Drohnen erfreuen sich sowohl in der gewerblichen als auch in der privaten Nutzung einer wachsenden Beliebtheit. Fans der Luftfahrzeuge unterscheiden zwischen Quadrocopter mit vier Propellern, Hexacopter mit sechs und Oktocopter mit acht Propellern. Doch egal wie die Drohnen gebaut sind, eines haben sie alle gemeinsam: Sie müssen vor dem ersten Start versichert werden.
Drohnen-Besitzer haften für alle Schäden, die sie mit ihrem Fluggerät verursachen. Wer die Satellitenschüssel des Nachbarn bei einem Absturz demoliert, kann den Schaden vielleicht noch aus eigener Tasche bezahlen. Verletzen sich jedoch Menschen bei einem Drohnenabsturz oder der Hobby-Flieger verursacht sogar einen Verkehrsunfall, sieht das sicherlich anders aus - genau darum ist die Drohnen-Versicherung so wichtig. Wer sich ein unbemanntes Luftfahrzeug anschafft, sollte sich deshalb rechtzeitig um eine Versicherung kümmern, um finanziell geschützt zu sein.
Drohnen-Versicherung: So werden die Fluggeräte versichert
Privat genutzte Drohnen gelten als versicherungspflichtige Luftfahrzeuge. Das bedeutet: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Luftfahrzeuge zwingend Versicherungsschutz benötigen. Die Versicherungspflicht ist im Luftverkehrsgesetz geregelt. Vor dem ersten Start müssen Hobby-Piloten deshalb zwingend prüfen, ob Versicherungsschutz besteht. Das ist in der Regel nicht automatisch der Fall, deshalb müssen Drohnenpiloten aktiv werden. Die Fluggeräte lassen sich über drei Wege versichern:
- mit einer eigenständigen Luftfahrtversicherung für die Drohne
- über die private Haftpflichtversicherung (in der Regel in Kooperation mit einem Luftfahrtversicherer)
- über die Mitgliedschaft in Modellflugclubs und -verbänden
Was leistet die Drohnen-Versicherung?
Vergleichbar einer Kfz-Haftpflichtversicherung, kommt eine Drohnen-Haftpflicht (oder auch "Luftfahrt-Haftpflichtversicherung") für die Schäden auf, die der Hobby-Pilot anderen zufügt. Abgedeckt sind damit in der Regel Sach-, Personen- und sich daraus ergebende Vermögensschäden bis zu der festgelegten Deckungssumme. Diese umfasst je nach Vertrag meist mehrere Millionen Euro. Drohnen-Halter sollten sich darüber im Klaren sein, dass sich Schäden an der Drohne selbst nicht über die Drohnen-Haftpflicht absichern lassen. Abstürze zum Beispiel lassen sich über eine Drohnen-Kasko versichern.
Was leistet eine Drohnen-Kaskoversicherung?
Es ist wie beim Versichern eines Autos: Die Haftpflichtversicherung muss man, die Kaskoversicherung kann man abschließen. Wer die Schäden am eigenen Fluggerät versichern möchte, braucht dafür eine Drohnen-Kaskoversicherung. Diese Absicherung ist relevant bei
- Abstürzen, je nach Tarif auch über Wasser
- Transportschäden
- Diebstahl oder Raub der Drohne
- ggf. Schäden am Zubehör wie Akku, Kamera oder Smartphone
Kasko-Versicherungen gibt es sowohl für private als auch gewerblich genutzte Drohnen. Auch bei der Drohnen-Kasko gilt: Der Versicherungsschutz muss zur tatsächlichen Verwendung passen.
Brauchen gewerblich genutzte Drohnen auch eine Versicherung?
Genauso wie für privat genutzte Drohnen besteht für gewerbliche Drohnen eine Versicherungspflicht. Wer seine Drohne zum Beispiel für professionelle Filmaufnahmen nutzt, braucht eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Zum Teil bieten auch Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen in Kooperation mit Luftfahrtversicherern entsprechenden Versicherungsschutz für gewerblich genutzte Drohnen an. Auch hier gilt: Der Versicherungsschutz sollte möglichst genau zum konkreten Einsatzgebiet der Drohne passen - seien es nun gewerbliche Grundstücksvermessungen oder Videoaufnahmen aus der Luft.
Welche Rolle spielt das Gewicht für die Drohnen-Versicherung?
Das Gewicht der Drohne ist für den Versicherungsschutz entscheidend. Viele Versicherungen geben das Höchstgewicht vor, bis zu dem der Schutz gilt. Wer also eine 5-Kilo-Drohne fliegt, aber nur einen Haftpflichtschutz für 250 Gramm-Fluggeräte abgeschlossen hat, steht nach einem Crash im schlimmsten Fall schlecht da. Der Versicherungsschutz sollte deshalb immer mit dem Drohnenmodell in Einklang gebracht werden.
Was regelt die EU-Drohnen-Verordnung?
In Europa regelt die EU-Drohnenverordnung einheitliche Grundregeln für den Betrieb von Drohnen. Diese werden in drei Kategorien eingeteilt:
1. Offen
- Drohne muss weniger als 25 Kilo wiegen.
- Darf nur innerhalb der Sichtweite bis 120 Meter hoch fliegen.
- Darf keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.
2. Speziell
Betrifft den Einsatz von Drohnen, der die Kategorie "offen" übersteigt.
3. Zulassungspflichtig
- Betrifft den Einsatz schwerer Drohnen, etwa zur Beförderung von Personen oder Gütern.
Wie kann ich mich als Drohnenhalter registrieren?
Wer eine Drohne mit mehr als 250 Gramm fliegen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein und sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Wiegt die Drohne weniger als 250 Gramm, hat aber eine Kamera, gilt ebenfalls die Registrierungspflicht. Nach der Registrierung finden Drohnen-Piloten im Nutzerkonto eine Betreibernummer für die Drohne, die sogenannte e-ID. Ähnlich einem Kfz-Kennzeichen dient sie dazu, den Halter einer Drohne unkompliziert identifizieren zu können.
Die e-ID muss auf der Drohne angebracht werden. Sie kann gleichzeitig für mehrere Fluggeräte dienen. Die Nummer muss fest mit dem Flugmodell verbunden sein und feuerfest beschriftet werden. Plaketten oder Aluminium-Aufkleber sind dafür geeignet. Die Registrierungsnummer muss sichtbar angebracht werden.
Wer eine Drohne mit mehr als 250 Gramm steuern möchte, braucht einen Kenntnisnachweis - eine Art Drohnen-Führerschein. Dafür reicht entweder eine Pilotenlizenz aus. Eine andere Möglichkeit ist es, dass Drohnenflieger für den Kenntnisnachweis eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung ablegen.