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Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Leute mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit einem Alleinverdiener oder für Singles.


Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, laufen Gefahr, berufsunfähig zu werden, zum Beispiel durch psychische Erkrankungen - mittlerweile die häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit.


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Kurzform: BU-Versicherung) kann die finanzielle Lücke schließen, wenn das Einkommen wegfällt. Das ist um so wichtiger, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung de facto abgeschafft und durch eine Erwerbsminderung ersetzt wurde. Das staatliche Sicherungsniveau ist dadurch geringer geworden.


Das bedeutet: Praktisch jeder, der von seinem Einkommen abhängig ist, kommt um eine private BU-Absicherung nicht herum, um im Fall einer Berufsunfähigkeit seinen gewohnten Lebensstandard halten zu können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.



Warum die Erwerbsminderungsrente nicht reicht

Berufstätige sollten sich heutzutage nicht mehr voll auf gesetzliche Leistungen verlassen, sollten sie nicht mehr arbeiten können. Im Unterschied zu älteren Jahrgängen müssen jüngere verstärkt privat vorsorgen. Der Grund: Sind Erwerbstätige vor dem 2. Januar 1961 geboren, haben sie im Falle einer Berufsunfähigkeit noch Anspruch auf eine vergleichsweise umfassende gesetzliche Leistung, sprich: einer Erwerbsminderungsrente. Für später Geborene sind die Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung weitaus schwieriger. Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer Beschäftigung nachgehen kann, erhält eine gesetzliche Absicherung. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Und die beträgt in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens.


Was leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente (auch BU-Rente genannt), wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig und erhält eine Rente – je nach vertraglicher Vereinbarung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gut zu wissen: Die BU-Rente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, sondern kommt obendrauf.


Achtung: Die Versicherer möchten ihren Kunden sowohl eine preiswerte Basisabsicherung als auch einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten. Deshalb verwenden sie in ihren Verträgen oft unterschiedliche Definitionen dafür, was eine Berufsunfähigkeit ausmacht.


Zwei Möglichkeiten für den Berufsunfähigkeitsschutz

Verbraucher haben zwei Möglichkeiten, um sich gegen das finanzielle Risiko im Fall einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Welche Form am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Lebensumständen und Vorstellungen ab. 


Die Verweisungsklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Gibt es nachweislich einen gleichwertigen Beruf, in dem der berufsunfähig gewordene Versicherungsnehmer noch arbeiten könnte, muss der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen, sondern kann auf diesen Beruf verweisen. Der muss in etwa dem alten Berufsbild entsprechen und Kenntnisse/Fähigkeiten des Versicherungsnehmers berücksichtigen. Eine „Verweisung“ kommt nicht in Frage, wenn der Verdienst deutlich geringer wäre als im früheren Beruf. Es gibt zwei unterschiedliche Verweisungsklauseln. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Produkte ohne abstrakte Verweisung an.


Die Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein entscheidender Punkt bei der Gestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Frage: Wie groß ist das Risiko des Antragstellers, berufsunfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist deshalb abhängig von:


  • Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
  • Alter
  • ausgeübtem Beruf (häufig haben die Versicherungsunternehmen „Berufskataloge“, die das Risiko der Tätigkeiten berücksichtigen.)
  • risikoreichen Hobbys


Um diese individuellen Lebensumstände richtig zu bewerten, erfolgt vor dem Abschluss einer BU-Versicherung einmalig die sogenannte Risikoprüfung. Dabei wird man vom Versicherer aufgefordert, schriftlich verschiedene Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte zu beantworten. Diese Gesundheitsfragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung. Liegen risikorelevante Einschränkungen vor, zum Beispiel Allergien, müssen darüber auf einem zusätzlichen Fragebogen weitere Angaben gemacht werden, bevor ein Versicherungsschutz angeboten werden kann.


Anhand dieser Angaben wird das Risikoprofil des Kunden ermittelt. Basierend darauf legt der Versicherer einen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung fest, der dann für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert ist.


Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann und ohne Einkommen dasteht, hat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut vorgesorgt. Doch die Versicherung zahlt nicht automatisch: Zunächst muss ein Facharzt feststellen, ob beim Versicherten tatsächlich eine Erkrankung bzw. Beeinträchtigung vorliegt. Diese Diagnose kann der Versicherer durch Melde- oder Fragebögen an den Versicherten selbst oder an dessen Hausarzt überprüfen. Gegebenenfalls kann auch ein anderer Arzt mit der Prüfung beauftragt werden. Erfüllen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit leistet der Versicherer.


Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass im Sinne der Bedingungen keine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann der Versicherte einen Gutachter einschalten: Das Versicherungsunternehmen schlägt beispielsweise drei Ärzte vor, die in der Nähe des Betroffenen praktizieren. Der Versicherte wählt einen aus und der erstellt dann ein Gutachten.


Welche Alternativen gibt es, seine Arbeitskraft zu schützen?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus und die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht die ideale Option: Für diesen Fall gibt es Alternativen. Je nach Beruf und individuellem Bedürfnis kommen auch andere private Versicherungen in Frage, wie Arbeitnehmer das Risiko der Arbeitsunfähigkeit und des damit verbundenen Einkommensverlustes abdecken können. Dazu zählen unter anderem folgende Versicherungen:


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