Die wichtigsten Versicherungen für den Auslandsaufenthalt

Beruf

Wer längere Zeit im Ausland leben möchte, sollte seine Versicherungen überprüfen. Folgende Policen stehen dabei genauer im Fokus.

12.09.2017

Nach der Schule und während des Studiums zieht es viele ins Ausland. Sei es für ein Auslandssemester nach Spanien, als Au-pair in die USA oder mit einem Work&Travel-Programm nach Australien: Damit das Abenteuer Ausland nicht im finanziellen Chaos endet, sollten sich alle, die längere Zeit fernab der Heimat verbringen möchten, vor der Abreise um den passenden Versicherungsschutz kümmern. 


Krankenversicherung: Niemals ohne

Für den Auslandsaufenthalt, egal welcher Art, ist eine Krankenversicherung mit Auslandsschutz unerlässlich - genau wie bei einem Urlaub. Diese Möglichkeiten gibt es prinzipiell dafür:


  • Auslandsschutz über die bestehende gesetzliche Krankenversicherung einrichten oder
  • eigenständige Auslandskrankenversicherung suchen oder
  • Auslandsschutz über die private Krankenversicherung prüfen.


Vor der Abreise sollte auf jeden Fall dieser Schutz gegeben sein, um im Notfall nicht auf den Kosten für die medizinische Versorgung sitzen zu bleiben.


All-in-one-Versicherungspakete für den Auslandsaufenthalt

Eine relativ einfache Variante, sich für den Auslandsaufenthalt zu versichern, ist mit dem Abschluss spezieller Versicherungspakete möglich. Sie richten sich gezielt an Auslandsstudenten und -praktikanten, Sprachschüler, Doktoranden, Teilnehmer von Work & Travel-Programmen oder an Au-pairs.  


Je nach Ausgestaltung und Anbieter solcher Versicherungspakete können darin beispielsweise



enthalten sein. Solche speziellen Auslandsversicherungen können häufig um weitere Schutzbausteine erweitert und tagesgenau auf den Auslandsaufenthalt abgestimmt werden. Au-pairs, Work&Traveller oder Studenten sollten sich vor dem Abschluss genau überlegen,


  1. Was ist der Zweck des Auslandsaufenthaltes?
  2. Welche Risiken sind dabei zu erwarten?
  3. Was genau soll versichert werden? 


Wer diese Fragen konkret beantwortet, kann sich einfacher die entsprechende Absicherung für seine Zeit im Ausland zusammenstellen.


Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich im Ausland bin?

Seine Wohnung während des Auslandsaufenthalts unterzuvermieten ändert nichts am Versicherungsschutz der Hausrat. Das eigene Inventar bleibt auch bei einer Untervermietung geschützt. 


Tipp: Sinnvoll ist es, wenn der Untermieter eine Haftpflichtversicherung hat, die auch Schäden an geliehenen Sachen übernimmt. Diese Police würde für eventuelle Schäden in der Wohnung aufkommen.


Was passiert mit bestehenden Versicherungen während des Auslandsaufenthalts?

Wen es vorübergehend in fremde Länder zieht, kann nicht darauf vertrauen, dass der Versicherungsschutz bestehender Policen automatisch weiter läuft - vieles hängt hier vom Einzelfall ab:


  • Um welche Versicherung handelt es sich?
  • Wie lange dauert der Auslandsaufenthalt?
  • Wohin geht es?


Tipp: Aus diesem Grund ist es sinnvoll, vor dem Auslandsaufenthalt seine Versicherer zu kontaktieren und über die veränderte Lebenssituation zu informieren. Diese drei Beispiele zeigen, dass je nach Art der Versicherung, der Dauer und dem Ziel des Auslandsabenteuers unterschiedliche Regelungen greifen können:


Art der VersicherungWas gilt beim Auslandsaufenthalt?
Private HaftpflichtversicherungDer Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung im Ausland ist befristet und gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Welche Zeiträume versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab.

Tipp: Sprechen Sie vor dem Auslandsaufenthalt auf jeden Fall mit Ihrem Haftpflichtversicherer!
UnfallversicherungEine Unfallversicherung gilt grundsätzlich weltweit und rund um die Uhr; bei einem einmal abgeschlossenen Vertrag gilt das grundsätzlich auch für längere, aber vorübergehende Auslandsaufenthalte. Assistance-Leistungen wie etwa Reha-Management, die häufig Bestandteil einer Unfallversicherung sind, können jedoch häufig im Ausland nicht erbracht werden. 
RechtsschutzversicherungDie Rechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich in Europa und den Anliegerstaaten des Mittelmeers auch bei längeren, aber vorübergehenden Auslandsaufenthalten. In anderen Staaten ist der Versicherungsschutz auf private Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen befristet.
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