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Der richtige Versicherungsschutz für Au-pairs

Freizeit

Wer ein Au-pair aufnehmen möchte, muss sich auch mit Versicherungen befassen. Gasteltern tragen besondere Verantwortung – auch dafür, dass ihr Familienmitglied auf Zeit gut abgesichert ist.

14.10.2025

Jährlich kommen mehr als 10.000 Au-pairs nach Deutschland. Die Mehrheit der jungen Frauen und Männer stammt mittlerweile nicht mehr aus europäischen Nachbarländern, sondern aus Ländern Mittel- und Südamerikas, Asiens oder Afrikas. Unter den Drittstaaten waren zuletzt Kolumbien, Indonesien oder Kirgisistan die Hauptherkunftsländer – wobei sich das aufgrund wechselhafter Visa-Politik immer schnell wieder ändern kann. 

Grafik: Zahl der Au-pairs in Deutschland

Wer in Deutschland ein Au-pair aufnehmen möchte, muss sich auch mit Versicherungen auseinandersetzen. Eine Krankenversicherung ist beispielsweise für jede und jeden Pflicht und – sofern ein Visa benötigt wird – schon beim Antrag dafür nachzuweisen. Darüber hinaus sind noch andere Versicherungen für Au-pairs empfehlenswert. Welche das sind und wie Au-pairs unter Umständen auch in den bestehenden Versicherungsschutz der Gastfamilie mit einbezogen werden können, erklärt unser Ratgeber. 

Privathaftpflichtversicherung für Au-pairs

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie springt ein, wenn Versicherte für einen Schaden haftbar gemacht werden, den sie bei Dritten verursachen. Die Schäden können in die Millionen gehen. Sie ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch gerade Au-pairs sollten unbedingt eine Privathaftplicht haben. Schließlich kann in einem fremden Land aufgrund von Sprachbarrieren oder in Unkenntnis der regionalen Gepflogenheiten eher ein Missgeschick passieren. Als Absicherung kommen zwei Möglichkeiten in Betracht: eine Mitversicherung der Au-pairs über die Versicherung der Gastfamilie oder eine eigene Privathaftpflicht. 

Absicherung über die Gasteltern

Die Privathaftpflichtversicherung der Gasteltern umfasst grundsätzlich Schäden, die in ihrem Haushalt tätige Personen bei anderen verursachen. Ob zum Kreis der Versicherten auch Au-pairs zählen, hängt vom Vertrag ab und sollte unbedingt vorab mit dem Versicherer geklärt werden. Die Gastfamilie erkundigt sich daher am besten bei ihrem Versicherer, inwiefern die Person mitversichert ist. 

Aber Achtung: Selbst wenn der Versicherungsschutz über die Gastfamilie besteht, sind Schäden der mitversicherten Personen untereinander stets ausgeschlossen. Die Eltern erhalten beispielsweise von ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung keine Leistung, wenn das Au-pair-Mädchen versehentlich eine teure Vase umstoßen. Viel wichtiger aber noch: Sollte durch eine Unachtsamkeit des Au-pairs beim Babysitten das anvertraute Kind zu Schaden kommen, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz, da sich die Ansprüche der Eltern dann an das mitversicherte Gastkind richten würden. 

Eigene Haftpflicht für Gastkinder

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, wenn sich die ausländischen Gäste selbst versichern. So sind Sach- oder Personenschäden der Gastfamilie, die auf ein Verschulden des Au-pairs zurückgehen, von der Versicherung abgedeckt.

Unfallversicherung für Au-pairs 

Obwohl Au-pairs im Haushalt der Gasteltern Arbeit verrichten – und dafür mit einem Taschengeld in gewisser Weise auch „entlohnt“ werden, gelten sie nach dem Gesetz nicht als hauswirtschaftliche Beschäftigte – und die Gasteltern umgekehrt nicht als Arbeitgeber (anders als beispielsweise bei der Beschäftigung eines Babysitters auf Minijob-Basis). Das heißt, die Gastkinder müssen nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden und sind entsprechend auch nicht über sie versichert.

Die Schutzlücke lässt sich mit einer privaten Unfallversicherung schließen. Diese ist für Au-pairs in Deutschland zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Die private Unfallversicherung leistet bei Unfällen, die zu Verletzungen, Invalidität oder sogar zum Tod führen – egal ob sie in der Freizeit passieren oder daheim bei der Hausarbeit. Wenn beispielsweise das Gastkind bei einem gemeinsamen Wanderausflug umknickt und sich den Fuß bricht, springt die private Unfallversicherung ein. Sie zahlt beispielsweise Krankenhaustagegeld und übernimmt die Kosten für Reha-Maßnahmen. 

Krankenversicherung für Au-pairs

Au-pair-Verhältnisse unterliegen hierzulande nicht der Sozialversicherungspflicht. Gleichwohl brauchen Gastschüler ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts in Deutschland eine Krankenversicherung. 

Krankenversicherung für Au-pairs aus EWR-Staaten

Für Personen aus anderen EU-Staaten sowie aus Lichtenstein, Großbritannien, Schweiz oder Norwegen (der sogenannte Europäische Wirtschaftsraum, EWR) bietet die europäische Krankenversicherungskarte (die sogenannte European Health Insurance Card, EHIC) bereits einen guten Schutz. Dabei handelt es sich um die jeweils nationale Krankenversicherung, die europaweit für vorübergehende Aufenthalte von bis zu zwölf Monaten gültig ist. Voraussetzung ist, dass die Person im Heimatland weiterhin krankenversichert ist.

