Zum Inhalt springen

Wann bekomme ich auf Reisen Geld zurück?

Auto

Auf dem Weg in den Urlaub kommt es leider immer wieder vor, dass der Flug ausfällt oder die Bahn Verspätung hat. Doch welche Rechte haben Passagiere?

24.07.2023

Endlich geht es in den Urlaub und die Vorfreude ist groß. Nach dem Auto sind Flugreisen bei Deutschen mit am beliebtesten. Rund 155,7 Millionen Passagiere starteten 2022 laut Statista von deutschen Flughäfen ihre Reise. Die Zahl ist doppelt so hoch wie im Jahr 2021, in der noch strenge Maßnahmen wegen der Coronapandemie galten. 


Reisen mit dem Flugzeug

Was aber passiert, wenn das Flugzeug gar nicht oder mit großer Verspätung abhebt? Anlass für zahlreiche Annullierungen war beispielsweise eine Aschewolke nach einem Vulkanausbruch im Jahr 2010. Auch Piloten- oder Kabinenpersonalstreiks führten in der Vergangenheit zu Flugverspätungen oder Ausfällen.


Grundsätzlich stehen dem Fluggast bei Verspätungen und annullierten Flügen Rechte aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Diese Rechte greifen, wenn der Flug von einer Airline mit Sitz in einem EU-Staat durchgeführt wird und/oder sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Das bedeutet: Ein Flug mit der Lufthansa in die USA fällt somit genauso unter die Fluggastrechte-Verordnung wie ein Flug mit der Fluggesellschaft Emirates von Rom aus.


Weiterhin haben Flugreisende bei Nichtbeförderung, insbesondere wegen Überbuchung, und bei Annullierung Anrecht auf Unterstützungsleistungen. Der Fluggast kann eine Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen oder einem späteren Zeitpunkt oder die Erstattung des Reisepreises fordern.

 

EU-Fluggastrechte-Verordnung

Passagiere haben laut EU-Fluggastrechte-Verordnung folgende Ansprüche:

  • die Erstattung des Flugpreises,
  • ein kostenloser Alternativflug
  • oder eine Hotelunterbringung.

Außerdem stehen dem Fluggast unter Umständen auch Verpflegung und Erfrischungen zu. Ob er bei Verspätungen eine finanzielle Entschädigung verlangen kann, hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab:

  • drei Stunden Verspätung über eine Entfernung von bis zu 1.500 Kilometern: 250 Euro Entschädigung
  • drei Stunden Verspätung oder mehr innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern: 400 Euro Entschädigung
  • drei Stunden oder mehr Verspätung über 3.500 Kilometern: 600 Euro Entschädigung

Ausnahmen

Die Fluggastrechte greifen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie etwa extreme Wetterbedingungen, ein Vulkanausbruch mit anschließender Aschewolke, die den Luftraum behindert, oder auch politische Instabilität. Wichtig ist zu beachten, dass technische Probleme am Flugzeug nicht zu den Ausnahmen zählen.


Das Gepäck kommt verspätet, beschädigt oder gar nicht an

Aus Beweisgründen sollte dies unverzüglich der Fluggesellschaft gemeldet werden. Hierfür gibt es an Flughäfen einen Lost & Found-Schalter, an dem Reklamationen zum Gepäck gemeldet werden können. 


Wertgegenstände gehören ins Handgepäck

Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebensnotwendige Medikamente sollten ins Handgepäck und nicht in das aufgegebene Gepäck! 


Reisen mit dem Zug

Bei Bahnreisen greift ein europaweites Fahrgastrecht: Am 3. Dezember 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Seitdem gelten in Deutschland und Europa einheitliche Rechte für Fahrgäste bei Bahnreisen.


Bei einer Zugverspätung ab 60 Minuten im Fernverkehr erhält der Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises der einfachen Fahrt zurück. Hat der Zug zwei Stunden oder mehr Verspätung, erstattet die DB die Hälfte des einfachen Fahrpreises. Neu ist: Liegen "außergewöhnliche Umstände" vor, sind Eisenbahnunternehmen laut EU-Verordnung nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Dazu zählen extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen, Polizeieinsätze am Gleis oder Terrorismus. 


Doch wie sieht es aus, wenn der Zug ausfällt und der Fahrgast nun überlegt, die Reise abzubrechen?

Im Rahmen der Fahrgastrechte ist eine gebührenfreie Erstattung möglich. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Zug am Zielbahnhof eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, auch wenn eine alternative Verbindung genutzt wird. Bei Reiseabbruch erhält der Fahrgast den kompletten Ticketpreis erstattet. Wurde die Reise angetreten, wird nur der nicht genutzte Anteil erstattet. Anders sieht es aus, wenn der Fahrgast unterwegs feststellt, dass sich eine Weiterreise nicht lohnt und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis erstattet.


Ärgerlich wird es, wenn der Zug spät abends bei der Heimreise ausfällt und es keine Verbindungen mehr gibt. Hier stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommt, die entstehen, wenn etwa ein Taxi genommen wird oder eine Hotelübernachtung anfällt.


So viel sei vorab gesagt: Handeln Sie besser nicht eigenmächtig! Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn die Deutsche Bahn kein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann. Stellt das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat die Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Deshalb sollte vorher immer erst mit dem Servicepersonal im Zug oder den Mitarbeitern im DB Reisezentrum gesprochen werden. Ansonsten könnten Sie auf den Kosten sitzenbleiben.


Zudem sollte beachtet werden, dass bestimmte Bahndienste von der EU-Fahrgastrechte-Verordnung ausgenommen sein können. Das betrifft in Deutschland vor allem den Nahverkehr. Die Rechte von Bahnreisenden können sich nämlich im Nah- und Fernverkehr deutlich unterscheiden. In Deutschland gilt die deutsche Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Diese regelt zum Beispiel das Umsteigerecht von Bahnreisenden bei Zugverspätung in Ersatzzüge oder sogar andere Verkehrsmittel, wie Taxen oder Busse.


Welche Versicherungen helfen mir bei Verspätungen und Ausfällen?

Sollte die Deutsche Bahn oder die Fluggesellschaft den Entschädigungsantrag ablehnen, können Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen. Die Versicherung hilft Ihnen auch, wenn Sie unsicher sind, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. In einem telefonischen Erstgespräch können Sie sich anwaltlich beraten lassen. Über die Rechtsschutzversicherung erhalten Sie außerdem bei Abwicklungsproblemen Unterstützung, um etwa mit anwaltlicher Hilfe eine Beschwerde an das Bahnunternehmen zu formulieren. Einige Rechtsschutzversicherer bieten auch Möglichkeiten, die Ansprüche digital geltend zu machen.

Eine Reiseversicherung zahlt bei Verspätungen und Ausfällen nicht, sondern nur, wenn die Reise beispielsweise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.


Welche Versicherung hilft mir bei Gepäckschäden?

Auf Reisen ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll. Diese springt ein, wenn dem Reisenden zum Beispiel der Koffer gestohlen wird. Man bekommt sie direkt beim Versicherungsunternehmen, im Reisebüro oder bei Online-Reiseanbietern. Die Reisegepäckversicherung schützt das gesamte Reisegepäck der versicherten Person vor Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse. Darüber hinaus ist das Gepäck gegen Verlust und Beschädigung versichert, solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes befindet, zum Beispiel einer Fluggesellschaft.

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
Haben Sie Fragen?

Versicherungskaufmann Mathias Zunk beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Vorsorge und Versicherungen.