Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Produktkategorie für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland, das 2027 an den Start geht. Es beinhaltet keine Kapitalgarantien, um chancenreichere Anlageformen und somit langfristig im Mittel höhere Renditen zu ermöglichen. Das ist der wesentliche Unterschied zu Riester-Produkten: Bei ihnen müssen die Anbieter garantieren, dass die eingezahlten Beiträge der Kunden inklusive der staatlich gewährten Zulagen zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen.
Warum wird das Altersvorsorgedepot eingeführt?
Ein Grund für eine stärkere Renditeorientierung in der geförderten privaten Altersvorsorge sind die Erfahrungen aus der Niedrigzinsphase von 2008 bis 2022. Sie zwang die Anbieter dazu, einen immer größeren Teil der Kundengelder in sichere, aber wenig rentable Anleihen anzulegen, um die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalgarantie zu Rentenbeginn sicherstellen zu können. So blieb kaum Kapital für chancenreichere Anlagen übrig. Dieser Konstruktionsfehler wird mit dem Altersvorsorgedepot behoben.
Was ist der Unterschied zwischen einem Altersvorsorgedepot und einem normalen Depot?
Ein Depot ist eine Verwahrstelle bei der Bank für alle möglichen börsengehandelten Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Fonds. Das Altersvorsorgedepot hat damit nichts zu tun. Es ist der Sammelbegriff für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ohne Kapitalgarantie. Für ein solches Produkt braucht es nicht zwingend ein Depot. Je nach gewähltem Produkt können Verbraucher das Altersvorsorgedepot beispielsweise auch direkt bei einem Versicherer führen.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Die Produktanbieter investieren die Beiträge der Sparer in verschiedene Anlageklassen, beispielsweise Aktien, Anleihen, Infrastrukturprojekte oder Immobilien. Weil die Anbieter keine Beitragsgarantie zusichern müssen, sind sie in der Kapitalanlage flexibler und können mehr Risiken eingehen. Alles ist aber nicht erlaubt. Das Gesetz gestattet Assets bis zur Risikoklasse 5 auf einer Skala von 1 (sehr geringes Risiko) bis 7 (sehr hohes Risiko). Damit sind folgende Investitionen möglich:
Kategorie 1-2 (sehr geringes bis geringes Risiko): Dazu zählen beispielsweise festverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds oder Euro-Staatsanleihen mit guter und sehr guter Bonität.
Kategorie 3-5 (mittleres bis mittelhohes Risiko): Diese Kategorien umfassen beispielsweise geschlossene Immobilienfonds, Aktienfonds, alternative Investmentfonds oder Europäische langfristige Investmentfonds (Eltifs) für Infrastruktur- oder Erneuerbare Energie-Projekte.
Sehr spekulative Anlageklassen der Kategorie 6 und 7 sind ausgeschlossen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Investitionen in Kryptowährungen oder Optionsscheine.
Wer bietet ein Altersvorsorgedepot an?
Das Altersvorsorgedepot ist der Sammelbegriff für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte ohne Kapitalgarantie. Darunter fallen Produkte von unterschiedlichen Anbietern:
Fondsgebunde Lebensversicherungen: Ein Versicherer investiert in Investmentfonds oder Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs).
ETF-Sparpläne: Ein Fondshaus investiert das Geld in Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs). Diese bilden einen Länder- oder Branchenindex eins zu eins ab.
Fondssparpläne: Ein Fondshaus verteilt das Kapital auf einen oder mehrere Investmentfonds, die aktiv gemanagt werden.
Standarddepot: Das Standarddepot ist ein Sonderfall des Altersvorsorgedepots. Es besteht nur aus zwei Fonds, einem sicherheitsorientierten der Risikoklasse 1 und 2 sowie einem chancenreicheren der Risikoklasse 3 bis 5. Die Aufteilung der Beiträge auf die Fonds kann der Sparer selbst bestimmen oder die Standardeinstellung nutzen. Gegen Ende der Ansparphase wird das Risiko automatisch reduziert. So dürfen beispielsweise fünf Jahre vor der Auszahlung maximal noch 50 Prozent des Kapitals im risikoreicheren Fonds stecken, zwei Jahre vorher nur noch maximal 30 Prozent. Wichtig zu wissen: Ganz gleich ob Versicherer, Neo-Broker oder Fondshaus: Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots – mit Ausnahme der Bausparkassen – muss ein Standardprodukt mit anbieten.
Neben den privaten Standardprodukten soll es auch ein Angebot in öffentlicher Trägerschaft geben, das nach den gleichen Kriterien funktioniert. Wer der öffentliche Träger des staatlichen Standarddepots sein wird, ist derzeit noch offen. Ein Start zum 1. Januar 2027 gilt daher als unwahrscheinlich.
Worin unterscheiden sich die Altersvorsorgedepots voneinander?
Durch den Wegfall der Kapitalgarantie sind Anbieter eines Altersvorsorgedepots deutlich flexibler in der Kapitalanlage. In welchem Umfang sie die Freiheiten nutzen, bleibt ihnen überlassen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Markt ausdifferenzieren und es eine große Angebotsvielfalt geben wird – von konservativen Strategien bis hin zu reinen Aktienanlagen.
