Was passiert mit den Versicherungen eines Verstorbenen?

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Nach einem Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur um die Bestattung, sondern auch um den Nachlass kümmern. Hierzu gehören auch Versicherungsverträge. Manche Versicherungen lassen sich nach dem Tod fortführen, andere enden automatisch. Und in einigen Fällen ist schnelles Handeln nötig.

28.06.2019

Welche Versicherung hat die verstorbene Person überhaupt abgeschlossen?

Eine zentrale Datenbank, bei der bestehende Verträge abgerufen werden können, gibt es nicht. Daher muss ein Angehöriger die Unterlagen des Verstorbenen sichten.


Zudem kann die Bank weiterhelfen: Abbuchungen in den Kontoauszügen geben Hinweise auf bestehende Verträge. Wer seinen Angehörigen die mühselige Suche nach Versicherungspolicen erleichtern will, sollte bereits zu Lebzeiten eine Liste erstellen und so hinterlegen, dass sie schnell gefunden wird.

Bei welchen Versicherungen sollten Hinterbliebene tätig werden?

Nicht bei allen Versicherungen, die der Verstorbene abgeschlossen hat, muss sofort etwas unternommen werden. Manche Policen enden ohnehin automatisch mit dem Tod, wie die Krankenversicherung. Bei anderen, wie der Familienhaftpflicht- oder Hausratversicherung, besteht der Schutz eine gewisse Zeit für die Angehörigen weiter.


Hatte der Verstorbene eine Lebens- , Unfall- oder Sterbegeldversicherung, sollte diese möglichst schnell über den Tod informiert werden. Hinterbliebene sollten auch fragen, um sie eventuell Anspruch auf Todesfall- oder Rentenleistungen haben.

Welche Versicherungen können nach dem Tod weitergeführt werden und welche enden automatisch?

Sachversicherungen, wie zum Beispiel die Wohngebäude- , Hausrat- oder Kfz-Versicherung, können nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgeführt werden, wenn die Angehörigen das wollen. Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, enden mit dem Tod des Vertragsinhabers.


Eine Familienhaftpflichtversicherung besteht bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags fort und kann dann vom Partner oder der Partnerin weitergeführt werden. Die Rechtsschutzversicherung läuft vorerst weiter, in der Regel bis zum Ende der Versicherungsperiode – vorausgesetzt, der Beitrag wird weiterhin bezahlt. Riester-Verträge können vererbt werden. Basisrenten sind dagegen nicht vererbbar.

Welche Fristen müssen Hinterbliebene einhalten?

Bei Personenversicherungen, also vor allem Lebens-, Risikolebens- und Unfallversicherungen, ist schnelles Handeln geboten (Überblick: Diese Ansprüche haben Hinterbliebene). Wenn eine Leistung beim Unfallversicherer geltend gemacht werden soll, muss dieser über den Tod der versicherten Person unverzüglich informiert werden, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Manche Unternehmen nennen hier auch eine konkrete Frist in Tagen oder sogar Stunden. Versäumt man die Frist, kann es zu einer Verminderung oder sogar zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes kommen.


Parat haben sollte man außerdem eine amtliche Sterbeurkunde, gegebenenfalls auch eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache.


Welche Fristen gelten für Sachversicherungen?

Die Hinterbliebenen sollten den Sachversicherer zügig über den Todesfall informieren. Eine Kündigung gilt erst ab Kenntniserlangung. Die Beiträge werden dann genau ab diesem Zeitpunkt rückerstattet. In der Regel reicht dafür ein Telefonat oder eine Mail an den zuständigen Sachbearbeiter. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schickt ein Fax oder einen Brief mit Rückschein an das Unternehmen.


Darf ich das Auto weiter nutzen, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Verstorbenen lief?

Ja, die Kfz-Versicherung läuft über den Tod weiter, da sie an das Fahrzeug und nicht an den Versicherungsnehmer gebunden ist. Der Erbe sollte aber trotzdem das Unternehmen schnellstmöglich über den Tod informieren, weil sich daraus eine Neuberechnung der Beiträge ergibt.

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