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Drohnenversicherung: Optimaler Schutz für Piloten & Geräte

Freizeit

Über den Wolken soll die Freiheit grenzenlos sein - darunter ist sie es nicht. Was Hobby-Piloten rund um die Drohnen-Versicherung beachten müssen und welche gesetzlichen Regeln es gibt, erklärt dieser Ratgeber.

19.07.2024

Drohnen erfreuen sich sowohl in der gewerblichen als auch in der privaten Nutzung einer wachsenden Beliebtheit. Fans der Luftfahrzeuge unterscheiden zwischen Quadrocopter mit vier Propellern, Hexacopter mit sechs und Oktocopter mit acht Propellern. Doch egal wie die Drohnen gebaut sind, eines haben sie alle gemeinsam: Sie müssen vor dem ersten Start versichert werden. 

Drohnen-Besitzer haften für alle Schäden, die sie mit ihrem Fluggerät verursachen. Wer die Satellitenschüssel des Nachbarn bei einem Absturz demoliert, kann den Schaden vielleicht noch aus eigener Tasche bezahlen. Verletzen sich jedoch Menschen bei einem Drohnenabsturz oder der Hobby-Flieger verursacht sogar einen Verkehrsunfall, sieht das sicherlich anders aus - genau darum ist die Drohnen-Versicherung so wichtig. Wer sich ein unbemanntes Luftfahrzeug anschafft, sollte sich deshalb rechtzeitig um eine Versicherung kümmern, um finanziell geschützt zu sein. 

Drohnen-Versicherung: So werden die Fluggeräte versichert

Privat genutzte Drohnen gelten als versicherungspflichtige Luftfahrzeuge. Das bedeutet: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Luftfahrzeuge zwingend Versicherungsschutz benötigen. Die Versicherungspflicht ist im Luftverkehrsgesetz geregelt. Vor dem ersten Start müssen Hobby-Piloten deshalb zwingend prüfen, ob Versicherungsschutz besteht. Das ist in der Regel nicht automatisch der Fall, deshalb müssen Drohnenpiloten aktiv werden. Die Fluggeräte lassen sich über drei Wege versichern: 

  • mit einer eigenständigen Luftfahrtversicherung für die Drohne
  • über die private Haftpflichtversicherung (in der Regel in Kooperation mit einem Luftfahrtversicherer)
  • über die Mitgliedschaft in Modellflugclubs und -verbänden

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherten Schutz vor Schadenersatzansprüchen. Die Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dabei leistet die Haftpflichtversicherung mehr als reinen Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft diese Versicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. 

Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick: 

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände 

  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall 

  • bei verletzten Personen: Bergungskosten | Behandlungskosten | Verdienstausfall 

  • oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente 

Wichtig zu wissen: Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet oder die er vorsätzlich herbeiführt, sind vom Schutz dieser Versicherung ausgeschlossen. Wer Familie und Kinder hat, sollte den Versicherungsschutz in seinem Vertrag entsprechend anpassen.

Was leistet die Drohnen-Versicherung?

Vergleichbar einer Kfz-Haftpflichtversicherung, kommt eine Drohnen-Haftpflicht (oder auch "Luftfahrt-Haftpflichtversicherung") für die Schäden auf, die der Hobby-Pilot anderen zufügt. Abgedeckt sind damit in der Regel Sach-, Personen- und sich daraus ergebende Vermögensschäden bis zu der festgelegten Deckungssumme. Diese umfasst je nach Vertrag meist mehrere Millionen Euro. Drohnen-Halter sollten sich darüber im Klaren sein, dass sich Schäden an der Drohne selbst nicht über die Drohnen-Haftpflicht absichern lassen. Abstürze zum Beispiel lassen sich über eine Drohnen-Kasko versichern. 

Was leistet eine Drohnen-Kaskoversicherung?

Es ist wie beim Versichern eines Autos: Die Haftpflichtversicherung muss man, die Kaskoversicherung kann man abschließen. Wer die Schäden am eigenen Fluggerät versichern möchte, braucht dafür eine Drohnen-Kaskoversicherung. Diese Absicherung ist relevant bei 

  • Abstürzen, je nach Tarif auch über Wasser
  • Transportschäden
  • Diebstahl oder Raub der Drohne
  • ggf. Schäden am Zubehör wie Akku, Kamera oder Smartphone

Kasko-Versicherungen gibt es sowohl für private als auch gewerblich genutzte Drohnen. Auch bei der Drohnen-Kasko gilt: Der Versicherungsschutz muss zur tatsächlichen Verwendung passen. 

Brauchen gewerblich genutzte Drohnen auch eine Versicherung?

Genauso wie für privat genutzte Drohnen besteht für gewerbliche Drohnen eine Versicherungspflicht. Wer seine Drohne zum Beispiel für professionelle Filmaufnahmen nutzt, braucht eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Zum Teil bieten auch Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen in Kooperation mit Luftfahrtversicherern entsprechenden Versicherungsschutz für gewerblich genutzte Drohnen an. Auch hier gilt: Der Versicherungsschutz sollte möglichst genau zum konkreten Einsatzgebiet der Drohne passen - seien es nun gewerbliche Grundstücksvermessungen oder Videoaufnahmen aus der Luft. 