Ein Unterscheidungsmerkmal betrifft beispielsweise auch das Ablaufmanagement, also die Frage, ob – und wenn ja wie – die Anbieter das Vermögen vor Ende der Ansparphase schrittweise von riskanten in sichere Anlagen umschichten. Auch die jährlichen Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter.
Verbraucher sollten die Produkte und Anlagestrategien gründlich prüfen. Wer sich unsicher ist, welches Produkt am besten zu ihm oder ihr passt, sollte sich beraten lassen.
Sind mit dem Altersvorsorgedepot Verluste möglich?
Verluste – das heißt, dass Sparer am Ende weniger Geld herausbekommen, als sie inklusive der Zulagen eingezahlt haben – sind mit dem Altersvorsorgedepot möglich – anders als bei Riester-Produkten. Das bringt der Verzicht auf Kapitalgarantien mit sich. Die Wahrscheinlichkeit dafür hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: dem Risikoprofil des gewählten Produkts sowie der Dauer der Ansparphase. Über einen langen Anlagezeitraum von 20 oder gar 30 Jahren können zwischenzeitliche Wertverluste oft ausgeglichen werden. Bei kürzeren Zeiträumen sind Verlustrisiken entsprechend höher.
Ist das Altersvorsorgedepot für jeden geeignet?
Das Altersvorsorgedepot verspricht langfristig gute Ertragschancen. Dennoch ist es nicht für alle empfehlenswert. Einen Wechsel zum Altersvorsorgedepot sollten sich zum einen diejenigen gut überlegen, die bereits ein Riester-Produkt mit Kapitalgarantie haben. Je nachdem wie gut der bestehende Vertrag verzinst ist und wie viel Zeit noch bis zum Rentenbeginn bleibt, bringt ein Wechsel zum Altersvorsorgedepot unter Umständen Nachteile. Die Rendite könnte niedriger ausfallen als mit dem Riester-Produkt, im ungünstigsten Fall drohen gar Verluste. Auch kann insbesondere für Geringverdiener und Familien die bisherige Riester-Förderung günstiger sein. Vor einem Wechsel sollte sich jede und jeder gut beraten lassen.
Auch für Sparanfänger muss das Altersvorsorgedepot nicht immer die beste Wahl sein. Eine Grundregel beim Vermögensaufbau lautet: Jeder sollte nur so viele Risiken am Kapitalmarkt eingehen, wie er auch aushalten kann. Was nützt die Aussicht auf hohe Renditen, wenn Sparer angesichts hoher Kursschwankungen entnervt aufgeben? Dann wäre nichts gewonnen. Aus dem Grund müssen Vermittler im Beratungsgespräch auch die Anlageziele der Kunden und ihre Verlusttoleranz abfragen, um sicherzustellen, dass das Altersvorsorgedepot zu ihnen passt.
Gibt es Alternativen zum Altersvorsorgedepot?
Ja. Neben dem Altersvorsorgedepot gibt es eine weitere Kategorie geförderter Altersvorsorgeverträge: die Garantierente. Dabei handelt es sich um Rentenversicherungen mit einer Kapitalgarantie von 80 oder 100 Prozent. Ihre Anlagestrategie ist konservativer, Verluste sind mit ihnen unmöglich beziehungsweise sehr unwahrscheinlich. Diese Produkte eignen sich besonders für sicherheitsorientiertere Vorsorgesparer, die deswegen aber nicht groß auf Rendite verzichten müssen. Laut einer Studie des Analysehauses Morgen & Morgen (M&M) beträgt beispielsweise die mittlere Rendite eines Produkts mit 80 Prozent Kapitalgarantie über 30 Jahre 4,8 Prozent.
Auch Fondsgesellschaften können weiterhin Angebote mit einer Beitragsgarantie anbieten. Und natürlich können alle, die bereits einen Riester-Vertrag haben, diesen auch weiterhin besparen. Für Altverträge gilt ein Bestandsschutz.
Was, wenn ich mit dem Altersvorsorgedepot unzufrieden bin?
Wer mit seinem Altersvorsorgedepot unzufrieden ist, hat zwei Möglichkeiten. Sie oder er kann das Altersvorsorgedepot einfach ruhen lassen, also nicht mehr weiter besparen.
Alternativ ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Ein Altersvorsorgedepot kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt und das Kapital auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen werden. Der Wechsel ist nach fünf Jahren Haltedauer kostenfrei, vorher darf der bisherige Anbieter eine Gebühr von maximal 150 Euro erheben. Dies ist zugleich die Obergrenze für die Verwaltungsgebühr, die der neue Anbieter in Rechnung stellen kann.
Ist ein Riester-Vertrag auf ein Altersvorsorgedepot übertragbar?
