Eine neue Aufgabe, neue Kollegen, und, ganz klar, auch das erste eigene Geld: Mit dem Ausbildungsstart beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Dazu gehören auch die „Erwachsenen-Fragen", mit denen sich viele zum ersten Mal beschäftigen müssen: Wie war das noch gleich mit den Versicherungen, jetzt, wenn ich im Berufsleben bin? Welche Policen brauche ich zuerst und welche können noch warten? Unser FaQ gibt Berufsanfängern einen ersten Überblick.
1. Krankenversicherung suchen
Wenn die Ausbildung beginnt, sind die Jugendlichen nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert. Deshalb ist es sinnvoll, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für eine Krankenkasse ihrer Wahl entscheiden. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Fast immer sind Lehrlinge in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
2. Haftpflicht: Versicherungsschutz klären
Wer einen Schaden verursacht, sei es an Gegenständen oder anderen Personen, muss dafür haften. Das gilt natürlich auch für Auszubildende. Vor Schadenersatzansprüchen schützt da eine private Haftpflichtversicherung, die für jeden ein Muss ist. Während der Ausbildung sind die Jugendlichen häufig über die Eltern mit versichert – unter folgenden drei Voraussetzungen:
- Die Eltern haben eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die die Kinder mit einschließt.
- Es ist die erste Berufsausbildung.
- Die Azubis sind nicht verheiratet.
Auszubildende fragen am besten beim Versicherer ihrer Eltern nach, ob die Familienversicherung weiterhin besteht. Fällt der Versicherungsschutz über die Eltern weg, brauchen Auszubildende auf jeden Fall eine eigene Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn ihre Ausbildung beendet ist.
3. Arbeitskraft versichern: Je jünger, desto weniger Beitrag
Junge Menschen, die ihre Ausbildung beginnen, sollten sich schon zum Start ins Erwerbsleben mit den finanziellen Folgen befassen, falls sie aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf eines Tages nicht mehr ausüben können. Auf die staatliche Unterstützung allein können sich Beschäftigte nicht verlassen.
Es gibt zwar die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten jedoch nur dann Leistungen, wenn sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Heißt konkret: Unter Umständen müssen sie auch eine schlechter bezahlte Stelle annehmen, die nicht ihrem Ausbildungsniveau entspricht. Deshalb ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit umso wichtiger, um den Lebensstandard halten zu können.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente schon dann, wenn der oder die Versicherte nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Job arbeiten kann. In der Regel müssen Betroffene zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein, zudem muss die Beeinträchtigung eine gewisse Zeit andauern. Maximal wird die Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf bezahlt. Je nach Tarif gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Tipp: Gerade Jüngere, die zum Beispiel erst in ihrem ersten oder zweiten Ausbildungsjahr stecken, profitieren bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von günstigen Konditionen. Weil sie weniger Vorerkrankungen oder Verletzungen aufzuweisen haben, bezahlen sie in der Regel geringere monatliche Beiträge als ältere Arbeitnehmer.
4. Betriebsrente: Welche Möglichkeiten gibt es in der neuen Firma?
Auszubildende sollten sich bei ihrem neuen Arbeitgeber über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) informieren. Unternehmen sind nämlich dazu verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wenn Mitarbeiter über die Firma für das Alter sparen wollen. Auch Lehrlinge haben den Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Zugleich finanzieren die Arbeitgeber die bAV mit. Sorgen Angestellte im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung für das Alter vor, muss der Betrieb laut Gesetz mindestens 15 Prozent der Summe beisteuern. Viele Betriebe erhöhen den gesetzlichen Mindestzuschuss freiwillig, um ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu halten, oder bezahlen die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sogar komplett. Über diese Form der Finanzanlage können sich Azubis somit schon früh ein zusätzliches Einkommen fürs Alter erwirtschaften.
5. Private Altersvorsorge: Je früher, desto besser
Auch wenn das Gehalt für viele Auszubildende noch schmal ist, lohnt sich die Riester-Rente – gerade für Geringverdiener. Da Auszubildende gesetzlich rentenversichert sind, bekommen sie auch die staatliche Riester-Förderung. Eine wichtige Faustformel bei der Altersvorsorge lautet: Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto besser steht es um die Finanzen im Alter.
Besonderer Anreiz für Azubis: Wer unter 25 ist und einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus vom Staat obendrauf.
6. Riskante Hobbys: Unfallversicherung nicht vergessen
Wenn junge Menschen einen Unfall mit bleibenden Folgen haben, kann das für sie zum finanziellen Fiasko werden. Auszubildende haben nach Unfällen praktisch keinen oder nur sehr geringen Versicherungsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung. Passiert der Unfall zudem in der Freizeit, dürfen Auszubildende keine Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten. Sie leistet nur bei Arbeitsunfällen.
Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch zu Hause oder beim Sport. Die finanziellen Folgen lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung abdecken. Sie zahlt, wenn ein Unfall eine bleibende Gesundheitsschädigung nach sich zieht. Neben einer Einmalzahlung (Invaliditätsleistung) kann für besonders schwere Fälle auch eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den vereinbarten Versicherungssummen und der Schwere der Beeinträchtigung.
7. Eigene Wohnung: An Hausratversicherung denken
In vielen Fällen sind Auszubildende weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern geschützt; denn hier gilt die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung. Die Police greift, wenn das eigene Hab und Gut durch Einbrecher gestohlen wird oder wenn zum Beispiel Sturm, Feuer oder Leitungswasser den Besitz zerstören. Einzige Ausnahme: Der Azubi verlässt sein altes Jugendzimmer bei den Eltern und richtet sich neu ein („eigener Hausstand“), dann benötigt er eine eigene Hausratversicherung. Im Zweifel sollten Azubis den Versicherer der Eltern fragen.
8.Eigenes Auto: Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss
Wer in jungen Jahren bereits ein Auto auf seinen Namen zugelassen hat, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne diese Police darf kein Auto in Deutschland fahren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden von anderen Personen, falls man mit dem Auto einen Unfall baut. Die Kosten sind gerade für Fahranfänger noch recht hoch, es gibt jedoch Einsparmöglichkeiten. Bei vorsichtiger Fahrweise lässt sich beispielsweise mit einem sogenannten Telematiktarif, bei dem die Prämie vom konkreten Fahrverhalten abhängt, Geld sparen. Am besten vergleicht man die verschiedenen Angebote oder erkundigt sich bei einem Experten nach passenden Versicherungen.