Berufsunfähigkeitsversicherung

Beruf
11.09.2023

Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer aus gesundheitlichen Gründen seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft nicht mehr nachgehen kann, bekommt in der Regel keinen Lohn mehr. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Leute mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit einem Alleinverdiener oder für Singles.

Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, laufen Gefahr, berufsunfähig zu werden, zum Beispiel durch psychische Erkrankungen (Burn-out, Depressionen, etc.) - mittlerweile die häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Kurzform: BU-Versicherung) kann die finanzielle Lücke schließen, wenn das Einkommen wegfällt. Das ist umso wichtiger, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung de facto abgeschafft und durch eine Erwerbsminderung ersetzt wurde. Das staatliche Sicherungsniveau ist dadurch geringer geworden.

Das bedeutet: Praktisch jeder, der von seinem Einkommen abhängig ist, kommt um eine private BU-Absicherung nicht herum, um im Fall einer Berufsunfähigkeit seinen gewohnten Lebensstandard halten zu können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit (© www.dieversicherer.de)
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Warum die staatliche Erwerbsminderungsrente nicht reicht

Berufstätige sollten sich heutzutage nicht mehr voll auf gesetzliche Leistungen verlassen, sollten sie nicht mehr arbeiten können. Im Unterschied zu älteren Jahrgängen müssen jüngere verstärkt privat vorsorgen. Der Grund: Sind Erwerbstätige vor dem 2. Januar 1961 geboren, haben sie im Falle einer Berufsunfähigkeit noch Anspruch auf eine vergleichsweise umfassende gesetzliche Leistung, sprich: einer Erwerbsminderungsrente.

Für später Geborene sind die Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung weitaus schwieriger. Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer Beschäftigung nachgehen kann, erhält eine gesetzliche Absicherung. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Und die beträgt in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens.

Was leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente (auch BU-Rente genannt), wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig und erhält eine BU-Rente – je nach vertraglicher Vereinbarung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gut zu wissen: Die BU-Rente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, sondern kommt obendrauf.

Achtung: Die Versicherer möchten ihren Kunden sowohl eine preiswerte Basisabsicherung als auch einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten. Deshalb verwenden sie in ihren Verträgen oft unterschiedliche Definitionen dafür, was eine Berufsunfähigkeit ausmacht.

Definition: Wann ist man berufsunfähig?

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 VVG) folgendermaßen definiert:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. 

Als weitere Voraussetzung (…) kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."

Unter den Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es allerdings keine einheitliche Definition des Begriffs.

Zwei Möglichkeiten für den Berufsunfähigkeitsschutz

Verbraucher haben zwei Möglichkeiten, um sich gegen das finanzielle Risiko im Fall einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Welche Form am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Lebensumständen und Vorstellungen ab.

  • 1. Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

    Bei dieser Vertragsform handelt es sich um einen eigenständigen Risikovertrag. Ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung kalkuliert hier der Versicherer aufgrund der biometrischen Daten das individuelle Berufsunfähigkeitsrisiko. Daraus errechnen sich der erforderliche Beitrag für die gewünschte Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung (zum Beispiel bis zum 65. Lebensjahr) und die versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

    • Eintritt der Berufsunfähigkeit während der Laufzeit: Die Versicherung zahlt die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente, solange die Berufsunfähigkeit andauert; längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit der BU-Versicherung.
    • Kein Eintritt der Berufsunfähigkeit während der Laufzeit: Eine Schlusszahlung (wie zum Beispiel bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung) wird vom Versicherer nur im Ausnahmefall und gegebenenfalls in relativ geringem Umfang erbracht, da der Versicherte während der Vertragslaufzeit nur einen reinen Risikobeitrag ohne Sparanteil bezahlt.
  • 2. Die Berufsunfähigkeits­-Zusatzversicherung (BUZ)

    Diese Zusatzversicherung kann nur in Kombination mit einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeitsrente dient in diesem Fall vor allem dazu, dass der Versicherte, sollte er berufsunfähig werden, die Beiträge zu seiner Altersvorsorge etwa in Form von Lebens- und/oder Rentenversicherungen weiterhin bezahlen kann. So bleibt zumindest die private Altersvorsorge bestehen und kann bis zur Rente fortgeführt werden. Darüber hinaus kann der Kunde noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren.

