenhäufigkeit von Microcars kaum niedriger als die von Pkw. Das mag daran liegen, dass die zumeist jugendlichen Fahrer naturgemäß über weniger Erfahrung im Straßenverkehr verfügen. 2025 registrierten die Versicherer rund 2.300 Kfz-Haftpflichtschäden mit Microcars. Das entspricht etwa 50 Schäden je 1.000 versicherte Fahrzeuge und damit einem ähnlichen Niveau wie bei Pkw.
Gilt die Kaufprämie für Elektroautos auch für Microcars?
Nein. Die staatliche E-Auto-Prämie gilt nicht für Microcars, da es sich um Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e) handelt – und nicht um einen klassischen Pkw. Allerdings gibt es Förderprogramme auf kommunaler Ebene. Vereinzelt bieten Städte, Stadtwerke oder Stromversorger Zuschüsse für den Kauf von Leichtkraftfahrzeugen, allerdings oft nur für den gewerblichen Bereich.
Dürfen Microcars auf Schnellstraßen und Autobahnen fahren?
Auf Autobahnen dürfen Microcars nicht fahren. Dort sind nur Kraftfahrzeuge zugelassen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Das gilt grundsätzlich auch für entsprechend beschilderte Kraftfahrstraßen („Schnellstraßen“): Auch sie dürfen mit einem Mopedauto nicht befahren werden.