E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Vor allem in größeren Städten nutzen immer mehr Menschen die Fahrzeuge für den Weg zur Arbeit oder zumindest zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle. Davon zeugen nicht zuletzt die vielen – zumeist wild abgestellten – Leih-Scooter vor S- oder U-Bahnhöfen.
Doch auch wenn dort die Leihgeräte dominieren: Die übergroße Mehrheit der E-Scooter befindet sich im Besitz von Privatpersonen. 2025 rollten insgesamt rund 1,67 Millionen E-Scooter auf Deutschlands Straßen, davon waren 1,37 Millionen private Fahrzeuge (siehe Grafik). Was bei der Versicherung der Scooter beachtet werden muss, verrät unser FAQ.
So viele E-Scooter gibt es in Deutschland
1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?
Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.
2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?
Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten.
3. Warum muss der Versicherungsschutz für E-Scooter jährlich zum 1. März erneuert werden?
In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr. Das Versicherungsjahr für E-Scooter läuft immer vom 1. März bis zum 28. Februar des nächsten Jahres. Deshalb muss die Versicherungsplakette jedes Jahr erneuert werden. Die Kennzeichen wechseln dabei jedes Jahr ihre Farbe. So kann die Polizei auf einen Blick erkennen, ob der E-Scooter haftpflichtversichert ist.
4. Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?
Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden. Händler können aber auch Fahrzeuge verkaufen, die schon über eine Versicherungsplakette verfügen.
5. Was passiert, wenn ich ohne Plakette bzw. ohne E-Scooter-Versicherung unterwegs bin?
Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.
Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.
6. Was passiert, wenn ich mit meinem elektrischen Scooter einen Unfall verursache?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall versichern.
7. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?
Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000.
8. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen?
Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.
9. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?
Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.
10. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec?
Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.
11. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
12. Dürfen Halter eines E-Scooters kleinere Reparaturen wie einen Reifenwechsel selbst vornehmen, ohne den Versicherungsschutz zu riskieren?
Der Halter kann Reparaturen an einem E-Scooter grundsätzlich auch selbst vornehmen. Wichtig ist, dass der E-Scooter danach verkehrssicher bleibt und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Bei Reparaturen, die die Sicherheit betreffen, sollte man sorgfältig arbeiten oder eine passende Werkstatt wählen.
13. Spielt es für den Versicherungsschutz eine Rolle, welche Ersatzreifen beziehungsweise Ersatzteile verwendet werden? Müssen diese vom Hersteller freigegeben sein?
Die Ersatzteile müssen zum E-Scooter passen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Eine Freigabe vom Hersteller ist in der Regel nicht nötig. Wichtig ist nur, dass durch die Reparatur keine unerlaubten technischen Änderungen vorgenommen werden.
14. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn durch eine Reparatur oder technische Veränderung die Betriebserlaubnis des E-Scooters erlischt?
In diesem Fall darf der E-Scooter nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Der Haftpflichtschutz für etwaige Unfallopfer bleibt in der Regel bestehen.
15. Besteht eine Helmpflicht?
Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.
16. Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern?
E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.
17. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe?
Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.
18. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache?
Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.
19. Ich besitze einen älteren E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern?
Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis. Ausführliche Informationen zur Nachrüstung der Elektro-Tretroller finden Sie hier.
20. Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland?
Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.
21. Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen?
Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.
22. Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Wie kann ich herausfinden, wo der Fahrer versichert ist?
Unfallbeteiligte können ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten:
Online: >> zur Mofakennzeichen-Abfrage
per Telefon: 0800-2502600
Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet
| Pedelec | S-Pedelec | E-Scooter | |
| Technik | |||
| Höchstgeschwindigkeit | 25 km/h | 45 km/h | 20 km/h |
| Motorleistung | max. 250 Watt | max. 500 Watt | max. 500 Watt |
| Fahrzeugart | Fahrrad | Kleinkraftrad | Elektro- Kleinstfahrzeug |
| Straßenverkehr | |||
| Betriebserlaubnis erforderlich | Nein | Ja | Ja |
| Helmpflicht | Nein | Ja | Nein |
| Kennzeichenpflicht | Nein | Ja (Versicherungs- kennzeichen) | Ja (Versicherungs-Plakette) |
| Führerscheinpflicht | Nein | Ja (Klasse AM) | Nein |
| Altersbeschränkung | Nein | Ja (Mindestalter 16 Jahre) | Ja (Mindestalter 14 Jahre) |
| Fahren auf dem Radweg | Ja | Nein | Ja |
| Versicherungsschutz | |||
| Versicherungspflicht | Nein | Ja | Ja |
| Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter? | Private Haftpflicht | Kfz-Haftpflicht | Kfz- Haftpflicht |
| Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl? | Hausrat | Kasko | Kasko |