Welche Versicherung bezahlt die Hubschrauberrettung im Skiurlaub? Freizeit

16.01.2019

Mehr als 40.000 Deutsche verletzen sich pro Skisaison. Bei Verletzten auf der Piste muss oft die Luftrettung ran. Doch jede Minute Helikopterflug geht gleich richtig ins Geld. Welche Versicherungen die Rettungen bezahlen und was in den Alpenländern gilt – die Regelungen im Überblick.

Deutschland: Rettungseinsätze zahlt die Krankenkasse

In Deutschland werden Rettungseinsätze bei Verletzungen und Erkrankungen in der Regel von den Krankenkassen bezahlt, egal ob es sich um eine private oder gesetzliche handelt. „Die Hubschraubereinsätze werden von den Leitstellen disponiert, die über die Notwendigkeit entscheiden“, sagt Stefanie Kapp von der DRF Luftrettung. „Der Notarzt kommt, wenn der Notarzt gebraucht wird.“ Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bedarf es für die Kostenübernahme aber eines „krankenbehandlungsbedürftigen Hintergrunds“. Das muss keine Behandlung im Krankenhaus sein. Auch wenn nur eine medizinische Versorgung durch einen niedergelassenen Arzt nötig ist, bezahlt die Krankenkasse.


Private Unfallversicherung zahlt Such- und Bergungskosten

Muss ein Skifahrer in den Bergen vom Hubschrauber gerettet werden, weil er wegen des schlechten Wetters nicht mehr ohne zu großes Risiko ins Tal zurückkehren könnte, muss er die Kosten selbst tragen. Auch Suchaktionen nach vermissten Wintersportlern oder ein Lawineneinsatz fallen nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbst die privaten Krankenkassen übernehmen die Bergungskosten nicht immer.


Und diese können erheblich sein: Einen Sondereinsatz Berg veranschlagt die Bergwacht Bayern mit 980 Euro. Fallen mehr als 50 Einsatzkraftstunden an, wird es sogar noch teurer. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Skifahrer eine private Unfallversicherung abschließen. Diese übernimmt auch Such- und Bergungskosten.

Österrreich: Skifahrer ohne Zusatzversicherung bleiben auf Kosten sitzen

Zwar haben GKV-Versicherte in allen EU-Ländern und der Schweiz Anspruch auf eine medizinische Versorgung und Sachleistungen. Der Umfang richtet sich allerdings nach ausländischem Recht. Verunfallt ein Deutscher zum Beispiel in Österreich, übernimmt seine Krankenkasse auch nur die Kosten, die eine österreichische Krankenkasse für ihre Versicherten bezahlen müsste. Eine zusätzliche Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb ratsam.


Gerade in den benachbarten Alpenländern ist der Leistungsumfang nicht so umfangreich wie hierzulande. In Österreich werden die Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt. Nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen beteiligt sich die österreichische Krankenversicherung, aber auch das nur mit einer geringen Pauschale. Skifahrer müssen sich also extra absichern, wenn sie die Kosten für den Helikoptereinsatz, im Schnitt rund 3.500 Euro, nicht tragen wollen. „Die Patienten erhalten von uns in jedem Fall eine Rechnung“, sagt Ralph Schüller von der ÖAMTC Flugrettung, die jährlich rund 2.000 Einsätze zu Alpin-Sportunfällen fliegt.
 

Schweiz: Verunfallten Skifahrern droht eine hohe Zuzahlung

Auch in der Schweiz bleiben verunfallte Skifahrer ohne private Versicherung schnell auf hohen Rettungskosten sitzen. Zwar zahlt im Schweizer Gesundheitssystem bei medizinischen Rettungseinsätzen die Krankenkasse. Allerdings nur bis zum Höchstsatz von 5.000 Schweizer Franken. „Gerade bei Helikopterrettungen kann die gedeckte Summe rasch überstiegen werden und die versicherte Person muss die Lücke selber bezahlen“, erklären die Schweizer Krankenversicherer. Auch sie empfehlen deutschen Touristen den Abschluss einer zusätzlichen Absicherung. Den Restbetrag würde je nach Vertrag eine Auslandsreisekrankenversicherung oder die private Unfallversicherung zahlen.

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