Die Verweisungsklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Gibt es nachweislich einen gleichwertigen Beruf, in dem der berufsunfähig gewordene Versicherungsnehmer noch arbeiten könnte, muss der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen, sondern kann auf diesen Beruf verweisen. Der muss in etwa dem alten Berufsbild entsprechen sowie Kenntnisse und Fähigkeiten des Versicherungsnehmers berücksichtigen. Eine „Verweisung“ kommt nicht in Frage, wenn der Verdienst deutlich geringer wäre als im früheren Beruf. Es gibt zwei unterschiedliche Verweisungsklauseln. Viele Versicherer bieten inzwischen auch BU-Tarife ohne abstrakte Verweisung an.

  • Was bedeutet abstrakte Verweisung?

    Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherungsnehmer auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die zwar seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht und seinen Lebensstandard wahrt, die er jedoch zum Zeitpunkt des Antrags auf die Berufsunfähigkeitsrente nicht ausübt. Die abstrakte Verweisung erfolgt auf ein zwar existierendes Berufsbild, aber nicht auf eine konkret ausgeübte Tätigkeit.

  • Was bedeutet konkrete Verweisung?

    Der Versicherungsnehmer übt bereits freiwillig einen anderen Beruf aus, der seinen Kenntnissen/Fähigkeiten entspricht und seinen Lebensstandard wahrt. In diesem Fall kann die Berufsunfähigkeitsversicherung konkret auf diese eine neue Tätigkeit verweisen und muss keine BU-Rente auszahlen.

Die Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein entscheidender Punkt bei der Gestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Frage: Wie groß ist das Risiko des Antragstellers, berufsunfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist deshalb abhängig von:

  • Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
  • Alter
  • ausgeübtem Beruf (häufig haben die Versicherungsunternehmen „Berufskataloge“, die das Risiko der Tätigkeiten berücksichtigen.)
  • risikoreichen Hobbys

Um diese individuellen Lebensumstände richtig zu bewerten, erfolgt vor dem Abschluss einer BU-Versicherung einmalig die sogenannte Risikoprüfung. Dabei wird man vom Versicherer aufgefordert, schriftlich verschiedene Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte zu beantworten. Diese Gesundheitsfragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung. Liegen risikorelevante Einschränkungen vor, zum Beispiel Allergien, müssen darüber auf einem zusätzlichen Fragebogen weitere Angaben gemacht werden, bevor ein Versicherungsschutz angeboten werden kann.

Anhand dieser Angaben wird das Risikoprofil des Kunden ermittelt. Basierend darauf legt der BU-Versicherer einen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung fest, der dann für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert ist.

Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann und ohne Einkommen dasteht, hat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut vorgesorgt. Doch die Versicherung zahlt nicht automatisch: Zunächst muss ein Facharzt feststellen, ob beim Versicherten tatsächlich eine Erkrankung bzw. Beeinträchtigung vorliegt. Diese Diagnose kann der Versicherer durch Melde- oder Fragebögen an den Versicherten selbst oder an dessen Hausarzt überprüfen. Gegebenenfalls kann auch ein anderer Arzt mit der Prüfung beauftragt werden. Erfüllen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit, erhält die versicherte Person die volle Leistung.

Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass im Sinne der Bedingungen keine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann der Versicherte einen Gutachter einschalten: Das Versicherungsunternehmen schlägt beispielsweise drei Ärzte vor, die in der Nähe des Betroffenen praktizieren. Der Versicherte wählt einen aus und der erstellt dann ein Gutachten.

Praktische Tipps zur BU-Versicherung

  • Lassen Sie sich beraten!

    Verbraucher sind gut beraten, wenn sie sich bei der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung professionelle Hilfe suchen, zum Beispiel bei Versicherungsvermittlern. BU-Versicherungen sind keine Produkte von der Stange, ihr Abschluss meist recht komplex. Diese Versicherungen sind auf die individuelle gesundheitliche und berufliche Situation des Kunden zugeschnitten - und haben entsprechend einen hohen Beratungsbedarf.

