Krankheiten und Vorerkrankungen sind ein sensibles Thema. In der Regel sprechen wir darüber nur mit engen Vertrauten und natürlich mit unseren Ärzten. Eine Ausnahme bilden Versicherungen: Bei einigen Policen ist es erforderlich, vor Abschluss der Versicherung Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten. Das sind Versicherungen, bei denen es um die Gesundheit der Versicherten (bis hin zum Tod) geht, also zum Beispiel Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber natürlich auch Krankenversicherungen.
Mit den Informationen zum Gesundheitszustand oder dem Wissen über mögliche Vorerkrankungen nehmen die Versicherer eine Risikoeinschätzung vor. Sie berechnen so genau wie möglich, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde später die vereinbarten Leistungen erhält. Unkalkulierbare Risiken dürfen sie im Interesse aller Versicherten nicht übernehmen, da diese mit ihren Beiträgen ja die Leistungen bezahlen. So funktioniert im privaten Versicherungssystem die Prämienberechnung.
Welche Informationen werden genau abgefragt?
Die Gesundheitsfragen variieren je nach Versicherung. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind beispielsweise Fragen nach der Körpergröße, dem Gewicht, stationären Behandlungen und ambulanten Therapien, chronischen Erkrankungen, psychotherapeutischen Behandlungen, Medikamenteneinnahmen und zum Konsum von Zigaretten üblich. Damit keine Behandlungen vergessen werden, können Kunden die eigenen Behandlungsdaten bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung anfragen. Auch bei der privaten Krankenkasse können die Daten abgefragt werden. Diese verfügen über einen Überblick der ärztlichen Befunde der vergangenen Jahre. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Ärzte um eine Auskunft ihrer Erkrankungen und der vergangenen Behandlungen bitten.
Muss ich die Gesundheitsfragen vollständig beantworten?
Ja, auf jeden Fall! Sie sollten alle gestellten Fragen in Ruhe, vollständig und wahrheitsgetreu beantworten. Wichtig ist, dass Sie alle ärztlichen Behandlungen und (Vor-)Erkrankungen angeben, nach denen der Versicherer fragt. In der Regel beziehen sich die Fragen auf ambulante Behandlungen in den vergangenen fünf Jahren. Fragen zu stationären Behandlungen beziehen sich meist auf die vergangenen zehn Jahre.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Wenn der Versicherer etwa danach fragt, ob man Raucher oder Nichtraucher ist und der Antragsteller Kettenraucher ist, aber angibt, Nichtraucher zu sein, verstößt er gegen das Versicherungsvertragsgesetz. Das bedeutet im Klartext: Kommt heraus, dass der Versicherte wissentlich oder aus Versehen eine Vorerkrankung oder eine ärztliche Behandlung bei Vertragsabschluss nicht angegeben hat, kann die Versicherung die Leistung mit Hinweis darauf ablehnen. Bei einer Leistungsprüfung kann demnach schnell offensichtlich werden, dass die Angaben bei Vertragsschluss falsch waren.
Ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn ich den Tarif wechsele oder sich meine Lebenssituation verändert?
Sollen höhere Leistungen versichert werden, ist in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ausnahmen sind in der Versicherungspolice geregelt. Es gibt Verträge, bei denen die Versicherer in bestimmten Fällen darauf verzichten, zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes, einem wichtigen Karriereschritt oder dem Erwerb einer Immobilie.