Frühjahrsputz im Vertragsordner: Diese Versicherungen brauchen ein Update

Wohnen

Wer ein Kind bekommen hat oder seit Kurzem zu Hause Solarstrom erzeugt, sollte seinen Versicherungsschutz aktualisieren. Neuere Verträge bieten häufig mehr Leistungen. Im Schadensfall können Verbraucher dadurch finanzielle Abstriche vermeiden.

04.03.2024

1. Tipp: Balkonkraftwerk in Hausratversicherung mitversichern

Gesunkene Preise und staatliche Förderprogramme machen die Anschaffung von Balkonkraftwerken für Verbraucher attraktiv. Die Mini-Solaranlagen können über die Hausratversicherung geschützt werden, eine spezielle Photovoltaikversicherung ist dafür nicht notwendig. Wer eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen. 

Wer bereits ein Balkonkraftwerk installiert hat, sollte mit seinem Versicherer über den bestehenden Vertrag sprechen. In der Regel können bestehende Verträge auf neue Bedingungen umgestellt werden. 

Auch nach einem Umzug sollte die Hausratversicherung angepasst werden. Der Versicherer benötigt dafür in der Regel die Größe der Wohnung in Quadratmetern sowie die neue Adresse. 

2. Tipp: Haftpflichtversicherungen aktualisieren

Wer vor 20 Jahren oder mehr eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte den Versicherungsschutz überprüfen lassen. Drei Gründe sind dafür maßgeblich: 

  1. Mehr Leistungen: Die Haftpflichtversicherer erweitern regelmäßig ihr Leistungsspektrum. Für Verbraucher bedeutet das: In alten Verträgen können weniger Risiken versichert sein als in neuen.
  2. Neue Familiensituation: Ändert sich die Familiensituation, sollte der Schutz der Haftpflicht angepasst werden. Das gilt etwa nach der Geburt eines Kindes oder nach einer Scheidung. Sind die Kinder aus dem Haus und haben ihre Ausbildung abgeschlossen, brauchen sie eine eigene Haftpflicht. Die Eltern sollten in diesem Fall ebenfalls ihren Schutz anpassen.
  3. IT-Schäden: Neuere Haftpflichtverträge decken häufig auch Schäden in der digitalen Welt ab. Wer etwa seinen Freunden unbemerkt eine mit Viren infizierte E-Mail weiterleitet, muss eventuell für die Schäden der anderen haften. Geht die verseuchte E-Mail gar an ein Unternehmen und legt dessen IT lahm, können die Schadenersatzforderungen beträchtlich sein. Erst seit etwa Mitte der 2000er-Jahre haben viele Versicherer den Schutz vor IT-Schadenersatzansprüchen integriert. 

Die Umstellung auf einen neuen Haftpflicht-Vertrag geht nicht automatisch mit einer Beitragserhöhung einher – im Gegenteil. Für die Umstellung können sich Verbraucher an ihren Versicherer oder Vermittler wenden. Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Rund 85 Prozent der deutschen Haushalte vertrauen auf sie.

3. Tipp: Naturgefahrenschutz in Wohngebäudeversicherung nicht vergessen 

Hauseigentümer sollten ihre Wohngebäudeversicherung regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Verändert sich etwa das Zuhause, zum Beispiel durch den Anbau eines Wintergartens, einer Photovoltaikanlage oder einer Wärmepumpe, sollten diese neuen Elemente über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. 

Hinzu kommt: In älteren Verträgen ist der Schutz gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen und Starkregen oft nicht enthalten. In Zeiten steigender Klimarisiken ist dieser Naturgefahrenschutz jedoch notwendiger denn je. 

Daneben gelten in älteren Verträgen häufig geringe Entschädigungshöchstgrenzen beispielsweise bei Abbruch- und Aufräumkosten oder bei den Kosten für die Beseitigung von Dekontamination des Bodens nach einem Versicherungsfall.  

4. Tipp: Private Unfallversicherung an Lebens- und Arbeitssituation anpassen

Wer seinen Job gewechselt hat, sollte dies seinem Unfallversicherer mitteilen. Je nach Konstellation ergibt sich daraus ein geringeres Unfallrisiko und die versicherte Person kann somit Beiträge sparen.

Wer Nachwuchs bekommt, sollte sich ebenfalls beraten lassen. Kinder können in den Schutz einer bestehenden privaten Unfallversicherung integriert werden. Alternativ können separate Kinderunfallversicherungen abgeschlossen werden. Diese bezahlen unter anderem eine Unfallrente oder eine Invaliditätsleistung, wenn das Kind nach einem Unfall bleibende Schäden erleidet. Eltern können ab der Geburt eine Unfallversicherung für ihren Nachwuchs abschließen. 

Der finanzielle Bedarf nach einem Unfall richtet sich immer auch nach der Lebenssituation: Muss etwa ein Immobilienkredit finanziert, ein Kind betreut, die Mobilität gesichert oder ein eigener Betrieb aufrechterhalten werden, stellen sich andere Fragen als etwa beim Eintritt ins Rentenalter. Darum sollten auch die vereinbarten Versicherungssummen regelmäßig überprüft werden. 

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