  • Ab wann brauche ich eine BU-Police?

    Arbeitnehmer sollten sich so frühzeitig wie möglich um diese Versicherung kümmern. Der Grund: Die Höhe der Beiträge ist häufig abhängig vom Alter der zu versichernden Person. Selbst Schüler und Studenten können BU-Versicherungen abschließen, um sich niedrige Beiträge zu sichern.

    In diesem Fall gilt: Je jünger man in die Berufsunfähigkeitsversicherung eintritt, desto geringer fallen die Beiträge aus. Der Grund: Junge Menschen sind meist noch gesünder und haben nur selten relevante Vorerkrankungen. Wer erst dann zum Versicherer geht, wenn das Risiko für eine Berufsunfähigkeit deutlich gestiegen ist, für den ist der BU-Schutz oft teurer oder nur mit Zuschlägen oder Ausschlüssen zu haben.

  • Warum sollte ich beim Abschluss eine Dynamik vereinbaren?

    Weil unser Geld wegen der Inflation im Laufe der Zeit ganz automatisch an Wert verliert, sollte auch die BU-Rente mitwachsen. Dazu kann von Anfang an eine Dynamisierung, das heißt regelmäßige Anpassung der Versicherungsleistung (= BU-Rente) und -beiträge, in den Vertrag aufgenommen werden. Vorteil: Der Versicherer führt keine erneute Gesundheitsprüfung durch. So ist sichergestellt, dass die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht sukzessive von der Inflation entwertet wird. Diese Form der dynamischen Absicherung wird von allen Versicherungen angeboten. Man kann – je nach eigener, finanzieller Situation – widersprechen oder die Erhöhung annehmen.

  • Wie lange sollte die Laufzeit sein?

    Der Vertrag sollte bis kurz vor dem geplantem Rentenbeginn laufen. Grund: Das Risiko, im Alter berufsunfähig zu werden, ist deutlich höher als in jungen Jahren.

  • Welche Vorteile hat eine Nachversicherungsgarantie?

    Der Berufsunfähigkeitsschutz sollte im Laufe des Arbeitsleben immer wieder an die Lebenssituation angepasst werden. Wurde eine entsprechende Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.

  • Welche Ausschlussklauseln sollte ich kennen?

    Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, ist das Risiko erhöht, dass die versicherte Person berufsunfähig wird. Da der Beitrag vom Risiko abhängt, muss sich das in der Kalkulation niederschlagen. Nicht immer kann man das höhere Risiko durch einen höheren Beitrag ausgleichen. Um trotzdem Versicherungsschutz zu erhalten, können diese Vorerkrankungen vom Versicherer vertraglich ausgeschlossen werden. Das heißt: Führen die Vorerkrankungen zur Berufsunfähigkeit, besteht kein Leistungsanspruch.

  • Warum sollte ich meinen BU-Vertrag nicht kündigen?

    Wenn man kündigt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abschließen möchte, kann dies aufgrund des gestiegenen Alters und möglicherweise neuer gesundheitlicher Probleme zu deutlich höheren Kosten führen. Das gilt unabhängig davon, ob man zur bisherigen BU-Versicherung zurückkehrt oder sich einen anderen Anbieter sucht. Versicherer führen bei einer Neuanmeldung häufig eine erneute Gesundheitsprüfung durch, bevor es zu einem neuen Vertrag kommt.

  • Ich bin selbstständig. Lohnt sich dann der Abschluss einer BU?

    Selbstständige haben meist keine oder nur sehr geringe Ansprüche in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Können sie wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten, geraten sie schnell in finanzielle Nöte. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung garantiert in diesem Fall eine monatliche Rente – längstens bis zum Eintritt in den Ruhestand.

  • Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

    Der Fiskus berücksichtigt Aufwendungen, die Vorsorgecharakter haben. Dazu gehören Beiträge zu einer ganzen Reihe von Policen, beispielsweise die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind begünstigt.

