Photovoltaik: Vorsicht bei überschwemmten Batteriespeichern!

Wohnen

Bei der Beseitigung von Hochwasser- oder Überschwemmungsschäden ist bei Batteriespeichern besondere Vorsicht geboten: Es drohen gefährliche Stromschläge und sogar Brände. So können Eigentümer Folgeschäden vermeiden.

28.07.2023

Batteriespeicher dienen dazu, den Strom der eigenen Photovoltaik-Anlage zu speichern. Dadurch können Hauseigentümer beispielsweise auch nachts ihren Solarstrom nutzen. Kommen die Batteriespeicher mit Wasser in Berührung, sei es durch Starkregen, eine Überschwemmung oder ein Hochwasser, sollten Hausbesitzer besonders vorsichtig sein. Kurzschlüsse, Stromschläge, Brände und sogar gesundheitsschädliche Dämpfe können die Folge nach einer Überschwemmung sein. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) weist darauf hin, dass von einem Hochwasser oder Überschwemmung betroffene Eigentümer die Batteriespeicher keinesfalls selbst wieder in Betrieb nehmen sollten. Mit den folgenden Empfehlungen können Besitzer eines Stromspeichers Schäden vermeiden.

1. Überflutete Räume nicht betreten

Betreten Sie nicht den Installationsraum und daran angeschlossene Räume, die noch unter Wasser stehen!  Berühren Sie möglichst keine damit verbundenen elektrisch leitende Teile (z. B. Treppengeländer). Auch wenn noch keine öffentliche Stromversorgung wiederhergestellt ist, kann durch eine PV-Anlage oder eine Notstromversorgung des Speichersystems weiterhin elektrische Energie vorhanden sein. Durch Wasser oder Verschmutzung können in Batterien und Wechselrichtern Kurzschlüsse entstehen, die zu einer starken Wärmeentwicklung und bei Berührung zu Stromschlag oder Verbrennungen führen.

2. Gut lüften

Sorgen Sie für eine ausreichende Durchlüftung des Installationsbereichs, wenn es gefahrlos möglich ist (z. B. durch Öffnen eines Fensters von außen) und vermeiden Sie mögliche Zündquellen (z. B. Funkenbildung)! Bei Überflutung von Batterien und anderen Anlagen mit elektrischer Energie können sich entzündliche Gase bilden und ohne ausreichende Lüftung ansammeln.

3. Vorsicht vor Rauch und Ausgasungen

Bei Verdacht auf Rauchgasvergiftung suchen Sie unverzüglich ärztliche Hilfe auf! Im Schadenfall (z.B. Brand oder Kurzschluss) können gesundheitsschädliche Dämpfe und Gase entstehen.

Gut zu wissen: Elementarschadenversicherung übernimmt Unwetterschäden

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum unter anderem bei Schäden durch:


  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung

Die Elementarschadenversicherung wird in Kombination mit einer Wohngebäude-  oder eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese Versicherer bieten den Naturgefahrenschutz an.

4. Einsatzkräfte informieren

Informieren Sie umgehend die Einsatzkräfte über das Vorhandensein eines Batteriespeichers! Viele Einsatzkräfte (z.B. Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, THW) sind geschult oder unterrichtet im Umgang mit Batteriespeichern inklusive Lithium-Ionen-Batterien. Sie sind auf die entsprechenden Gefährdungen eingestellt und können Rücksprache mit dem Hersteller halten.

5. Batteriespeicher nicht wieder einschalten

Mit Wasser oder Schlamm in Kontakt gekommene Batteriespeicher dürfen nicht wieder in Betrieb genommen werden – auch, wenn diese äußerlich unbeschädigt erscheinen. Eine ungewollte Wiederinbetriebnahme des Batteriespeichers könnte z. B. bei Wiederherstellung der öffentlichen Stromversorgung erfolgen. Die Anlage muss durch eine Elektrofachkraft außer Betrieb genommen werden, die mit PV-Anlagen und Batteriespeichern vertraut ist. Batterien und Wechselrichter, in die Wasser oder Schlamm eingedrungen ist, müssen ausgetauscht werden!

6. Fachkräfte müssen Demontage übernehmen

Beachten Sie Hinweise zur Demontage, Lagerung und Abtransport des Batteriespeichers! Die Demontage muss durch geschulte Hilfskräfte oder Elektrofachkräfte erfolgen! Unsachgerechte Handhabung, Transport und Lagerung kann zu Risiken (z. B. Brand) führen. Mit Wasser in Kontakt gekommene Lithium-Ionen-Batteriespeicher sollten speziell als Gefahrgut gekennzeichnet werden, etwa durch ein Absperrband. Sie dürfen nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Sondervorschriften von dafür qualifizierten Dienstleistern transportiert werden.

7. Beschädigte Speicher richtig lagern

Informieren Sie umgehend die Hilfs- oder Räumkräfte, falls Ihnen Batteriespeicher in Ihrer Umgebung auffallen (z.B. in Trümmerhaufen). Für die Lagerung an geeigneten Stellen (gut durchlüftet, ausreichend Abstand zu Brandlasten, für Kinder nicht zugänglich) bis zur Abholung sind insbesondre geeignet:

  • Feuerfeste, nicht gasdichte Behälter
  • Lagerung in Sandbett
  • Wasserbad (z. B. Metallwanne), in der die Batterien vollständig bedeckt sind.
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