Haus & Garten

Haus­rat­ver­si­che­rung

Was ist die Hausratversicherung?

Der Wert aller Einrichtungsgegenstände in einem Haus oder einer Wohnung ist meist sehr hoch. Die Hausratversicherung hilft Eigentümern und Mietern, ihren Hausrat nach einem Schaden zu ersetzen. Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:


  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung


Die Hausratversicherung auf einen Blick


Welchen Schutz bietet die Hausratversicherung?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist, zum Beispiel:


  • Möbel
  • Bücher
  • Kleidung
  • Kinderspielzeug
  • Teppiche und Lampen
  • Geschirr
  • Computer und andere Elektrogeräte
  • Kühlschrank
  • und sogar das Futter für die Haustiere


Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie zum Beispiel Rasenmäher oder Werkzeug. Im Rahmen eines Schadens – zum Beispiel einem Wohnungsbrand – übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten bzw. Transport und Lagerung des Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.


Viele Versicherer bieten neben diesen Standards weitere Vertragselemente an – mit oder ohne Zuschlag. So zahlen sie in bestimmtem Umfang zum Beispiel auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln.


Was kann zusätzlich über die Hausrat abgesichert werden?

Die Hausrat sollte auch den wichtigen Schutz für Schäden durch Naturgefahren enthalten - gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung schützt das Hab und Gut vor Gefahren wie Starkregen und Überschwemmung. Diese Versicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Hausratversicherung angeboten. Immer mehr Versicherer gehen hier einen Schritt weiter: Sie bieten die Hausrat- bereits inklusive der Elementarschadenversicherung an – wer diesen Schutz nicht möchte, muss ihn gezielt abwählen.


Viele Hausratversicherungen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen erweitert und umfassen auch den Versicherungsschutz von Fahrrädern am Versicherungsort. Bei entsprechender Erweiterung im Versicherungsvertrag sind normale Fahrräder  und E-Bikes über die Hausratversicherung somit mitversichert. E-Bikes können dann in der Hausratversicherung mitversichert werden, wenn sie eine maximale Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer erreichen.


Von den gut 26 Millionen Verträgen in der Hausratversicherung hatten 2020 rund 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Diese Klausel sorgt dafür, dass die Versicherung für den Diebstahl aufkommt, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Wichtig zu wissen nach einem Diebstahl: Es gelten die in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.


Was genau bezahlt die Hausratversicherung nach einem Schaden?

  • den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenen oder irreparabel beschädigten Hausrat. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Versicherte erhalten im Schadensfall so viel Geld für ihren Hausrat, dass sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können.
  • die Reparaturkosten für beschädigten Hausrat.
  • eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.



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