Welche Rolle spielt das Gewicht für die Drohnen-Versicherung? 

Das Gewicht der Drohne ist für den Versicherungsschutz entscheidend. Viele Versicherungen geben das Höchstgewicht vor, bis zu dem der Schutz gilt. Wer also eine 5-Kilo-Drohne fliegt, aber nur einen Haftpflichtschutz für 250 Gramm-Fluggeräte abgeschlossen hat, steht nach einem Crash im schlimmsten Fall schlecht da. Der Versicherungsschutz sollte deshalb immer mit dem Drohnenmodell in Einklang gebracht werden. 

Was regelt die EU-Drohnen-Verordnung? 

In Europa regelt die EU-Drohnenverordnung einheitliche Grundregeln für den Betrieb von Drohnen. Diese werden in drei Kategorien eingeteilt: 

1. Offen 

  • Drohne muss weniger als 25 Kilo wiegen.
  • Darf nur innerhalb der Sichtweite bis 120 Meter hoch fliegen.
  • Darf keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen. 

2. Speziell 

Betrifft den Einsatz von Drohnen, der die Kategorie "offen" übersteigt. 

3. Zulassungspflichtig 

- Betrifft den Einsatz schwerer Drohnen, etwa zur Beförderung von Personen oder Gütern. 

Wie kann ich mich als Drohnenhalter registrieren? 

Wer eine Drohne mit mehr als 250 Gramm fliegen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein und sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Wiegt die Drohne weniger als 250 Gramm, hat aber eine Kamera, gilt ebenfalls die Registrierungspflicht. Nach der Registrierung finden Drohnen-Piloten im Nutzerkonto eine Betreibernummer für die Drohne, die sogenannte e-ID. Ähnlich einem Kfz-Kennzeichen dient sie dazu, den Halter einer Drohne unkompliziert identifizieren zu können. 

Die e-ID muss auf der Drohne angebracht werden. Sie kann gleichzeitig für mehrere Fluggeräte dienen. Die Nummer muss fest mit dem Flugmodell verbunden sein und feuerfest beschriftet werden. Plaketten oder Aluminium-Aufkleber sind dafür geeignet. Die Registrierungsnummer muss sichtbar angebracht werden. 

Wer eine Drohne mit mehr als 250 Gramm steuern möchte, braucht einen Kenntnisnachweis - eine Art Drohnen-Führerschein. Dafür reicht entweder eine Pilotenlizenz aus. Eine andere Möglichkeit ist es, dass Drohnenflieger für den Kenntnisnachweis eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung ablegen.

Diese Flugregeln sollten Drohnen-Piloten beachten 

  • Flugverbotszonen beachten

    Gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr bzw. Gefährdungen des Luftverkehrs sind Straftaten und werden entsprechend geahndet. In diesen Gebieten sind Drohnenflüge verboten: 

    • über größeren Menschenansammlungen

    • in der Nähe von Flughäfen bzw. -plätzen 

    • über Unglücksorten, Katastrophengebieten oder Einsatzorten der Polizei und Feuerwehr 

    • über Bundes- und Länderbehörden, Gefängnissen, militärischen oder industriellen Anlagen 

    • über Krankenhäusern 

    • über Bahnanlagen und Fernstraßen 

    Ist die Drohne schwerer als 250 Gramm oder kann Videos aufzeichnen, darf sie nicht einfach über Wohngebiete fliegen. Das kann die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Anwohner verletzen. Willigen etwa die Nachbarn dem Überflug ein, ist der Flug übers Wohngebiet hingegen erlaubt. 

  • Drohne im Blick behalten

    Es ist verboten, Drohnen außerhalb der Sichtweite zu fliegen. Piloten sollen dadurch die Fluggeräte besser unter Kontrolle behalten können.

  • Maximal 120 Meter hoch

    Maximal 120 Meter hoch Für Drohnen-Piloten ist bei 120 Metern Höhe Schluss.

  • Privatsphäre respektieren

    Beim Nachbarn mal einen verwegenen Blick auf die Dachterrasse werfen - von oben, mit dem Multicopter natürlich? Das wäre nicht nur eine Verletzung der Privatsphäre, sondern ist auch ausdrücklich untersagt. Das Verbot gilt für alle Drohnen über 250 Gramm Gewicht. Hat die Drohne eine Kamera, spielt das Gewicht keine Rolle: Das Fluggerät darf nicht über den fremden Wohngrundstücken in der Luft sein. Einzige Ausnahme: Der Grundstücksbesitzer stimmt dem Überflug ausdrücklich zu. 

    Gut zu wissen: Wer etwa das Persönlichkeitsrecht seiner Nachbarn verletzt, darf nicht auf die Unterstützung seiner Versicherung hoffen. Auch vorsätzlich verursache Schäden sind nicht versichert.

  • Keine gefährlichen Güter

    Es dürfen keine gefährlichen Güter mit der Drohne transportiert werden.

  • Kein Abwurf von Gegenständen

    Es dürfen keine Gegenstände von der Drohne abgeworfen werden.

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