Italien: Neues Formular vereinfacht Versicherungsnachweis für Skifahrer

Freizeit

Skifahrer auf italienischen Pisten müssen nachweisen, dass sie eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Der Versicherungsverband GDV bietet nun ein standardisiertes Formular an, um den Nachweis zu erbringen.

01.02.2022

Wer auf italienischen Pisten Ski oder Snowboard fahren möchte, muss eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungspflicht gilt in Italien seit dem 1. Januar 2022. Betreiber von Skipisten müssen für Skifahrer die Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereithalten, wenn diese keinen anderweitigen Versicherungsschutz vorweisen können. Der Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsvertrages können Skifahrer vermeiden, in dem sie von ihrem Privathaftpflichtversicherer einen Nachweis über den Versicherungsschutz mitbringen.


Wer ohne Haftpflichtversicherung auf italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Seit Jahresbeginn gilt auch eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige und hohe Strafen für alkoholisiertes Skifahren in dem Alpenland.

Formular vereinfacht Haftpflicht-Nachweis 

Der Versicherungsverband GDV hat ein unverbindliches Musterformular entwickelt, mit dem die Versicherer für Skifahrer einen Nachweis ausstellen können. Alle mitversicherten Personen wie zum Beispiel Kinder können in dem Formular aufgenommen werden. Die Höhe der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls Bestandteil dieses Nachweises.


Das Formular auf Deutsch und Italienisch kann vom Haftpflichtversicherer ausgestellt werden. Wer einen Skiurlaub in Italien plant, sollte sich entsprechend frühzeitig an seinen Versicherer oder Vermittler wenden, um den Haftpflicht-Nachweis rechtzeitig zu erhalten.

Mit diesem Musterformular können Skifahrer auf italienischen Pisten den Nachweis erbringen, dass sie haftpflichtversichert sind.

Gut zu wissen: Was leistet eine private Haftpflichtversicherung?

Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die privat­e Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen.

Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt die private Haftpflichtversicherung


  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen die Bergungskosten, Behandlungskosten, den Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente.

Darüber hinaus wehrt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind (“passiver Rechtsschutz“). Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflicht bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

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