Der Wechsel von einem Riester-Produkt zum Altersvorsorgedepot ist möglich. Jeder Riester-Sparer hat ein Wechselrecht. Vor diesem Schritt, der unwiderrufbar ist, sollte sich jede und jeder aber gut beraten lassen. Denn mit dem Wechsel ändern sich automatisch die Förderbedingungen, was für einige Haushaltsgruppen nachteilig sein kann (eine Analyse zu neuer und alter Förderung finden Sie hier). Abhängig von der verbleibenden Spardauer und dem Risikoprofil des Altersvorsorgedepots kann ein Wechsel zudem Renditenachteile bringen.
Wie wird das Vermögen ausgezahlt?
Sparer können den Beginn der Auszahlungsphase frei wählen – innerhalb eines Zeitfensters von fünf Jahren zwischen dem 65. und 70. Geburtstag. Ein früherer Zeitpunkt ist nur möglich, wenn der Sparer bereits Leistungen aus der gesetzlichen Altersvorsorge bezieht.
Für die Auszahlung des angesparten Kapitals gibt es zwei Möglichkeiten: Wer sicher gehen will, dass das Geld bis ans Lebensende reicht, kann sich das angesparte Vermögen als monatliche, lebenslange Rente auszahlen lassen. Alternativ dazu gibt es Auszahlungspläne, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr kalkuliert sein müssen.
Wichtig zu wissen: Anspar- und Auszahlungsphase sind grundsätzlich getrennt. Auch wenn der Anbieter des Altersvorsorgedepots keine Verrentungsoption anbietet, haben Altersvorsorgende die Möglichkeit, ihr Vermögen vor Beginn der Auszahlungsphase an einen Anbieter zu übertragen, der dies ermöglicht.
Wieviel staatliche Förderung gibt es für das Altersvorsorgedepot?
Der Staat unterstützt die Sparbemühungen bis zu einem maximalen Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr – in zwei Förderstufen. Zu den Einzahlungen bis 360 Euro legt er 50 Prozent obendrauf, darüber hinaus gehende Beiträge bis 1.800 Euro bezuschusst er mit 25 Prozent (maximal 360 Euro). Im besten Fall fließen jährlich somit 2.340 Euro (1.800 Euro Eigenanteil plus 540 Euro Grundzulage) gefördert in einen Vertrag.
Zulagenberechtigte mit Kindern bekommen außerdem eine Kinderzulage, die sich ebenfalls nach den Eigenbeiträgen richtet. Zu den Sparleistungen bis 25 Euro pro Monat legt der Staat jeweils 100 Prozent pro Kind obendrauf. Das macht maximal 300 Euro pro Jahr und Kind.
Altersvorsorge-Starter, die noch keine 25 Jahre alt sind, erhalten einmalig zusätzlich 200 Euro zu ihrer Grundzulage als Berufseinsteigerbonus.
Wichtig zu wissen: Die staatliche Förderung ist unabhängig vom Produkt und gilt auch für die Garantierente – also für Produkte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie.
Wieviel kann ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Sparerinnen und Sparer können staatlich gefördert bis zu 1.800 Euro in das Altersvorsorgedepot einzahlen. Das ist allerdings noch nicht die Obergrenze. Maximal können Sparer 6.840 Euro pro Jahr (570 Euro/Monat) in das Altersvorsorgedepot investieren.
Da der Fiskus maximal zwei Altersvorsorgeverträge anerkennt, sind höchstens 13.680 Euro pro Jahr (1.140 Euro/Monat) möglich. Die staatliche Förderung wird aber nur einmal gewährt, selbst wenn eine förderberechtigte Person zwei Verträge hat. Dann wird die Förderung auf beide Verträge aufgeteilt.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Während der Ansparphase sind sämtliche Erträge steuerfrei. Die Anbieter können beispielsweise Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne ungekürzt wieder anlegen, dadurch kommt der Zinseszinseffekt voll zum Tragen. Die Besteuerung erfolgt erst nachgelagert in der Auszahlungsphase. Dabei wird zwischen zwei Fällen unterschieden:
Geförderte Beiträge
Die Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen (Zulagen und ggf. ergänzender Sonderausgabenabzug), sind voll nachgelagert zu besteuern. Das heißt: Die gesamte Auszahlung – Eigenbeiträge, Zulagen und daraus erzielte Erträge – wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85 Jahren fließt. Günstig für den Steuerpflichtigen ist dabei, dass der persönliche Einkommensteuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben.
Auch die möglichen Einmalzahlungen von 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals unterliegen in voller Höhe dem persönlichen Steuersatz.
Ungeförderte Beiträge
Leitungen, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, werden steuerlich anders behandelt. Dies betrifft insbesondere Beiträge, die über die Fördergrenze von 1.800 € hinaus geleistet werden. Da diese Beiträge in der Ansparphase nicht gefördert wurden, sind in der Auszahlphase auch nur die Erträge zu versteuern, nicht aber die eingezahlten Beiträge und Zulagen selbst.
Fließt das Geld als lebenslange Rente erfolgt die besonders günstige Ertragsanteilsbesteuerung. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind beispielsweise 17 Prozent der Rente als Ertrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zur versteuern.
Bei Auszahlplänen und Einmalkapitalauszahlungen, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, unterliegt der sogenannte Unterschiedsbetrag zwischen der Leistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Erfolgt die Leistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.