29.04.2019
Beruf & Freizeit

Warum Sie Ihr E-Bike nicht tunen soll­ten

25 Stundenkilometer: Bei diesem Tempo ist für ein normales Pedelec Schluss. Die elektrische Unterstützung, die das Radeln bis dahin so herrlich leicht gemacht hat, versagt ab hier ihren Dienst. Wer auf seinem Zweirad noch schneller unterwegs sein will, muss jetzt kräftig in die Pedale treten – oder sein Fahrrad tunen. Doch Vorsicht: Das Aufmotzen hat Folgen für die Zulassung und für den Versicherungsschutz.

Fast 100.000 Treffer ergibt eine einfache Google-Suche nach „pedelec tuning“. Die Begrenzung eines Elektrofahrrades auszutricksen, ist technisch einfach und auch nicht teuer. Wer sein Pedelec frisiert, macht es nicht nur schneller, sondern wechselt mit seinem Gefährt in eine andere Fahrzeugkategorie. Aus einem Fahrrad wird ein so genanntes Kleinkraftrad.


„Wer sein Pedelec frisiert, braucht auf jeden Fall die Betriebserlaubnis einer amtlich anerkannten Technischen Prüfstelle“, sagt Karsten Linke, Experte für Kfz-Versicherung im GDV. Nur dann sei ein selbst gebautes S-Pedelec (das S steht für „schnell“) legal im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Die Hürden für eine solche Zulassung sind allerdings hoch, zudem erlischt mit dem Tuning die Garantie des Herstellers.



Schnellere Pedelecs sind Mofas gleichgestellt

Einfacher ist es im Zweifel, gleich ein richtiges S-Pedelec zu kaufen. Egal ob frisiert oder ab Werk: Wer sich jenseits der 25 Stundenkilometer beim Treten elektrisch unterstützen lässt, wird vom Gesetzgeber nicht mehr wie ein Fahrradfahrer behandelt. Schnellere Pedelecs sind vielmehr Mofas gleichgestellt und gelten als Kleinkrafträder.


Mit dieser Einstufung ändert sich unter anderem der Versicherungsschutz. „Ein S-Pedelec muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Das entsprechende Versicherungskennzeichen erhält man direkt bei seinem Kraftfahrtversicherer“, so Linke. Wer ohne die Pflicht-Kfz-Versicherung und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist, macht sich strafbar. Und: Er muss alle Schäden, die er verursacht, selbst bezahlen. Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt nur solche Schäden, die mit einem normalen – und nicht getunten – Pedelec verursacht werden.


Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet

Pedelec

S-Pedelec

E-Scooter
Technik
Höchstgeschwindigkeit25 km/h45 km/h20 km/h
Motorleistungmax. 250 Wattmax. 500 Wattmax. 500 Watt
FahrzeugartFahrradKleinkraftradElektro- Kleinstfahrzeug
Straßenverkehr
Betriebserlaubnis erforderlichNeinJaJa
HelmpflichtNeinJaNein
KennzeichenpflichtNeinJa
(Versicherungs-Kennzeichen)
Ja
(Versicherungs-Plakette)
FührerscheinpflichtNeinJa
(Klasse AM)
Nein
AltersbeschränkungNeinJa
(Mindestalter 16 Jahre)
Ja
(Mindestalter 14 Jahre)
Fahren auf dem RadwegJaNeinJa
Versicherungsschutz
VersicherungspflichtNeinJaJa
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter?Private Haftpflicht-
versicherung
Kfz-Haftpflicht-
versicherung
Kfz- Haftpflicht-
versicherung
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl?Hausrat-
versicherung
Kasko-
versicherung
Kasko-
versicherung