Was ist die Hausratversicherung?
Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:
- Feuer
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Einbruchdiebstahl
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
- Leitungswasser
- Überspannung
Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie zum Beispiel Fahrraddiebstahl, erweitert werden.
Was versichert die Hausratversicherung?
Versichert ist das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist, zum Beispiel:
- Möbel
- Bücher
- Kleidung
- Kinderspielzeug
- Teppiche und Lampen
- Geschirr
- Computer und andere Elektrogeräte
- Kühlschrank
- und sogar das Futter für die Haustiere
Die Hausratversicherung bezahlt:
den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann. | |
die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar. | |
eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen. |
Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie z. B. Rasenmäher oder Werkzeug. Im Rahmen eines Schadens – z. B. Wohnungsbrand – übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten bzw. Transport und Lagerung des Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.
Viele Versicherer bieten neben diesen Standards weitere Vertragselemente an – mit oder ohne Zuschlag. So zahlen sie in bestimmtem Umfang zum Beispiel auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln.
Was passiert bei einem Umzug: Zieht die Hausratpolice mit um?
Ja, sie zieht mit um.
- Für einen bestimmten Zeitraum gilt der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Sobald man ganz in der neuen Wohnung lebt, sollte der Vertrag aktualisiert werden
- Während des Transports ruht der Schutz durch die Hausratversicherung.
Was ist, wenn zwei zusammen ziehen?
Bei Bezug einer gemeinsamen Wohnung sollte man prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden.
Zwei trennen sich. Und was ist mit der Hausratpolice?
Die Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und dessen versicherte Einrichtungsgegenstände. Trennt sich ein Paar, ist also die Frage entscheidend, wo der Versicherungsnehmer mit seinem Hab und Gut zukünftig lebt.
Ein Beispiel: Zieht der Versicherte mit einem Teil seiner Möbel aus, benötigt der ehemalige Partner in der alten Wohnung eine eigenständige Police.
Wie sind Bargeld, Schmuck und Wertsachen in der Hausratversicherung abgedeckt?
Mit zum Hausrat können auch Wertsachen gehören. Dazu zählen etwa:
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken
Aber auch Bargeld und Geldbeträge, die auf Karten oder sonstigen Datenträgern geladen sind, gehören zu den Wertsachen.
Versicherungssumme für Wertsachen ist begrenzt
Wertsachen sind bis zu einem bestimmten Betrag in der Hausratversicherung mitversichert. Man spricht hier von Entschädigungsgrenzen. Meist gilt eine Höchstgrenze von etwa 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Je nachdem, um welche Wertsachen es sich handelt, kann die Entschädigungsgrenze unterschiedlich hoch sein.
Die Höchstgrenze für Bargeld liegt häufig bei 1.000 bis 2.000 Euro. Andere Möglichkeit: Im Versicherungsvertrag ist ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme festgelegt - zum Beispiel ein Prozent. Man bekommt also nur maximal den Betrag ersetzt, der durch die Entschädigungshöchstgrenze festgelegt wurde.
Wird das Geld in einem Tresor verwahrt, der baulich mit dem Haus verbunden ist, liegen die Grenzen meist höher.
Wie hoch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind, hängt vom Versicherer und dem gewählten Versicherungstarif ab. Derjenige, der teure Wertsachen zu Hause hat, kann diese auch versichern, indem er mit seinem Hausratversicherer eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart. Fazit: Größere Summen Bargeld oder Karten mit höheren geladenen Geldbeträgen sollten nicht zu Hause aufbewahrt werden.
Tipp: Versicherungssumme anpassen
Da sich Wert und Umfang des Hausrats im Lauf der Zeit ändern, sollten teure Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Von Zeit zu Zeit sollten Versicherte überprüfen, ob die Entschädigung im Vertrag für die Wertsachen noch ausreichend ist.
Was nach einem Schaden zu tun ist
Bei einem Schaden muss der Versicherte nachweisen, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder zerstört wurden. Dazu ist es sinnvoll, Kopien von persönlichen Papieren anzufertigen, Kaufbelege aufzuheben oder die Wohnungseinrichtung zu fotografieren. Diese Unterlagen kann man nach einem Schaden dem Hausratversicherer vorlegen.
Vom Versicherer erhält man im Fall des Falles ein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen – auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in Euro und Cent. Dabei helfen Quittungen und Fotos.
Bevor Geld ausgegeben wird oder Handwerker beauftragt werden, sollte der Versicherte immer die Hausratversicherung fragen, ob der die Kosten auch übernimmt. Bei Einbruch bekommt man vo n der Hausratversicherung kein Schadenprotokoll, sondern eine Stehlgutliste. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.
Die Außenversicherung: Schutz auch außerhalb
Die Hausratversicherung enthält einen Baustein „Außenversicherung“, das heißt sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, zum Beispiel bei Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer.
Nicht unbegrenzt: Je nach Versicherung kann diese Außenversicherung für einen bestimmten Zeitraum gelten. Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn z. B. das Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum des Kindes ist auch dort „außenversichert“, solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung auf einen vom Versicherer festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme in der Hausratpolice begrenzt.
Gut zu wissen: Was ist eine Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme niedriger als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte, spricht man von Unterversicherung. Dann muss im Schadenfall mit Abzügen vom Schadenersatz gerechnet werden.
Um Unterversicherungen zu vermeiden, kann man die Versicherungssumme für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Pauschalsystem ermitteln: Beispielsweise können 650 Euro Versicherungssumme pro m² Wohnfläche angesetzt werden. Eine 80 m² große Wohnung wäre demnach mit 52.000 Euro versichert. » mehr erfahren