Fahrradversicherung

Freizeit
13.09.2023

Wie werden Fahrräder versichert?

Grundsätzlich lässt sich das eigene Fahrrad oder E-Bike über diese unterschiedlichen Möglichkeiten absichern: 

  • Basisschutz in der Hausratversicherung
  • Zusatzklausel in der Hausratversicherung
  • Separate Fahrradversicherung


Fahrräder und E-Bikes können also über die Hausratversicherung oder eine eigenständige Fahrradversicherung versichert werden. Beide Arten von Versicherung decken unterschiedliche Risiken ab. Dazu zählen etwa Schäden durch Fahrraddiebstahl, Unfälle oder Vandalismus. Je nach Rad und dessen Benutzung eignet sich entweder die normale Hausratversicherung, ein zusätzlich zu vereinbarender Versicherungsschutz über die Hausratversicherung oder eine separate Fahrradversicherung.

Fahrradklau in Zahlen

  • 140.000 versicherte Fahrräder wurden 2022 gestohlen (+ 15.000 gegenüber Vorjahr)
  • 140 Mio. Euro zahlten Versicherungen den Geschädigten (+ 30 Mio. Euro)
  • neuer Höchststand beim Schadendurchschnitt: 970 Euro

Wie schützt die Hausratversicherung mein Fahrrad?

Eine Hausratversicherung schließt den kompletten Hausrat, beispielsweise Möbel, Kleidung und Elektrogeräte, mit ein. Diese sind im Fall von Einbruchdiebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Feuer geschützt. 

Die Hausratversicherung betrachtet ein Fahrrad als einen Teil des Hausrats. Es ist also gegen die versicherten Gefahren abgesichert, wenn es sich am Versicherungsort in verschlossenen Räumen befindet. Dazu gehören zum Beispiel:  

  • Wohnung
  • Haus
  • Garage
  • Keller
  • Schuppen
  • Gartenhaus 


Bei entsprechender Erweiterung im Versicherungsvertrag sind Fahrräder bei einem Einbruchdiebstahl am Versicherungsort über die Hausratversicherung mitversichert.

Fahrrad über Zusatzklausel mitversichern

Die meisten Fahrräder werden im öffentlichen Raum und nicht aus verschlossenen Räumen gestohlen. Die Voraussetzung für die Absicherung in der Hausratversicherung ist, dass sich das Fahrrad am Versicherungsort in abgeschlossenen Räumen befindet.

Für die Absicherung unterwegs sollten Verbraucher ihr Fahrrad mit einer Zusatzklausel in der Hausratversicherung schützen. Die sogenannte Fahrraddiebstahlklausel oder auch einfach nur Fahrradklausel ist eine Absicherung für das Fahrrad, wenn es in Gebrauch ist. Wird es zum Beispiel für die Fahrt bis zum Supermarkt oder zur Universität genutzt und abgestellt, muss es dort gegen Diebstahl gesichert werden. 

Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrraddiebstahlklausel bzw. Fahrradklausel bereits eingeschlossen.

Gut zu wissen: Was ist die Nachtzeitklausel?

Zu den meistgestellten Fragen von Verbrauchern gehört die Frage, wie das eigene Fahrrad über Nacht auf der Straße versichert ist. Bei einem Spieleabend bei Freunden oder einer Nacht in einem Club, befindet sich das Fahrrad in der Regel nicht in verschlossenen Räumen, sondern draußen auf der Straße.

Wichtig zu wissen ist, dass der zusätzliche Schutz über die Fahrradklausel eventuell nur zu bestimmten Tageszeiten besteht, die in einer sogenannten Nachtzeitklausel geregelt sind. Wird das Fahrrad bspw. zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, könnte der Schutz der Versicherung in diesem Fall nicht mehr greifen. Informieren Sie sich vor dem Abschluss einer neuen Hausratversicherung über die genauen Konditionen.

Wie hoch ist die Erstattung in der Hausratversicherung mit und ohne Zusatzklausel?

Wird das Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl gestohlen, erstattet die Hausratversicherung den sogenannten Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. 

Gerade für höherwertige Räder und E-Bikes ist es empfehlenswert, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine eigene Fahrradversicherung (siehe unten) abzuschließen. Auch, wer mehrere Räder besitzt, sollte die Höhe der versicherten Summe prüfen.

In der zusätzlich zu vereinbarenden Fahrraddiebstahlklausel wird die Erstattung oft auf einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme oder einen festen Betrag, zum Beispiel 1.000 Euro, beschränkt.

