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Warum die neue Förderung der privaten Altersvorsorge nicht für alle besser ist

Altersvorsorge

Die Riester-Reform bringt 2027 ein neues Fördersystem. Es ist einfacher und höher dotiert – aber dennoch nicht für alle Haushalte besser. Wer bereits riestert, sollte sich vor einem Wechsel ins neue System daher gut beraten lassen.

26.05.2026

Im kommenden Jahr tritt die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge in Kraft. Mit ihr kommen nicht nur neue Produkte auf den Markt, sondern auch ein anderes Fördersystem. Wer 2027 einen neuen Vertrag abschließt, spart automatisch nach den neuen Regeln. Wer bereits riestert, kann zwischen alter und neuer Förderung wählen. Wichtig zu wissen: Bei einem Wechsel der Förderung bleiben die alten Riester-Vertragsbedingungen unberührt.

Von der einkommens- zur beitragsabhängigen Förderung

Bislang bemisst sich die Riester-Förderung am Einkommen. Wer die volle staatliche Zulage erhalten will, muss vier Prozent seines Bruttovorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen – maximal 2.100 Euro pro Jahr einschließlich der Zulagen (2.160 Euro bei Paaren mit mittelbarer Riesterförderung). Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person, für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind gibt es 300 Euro. Der Mindesteigenbeitrag je Vertrag liegt bei 60 Euro pro Jahr.

Künftig hängt die Höhe der Zulagen nicht mehr vom Einkommen, sondern allein vom Eigenbeitrag ab. Einzahlungen bis 360 Euro fördert der Staat mit 50 Cent pro Euro, darüber hinaus bis zu einer Grenze von 1.800 Euro mit 25 Cent je Euro, den man selbst aufbringt. Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 Euro. Auch die Kinderzulage wird ab 2027 proportional von der Höhe der Eigenbeiträge gewährt. Pro Euro, den man selbst aufbringt, legt der Staat einen Euro pro Kind drauf, maximal gibt es 300 Euro je Kind. Der Mindesteigenbeitrag beträgt künftig 120 Euro pro Jahr.

Den Sprung in das neue Fördersystem – sei es durch einen Produktwechsel oder unter Fortführung des bestehenden Vertrages – sollte jede und jeder gut abwägen und sich vorab beraten lassen. Ein Wechsel ist unwiderruflich. Je nach Einkommen und eigenen Sparmöglichkeiten kann der Schritt Nachteile bringen, wie das nachfolgende Beispiel einer Familie mit drei Kindern zeigt. Der Mann ist Alleinverdiener, die Frau riestert als mittelbar Förderberechtigte mit. Das Paar kann maximal zwei Prozent seines Einkommens als Eigenbeitrag aufbringen.

Grafik: Fördersysteme im Vergleich

Im aktuellen Fördersystem profitiert die Familie davon, dass die vollen Zulagen schon bei geringen Eigenbeiträgen fließen. Bis zu einem Einkommen von 32.000 Euro müssen die Eheleute nur den Mindesteigenbeitrag von zusammen 120 Euro pro Jahr aufbringen, um die vollen Zulagen von 1.250 Euro zu erhalten. Das ergibt eine üppige Förderquote von rund 90 Prozent. Diese sinkt mit steigendem Einkommen schrittweise auf 58 Prozent, weil das Paar für die gleiche Zulage einen höheren Eigenanteil leisten muss. Bei einem Jahreseinkommen von 53.000 Euro ist der maximale Beitrag – 2.160 Euro einschließlich der Zulagen – erreicht. Die Zulagenquote bleibt dann auch für höhere Einkommen konstant.

Im neuen System ist die Förderquote für die Familie durchweg niedriger. Für den neuen Mindesteigenbeitrag von 240 Euro gibt es anfangs eine Zulage von 480 Euro. Mit steigendem Einkommen gleichen sich die Förderquoten an, im Bereich der aktuellen Riester-Fördergrenze von 2.160 Euro wäre die künftige Förderquote identisch mit der aktuellen.

Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied: Im neuen System wäre der Vertrag höher dotiert. Während bei einem Einkommen von 53.000 Euro in den alten Vertrag 2.160 Euro (1.250 Euro Zulagen und 910 Euro Eigenbeitrag) fließen, sind es beim neuen 2.460 Euro (1.400 Euro Zulagen und 1.060 Euro Eigenbeitrag). Und damit hätte die Familie die Höchstförderung noch nicht einmal ausgeschöpft. Bei einer angenommenen Sparrate von zwei Prozent würden die Eheleute erst bei einem Einkommen von 96.000 Euro – das entspricht einem Eigenbeitrag von zusammen 1.920 Euro pro Jahr – die maximalen Zulagen von 1.615 Euro erhalten. Darin enthalten ist die Grundzulage für den Mann (540 Euro), drei Kinderzulagen von zusammen 900 Euro und die Förderung für die mittelbar zulagenberechtigte Frau von maximal 175 Euro. Die Förderquote läge dann bei rund 46 Prozent.  

Das zeigt: Der Staat bietet künftig höhere Zulagen, verlangt dafür aber auch höhere Sparanstrengungen. Für Haushalte mit geringem Einkommen, das betrifft beispielsweise auch Alleinstehende mit mehreren Kindern, kann das bestehende Fördersystem deshalb besser sein.