Der Versicherungsschutz orientiert sich am Umfang des in Deutschland üblichen Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings können für einige medizinische Dienste Eigenbeiträge anfallen oder die Leistungen mitunter beschränkt sein, so dass eine private Zusatzversicherung als Ergänzung sinnvoll ist. Beispielsweise sind Krankenrücktransporte ins Heimatland nicht im Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. 

Krankenversicherung für Au-pairs aus Drittstaaten

In jedem Fall separat versichern müssen sich Au-pairs, die von außerhalb der EU kommen, also beispielsweise aus den USA oder aus afrikanischen oder asiatischen Ländern. In Deutschland bieten sich dafür sogenannten „Incoming-Versicherungen“ an. Eine Incoming-Versicherung ist eine temporäre Krankenversicherung für ausländische Besucher, die beispielsweise in Deutschland studieren, arbeiten oder eben einen Au-pair-Aufenthalt absolvieren. 

Diese Produkte gibt es als Young Travel Incoming Versicherung speziell auch für junge Menschen. Dafür gilt eine Altershöchstgrenze, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ist. Auch der Leistungsumfang variiert je nach Vertrag. In aller Regel sind bei Incoming Versicherungen auch kurzzeitige Reisen ins Ausland mitversichert – ein wichtiger Schutz, der bei gemeinsamen Familienurlauben in europäische Nachbarländer nötig ist. Oder falls das Au-pair-Mädchen selbst einen Trip durch Europa plant.

Wichtig: Da ein Au-pair-Aufenthalt in der Regel länger als 90 Tage dauert, benötigen Jugendliche aus Drittstaaten ein Visum für Deutschland. Schon beim Antrag dafür müssen sie einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. 

Im Paket: Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung in einem

Vor allem bei Au-pairs aus Drittstaaten wird der Austausch über spezielle Vermittlungsagenturen organisiert. In der Regel verpflichten sich die Gasteltern schon mit der Unterschrift unter dem Au-pair-Vertrag zum Abschluss einer Krankenversicherung, deren Kosten sie auch tragen. Die Krankenversicherung lässt sich bei verschiedenen Anbietern optional um Zusatzbausteine ergänzen – oder ist als Paketlösung gleich mit Haftpflicht- und Unfallversicherung zu haben.

Au-pairs in der Kfz-Versicherung

Morgens die Kinder zur Schule bringen, nachmittags die Einkäufe erledigen oder am Wochenende zum Ausflug ins Grüne: Das Auto ist in vielen Familien unverzichtbar. Und was läge näher, als auch dem Au-pair das eigene Fahrzeug für solche Aufgaben zu überlassen, sofern es schon einen Führerschein hat. Der Einschluss von fremden Personen wie Au-pairs in die eigene Kfz-Versicherung, sei es die Haftpflicht- oder die Kasko-Versicherung, ist grundsätzlich möglich, dabei gibt es je nach Vertrag allerdings einiges zu beachten. 

Keine Gedanken müssen sich diejenigen machen, bei deren Kfz-Versicherung der Fahrerkreis vertraglich nicht auf bestimmte Personen beschränkt ist. Sie können einem Au-pair-Mädchen das Auto überlassen, ohne befürchten zu müssen, dass es im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls Probleme mit der Versicherung gibt. 

Anders ist die Situation, wenn im Vertrag der Fahrerkreis auf bestimmte Personen begrenzt ist, entweder namentlich oder abstrakt – zum Beispiel auf Personen älter als 25 Jahre oder Angehörige der Familie. In diesen Fällen muss der Versicherungsnehmer die Mitnutzung des Fahrzeugs durch eine weitere, nicht vom Vertrag gedeckte Person der Versicherung melden. Gegen einen zusätzlichen Beitrag können Dritte in den Vertrag eingeschlossen werden. Manche Versicherer verzichten sogar darauf, wenn es sich nur um einen begrenzten kurzen Zeitraum handelt. Dazu sollte man sich bei seiner Kfz-Versicherung erkundigen. 

Achtung: Erfolgt der Einschluss nicht und passiert etwas, muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass der Kfz-Versicherer nicht nur den Beitrag, sondern auch eine Vertragsstrafe erhebt.

Solange sind ausländische Führerscheine in Deutschland gültig

Ausländer, die in Deutschland Auto fahren wollen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt auch für Jugendliche, selbst wenn diese schon mit 17 oder gar 16 Jahren ihren Führerschein gemacht haben, was in einigen US-Bundesstaaten oder auch in Kanada durchaus möglich ist. Auch das begleitete Fahren mit 17 Jahren können Ausländer in aller Regel nicht nutzen. Denn dies setzt eine deutsche Führerscheinausbildung und -prüfung voraus. 

Wichtig: Führerscheine aus allen 27 EU-Staaten sowie Lichtenstein, Norwegen und Island sind in Deutschland zeitlich unbegrenzt gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Anders ist es bei Personen, die von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums kommen. Ihr ausländischer Führerschein verliert in der Regel nach sechs Monaten seine Gültigkeit und muss umgetauscht werden – was im Fall von Listenstaaten (z.B. USA, Kanada, Australien) meist ohne; im Fall von allen anderen Drittstaaten mit einer erneuten Fahrprüfung in Deutschland verbunden ist. 

Au-pairs können jedoch eine Ausnahmeregelung nutzen: Sofern eine ausländische Person glaubhaft machen kann, dass ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 12 Monate dauert – was auf Au-pairs zutrifft – kann die 6-Monatsfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde um weitere sechs Monate verlängert werden.