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Nach der Trennung: Welche Versicherungen muss ich anpassen?

Freizeit

Eine Scheidung betrifft auch immer den Versicherungsschutz. Welche Versicherungen müssen nach der Trennung angepasst werden?

17.08.2022

Maria Furtwängler und Hubert Burda haben sich getrennt – nach mehr als 30 Jahren Ehe. Vitali Klitschko und seine Frau Natalia gehen ebenfalls getrennte Wege – nach 26 Jahren. Und Metallica-Frontmann James Hetfield soll ebenfalls nach einem Vierteljahrhundert Ehe die Scheidung eingereicht haben.


Doch nicht nur das Eheglück der Promis ist manchmal flüchtig: 2021 wurden in Deutschland mehr als 140.000 Ehen richterlich geschieden. Was zuvor zusammengewachsen ist, muss nach der Scheidung wieder getrennt werden. Das gilt auch für Versicherungsverträge. Die folgenden Tipps sollten frisch Geschiedene beachten.


Was gilt für die Haftpflichtversicherung nach einer Scheidung?

Wer eine Familie hat, schließt in der Regel eine private Haftpflichtversicherung ab, die die Haftungsrisiken der ganzen Familie abdeckt. Im Falle einer Scheidung, die die Lebenssituation komplett umkrempelt, muss diese Police auf den Prüfstand. Lebt das zerstrittene Paar nach der Trennung in jeweils eigenen Wohnungen, sollte jeder eine eigene Haftpflichtversicherung haben.


Tipp: Stellen Sie sicher, dass nach der Scheidung jeder Partner eine eigenständige Haftpflichtversicherung hat.


Müssen Geschiedene ihre Risikolebensversicherung anpassen?

Ja, das ist sinnvoll. Eheleute können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall mit entsprechendem Bezugsrecht gegenseitig absichern. Bei einer Scheidung ist es empfehlenswert, das Bezugsrecht anzupassen, wenn der Ex-Partner die Versicherungsleistung nicht bekommen soll. Hat das Paar Nachwuchs, ist es sinnvoll, die Kinder als Begünstigte in die Policen aufzunehmen. Sollte dann ein Elternteil sterben, sind die Kinder finanziell abgesichert.


Tipp: Passen Sie das Bezugsrecht Ihrer Risikolebensversicherung nach einer Scheidung auf jeden Fall an.


Was passiert mit der Hausratversicherung nach der Scheidung?

Die Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und dessen versicherte Einrichtungsgegenstände. Trennt sich ein Paar, ist also die Frage entscheidend, wo der Versicherungsnehmer mit seinem Hab und Gut zukünftig lebt. Ein Beispiel: Zieht der Versicherte mit einem Teil seiner Möbel aus, benötigt der ehemalige Partner in der alten Wohnung eine eigenständige Police.


Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Hausrat nach der Scheidung noch versichert ist.


Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für beide Parteien die Scheidungskosten? Klingt reizvoll, ist allerdings die absolute Ausnahme. Bis auf ganz wenige Rechtsschutzversicherer gibt es keine Absicherung der Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung. Je nach Tarif kann eine außergerichtliche Beratung im begrenzten Umfang eingeschlossen sein. Diese deckt jedoch nicht die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Bei den allermeisten Scheidungen gilt deshalb: Die Familienrechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Anwalts- und Gerichtskosten für das zerstrittene Paar.


In einer Familienrechtsschutzversicherung ist der Ehepartner mitversichert. Kommt es zur Scheidung, sollte der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzversicherer darüber informieren. Der Ehepartner ist nach Vertragsanpassung nicht mehr mitversichert und muss sich selbst eine eigene Rechtsschutzversicherung suchen.


Tipp: Informieren Sie Ihren Rechtsschutzversicherer über die Scheidung.

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