    Die absetzbare Höchstgrenze liegt bei 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten ergibt sich der Maximalbetrag durch Addition der jeweils zustehenden Höchstbeträge. Der Entlastungseffekt ist jedoch in der Regel gering, da die meisten mit ihren Beiträgen für die Kranken- oder Pflegeversicherung die Höchstgrenzen bereits ausschöpfen. Auch diese Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. 

Welche Alternativen gibt es, seine Arbeitskraft zu schützen?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus und die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht die ideale Option: Für diesen Fall gibt es Alternativen. Je nach Beruf und individuellem Bedürfnis kommen auch andere private Versicherungen in Frage, wie Arbeitnehmer das Risiko der Arbeitsunfähigkeit und des damit verbundenen Einkommensverlustes abdecken können. Dazu zählen unter anderem folgende Versicherungen:

  • Die Grundfähigkeitsversicherung

    Bei der Grundfähigkeitsversicherung werden bestimmte grundlegende Fähigkeiten versichert. Dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Wer Fähigkeiten verliert, die im Vertrag bestimmt wurden, bekommt von der Versicherung eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.

  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann etwa für Personen in körperlich anstrengenden Berufen sinnvoll sein. Sie deckt den Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle und alle körperlichen und psychischen Erkrankungen ab. Der Versicherungsnehmer erhält eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wenn er überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann.

  • Die private Unfallversicherung

    In knapp zehn Prozent aller Fälle führt ein Unfall zur Berufsunfähigkeit. Dann kann zusätzlich eine private Unfallversicherung helfen. Sie zahlt bei bleibenden Schäden einen Einmalbetrag und – abhängig vom Vertrag – eine Rente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. Vorteil gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung: Die private leistet nicht nur bei Arbeits-, sondern auch bei Freizeitunfällen, die den Großteil aller Unfälle ausmachen.

    Die Höhe der Leistung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad ab, der sich wiederum aus der sogenannten „Gliedertaxe“ des Versicherers ergibt. Je nach Vertrag kann der Verlust des Arms einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent bedeuten oder der Verlust des Daumens 20 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würde der Versicherer entsprechend 70.000 Euro oder 20.000 Euro auszahlen. Wurde mit dem Unfallversicherer eine Rente vereinbart, gibt es die häufig ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

    Im Leistungsfall übernimmt die private Unfallversicherung auch das Krankenhaustage- und das Genesungsgeld. Damit lassen sich Verdienstausfälle während der Behandlung kompensieren. Führt der Unfall zum Tod, gibt es auch für die Hinterbliebenen Geld.

  • Die Dread-Disease- oder Critical-Illness-Versicherung

    Übersetzt bedeutet Dread Disease so viel wie „schwere Erkrankung“. Manchmal wird das Produkt auch Critical Illness-Versicherung genannt, was wörtlich übersetzt „kritische Krankheit“ bedeutet. Diese Versicherung leistet eine einmalige Kapitalzahlung im Falle der Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten. Dazu zählen zum Beispiel Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinson. Welche Krankheiten konkret versichert sind, wird vorab im Versicherungsvertrag geregelt.

    Grundsätzlich gilt: Je mehr Krankheiten die Versicherung abdeckt, desto höher ist der Beitrag. Mit den Leistungen kann der Versicherte zum Beispiel behindertengerechte Umbauten am Haus oder in der Wohnung bezahlen, die anfallenden Behandlungskosten decken oder die Zeit für eine berufliche Umorientierung finanziell überbrücken.

  • Multi-Risk-Versicherungen

    Die Multi-Risk-Versicherung – auch Funktionsinvaliditätsversicherung genannt – ist eine Kombination aus verschiedenen Policen. Das Paket kann zum Beispiel aus einer Grundfähigkeitsversicherung bestehen, die Sehen und Hören abdeckt, und zusätzlich eine Dread-Disease-Versicherung sowie eine Unfall- oder Pflegeversicherung beinhalten. Die einzelnen Bausteine sorgen in der Summe für einen sinnvollen Schutz gegen Krankheit und Unfälle.


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