Wie schützt die Fahrradversicherung mein Bike?

Für Besitzer hochwertiger Räder oder E-Bikes empfiehlt es sich, eine Fahrradversicherung oder eine spezielle E-Bike-Versicherung abzuschließen. Fahrradversicherungen beinhalten in der Regel höhere Versicherungssummen. Die Entschädigungssumme der separaten Versicherung richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Versicherungssumme, sondern nach dem Wert des versicherten Fahrrads bzw. E-Bikes.


Ein weiterer Vorteil der Fahrradversicherung: Sie bietet nicht nur bei Verlust durch Diebstahl und Raub, sondern auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Verwechslung, Vandalismus, Explosionen oder Unfällen aller Art umfassenden Schutz. Eine Fahrradversicherung gilt jedoch nur für ein Rad. Wer weitere Fahrräder versichern möchte, muss dafür separate Verträge abschließen.

Versicherungen für E-Bikes oder Pedelec

Ob E-Bikes im Hausrat mitversichert sind oder eine spezielle Versicherung benötigt wird, hängt von der Fahrleistung des Rades ab. Pedelecs oder E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer können in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall auch bei Feuchtigkeits- und Elektronikschäden.


S-Pedelecs haben eine höhere Motorleistung und erreichen bis zu 45 Stundenkilometer. Wie auch für Mofas und Mopeds ist für sie gesetzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Mit einer Kaskoversicherung sind sie auch bei einem Diebstahl geschützt. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls versichern.

Versicherung zum Neuwert oder Zeitwert?

Anbieter von Fahrradversicherungen bieten die Erstattung in Rahmen des Neuwerts oder Zeitwerts an. Was ist der Unterschied? Wird nach einem Diebstahl der Neuwert erstattet, erhält man vom Versicherer den Betrag, den man benötigt, um sich ein gleichwertiges neues Rad kaufen zu können.  


Der Zeitwert beschreibt den Wert, den das Zweirad zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte. Also den Wert, für den man es heute zum Beispiel als Gebrauchtrad auf Onlineplattformen hätte verkaufen können. Durch Alter und Abnutzung ist der Zeitwert des Rads geringer als der Neuwert. 

Wie gehe ich bei Fahrraddiebstahl vor?

Einen Diebstahl sollte man zunächst der Polizei melden und bei bestehendem Schutz umgehend die Hausrat- oder Fahrradversicherung kontaktieren. Fotos tragen zum Nachweis des Diebstahls bei und nützen dem Schadenprotokoll für den Versicherer. Es ist wichtig, die Rechnung aufzubewahren und die Rahmennummer an die Polizei weiterzugeben, um das Fahrrad möglichst wiederzufinden.


Taucht der Drahtesel tatsächlich wieder auf, sollte man unverzüglich den Versicherer informieren. Hat man bereits eine Entschädigung für das gestohlene Fahrrad erhalten, kann man innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob man das Geld behält oder sein Fahrrad zurückhaben möchte.

Checkliste Fahrraddiebstahl: Diese Informationen helfen bei der Schadensmeldung

Ist das Rad weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden und – bei bestehendem Versicherungsschutz – dem Hausrat- bzw. Fahrradversicherer. Diese Information helfen dabei:


  • Bewahren Sie die Rechnung über den Fahrradkauf auf.
  • Notieren Sie die Rahmennummer.
  • Halten Sie eindeutige Kennzeichen fest: Marke, Farbe, Zubehör usw.
  • Fotografieren Sie Ihr Fahrrad.

Woran erkenne ich ein gutes Fahrradschloss?

Die Polizei bemängelt, dass Zweiradbesitzer es den Dieben aufgrund billiger Schlösser oft zu leicht machen. Um das Rad vor Diebstahl zu schützen, sollten Verbraucher also in ein gutes Fahrradschloss investieren. Dazu zählen qualitativ hochwertige Falt-, Ketten- und Bügelschlösser. 

Als Faustregel gilt, fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises in das Schloss zu investieren. Der Grund: Je stabiler das Schloss, desto länger brauchen Fahrraddiebe, um es zu knacken. Da Diebe häufig unter Zeitdruck arbeiten, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass das Zweirad gestohlen wird. 

Über diese Website der Polizei erhalten Verbraucher Tipps zur Auswahl des richtigen Fahrradschlosses und weitere Informationen zum Thema Fahrraddiebstahl. Weitere Informationen bietet zum VdS Schadenverhütung.

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